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11.03.04 , 15:27 Uhr
B 90/Grüne

Irene Fröhlich zum Landesmeldegesetz

Fraktion im Landtag PRESSEDIENST Schleswig-Holstein Pressesprecherin Es gilt das gesprochene Wort! Claudia Jacob Landeshaus TOP 5 – Änderung Landesmeldegesetz Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel
Durchwahl: 0431/988-1503 Zentrale: 0431/988-1500 Dazu sagt die innen- und rechtspolitische Sprecherin Telefax: 0431/988-1501 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Mobil: 0172/541 83 53 E-Mail: presse@gruene.ltsh.de Irene Fröhlich: Internet: www.gruene-landtag-sh.de

Nr. 111.04 / 11.03.2004


Ein weiterer Schritt zum e-government
Der vorliegende Entwurf zur Änderung – so hat man mir erzählt - wurde vor der Weiter- leitung an das Parlament mit dem Datenschutzzentrum abgestimmt. Das ist ein vernünf- tiges Verfahren, das hier ausdrücklich gelobt werden sollte. Was hat der Entwurf weiter- hin zu bieten?
Es wird ernst gemacht mit der Beseitigung überflüssiger Normen. Das sind nicht immer ganze Gesetze, Verordnungen oder Verwaltungsvorschriften, die gestrichen werden können. Manchmal – wie in diesem Fall – wird überflüssige Bürokratie auch dadurch be- reinigt, dass ein Gesetz einfach mal daraufhin durchforstet wird, welche einzelnen Para- grafen überflüssig geworden sind. In diesem Fall sind das die Regelungen zu Abmeldun- gen und zur Mitwirkungspflicht der Vermieter.
Die wesentlichste Neuerung ist aber sicherlich die weitere große Schritt zum e- government. Die fortschreitende Nutzung der Informationstechnologie in der öffentlichen Verwaltung kommt in diesem Fall ganz besonders augenscheinlich den Bürgerinnen und Bürgern zunutze.
Effektivere und bürgernahere Verwaltung kann oft dadurch erreicht werden, dass deren elektronisches Dienstleistungsangebot verbessert wird. Im Vordergrund sollte dabei In- formation, Kommunikation und Beratung stehen.
Erst in zweiter Linie sind die aus technischer Sicht erheblich schwieriger zu lösenden Aufgaben, rechtsverbindlicher elektronischer Verwaltungsverfahren, z.B. unter Einsatz digitaler Signaturen, zu verwirklichen. Es hat sich gezeigt, dass die Standards des Signa- turgesetzes für viele Verfahren zu anspruchsvoll sind.
1/2 Die Teilnahme größerer Bevölkerungskreise am e-government ist ohnehin kein kurzfristig zu erreichendes Ziel.
Angesichts der Schwierigkeiten mit der Signatur nach dem Signaturgesetz begrüße ich die flexiblen Lösungen, die in diesem Entwurf hinsichtlich der Datensicherung gefunden wurden.
Lediglich bei Ummeldungen muss aufgrund des Melderechtsrahmengesetzes noch auf das Signaturgesetz Bezug genommen werden. Ansonsten wird das Ziel einer sicheren Datenübertragung vorgegeben.
Ein ähnliches Hintertürchen zu anderen Signaturstandards hat die Landesregierung sich bereits in dem Entwurf zur Änderung des Landesverwaltungsgesetzes geöffnet. Jener sieht vor, auch andere Standards als die des Signaturgesetzes zulassen zu können. Bei- de Regelungen sind ganz in unserem Sinne.

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