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Klaus-Peter Puls zu TOP 21: Integration in Schleswig-Holstein vorbildlich
Sozialdemokratischer Informationsbrief Kiel, 11.03.2004 Landtag Es gilt das gesprochene Wort! Sperrfrist: Redebeginn aktuell TOP 21 – Umsetzung des Konzeptes der Landesregierung zur Integration von Migrantinnen und Migranten – Bericht der LandesregierungKlaus-Peter Puls:Integration in Schleswig-Holstein vorbildlichAuf Antrag der Fraktionen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat der Landtag die Landesregierung gebeten, über den Stand der Umsetzung des Konzeptes der Landesregierung zur Integration von Migrantinnen und Migranten in Schleswig- Holstein unter besonderer Berücksichtigung der Themenbereiche Gesundheit/Pflege und Arbeitsmarkt/Beschäftigung zu berichten. Der Bericht liegt heute vor.Mit Blick auf die vorrangige Bedeutung des Vorhandenseins von Kenntnissen der deutschen Sprache für das Gelingen des Integrationsprozesses berücksichtigt der Be- richt mit einem weiteren Schwerpunkt den Bereich Spracherwerb und dabei insbeson- dere die Sprachvermittlung und Sprachförderung in Kindertagesstätten und Schulen und die Sprachkursförderung für ältere Jugendliche und Erwachsene. Weitere Hand- lungsfelder werden ebenfalls dargestellt – so die konzeptionelle Einbeziehung der Menschen mit Migrationshintergrund in das kulturelle und soziale Leben in Schleswig- Holstein durch konkrete Förder- und Unterstützungsmaßnahmen und die Einrichtung eines flächendeckenden Netzes von Migrations- und Sozialberatungsstellen in allen Kreisen und kreisfreien Städten mit erheblicher auch finanzieller Unterstützung des Landes. Schleswig- HolsteinHerausgeber: SPD-Landtagsfraktion Verantwortlich: Petra Bräutigam Landeshaus Postfach 7121, 24171 Kiel Tel: 0431/ 988-1305/1307 Fax: 0431/ 988-1308 E-Mail: Internet: pressestelle@spd.ltsh.de www.spd.ltsh.de SPD -2-Für die Landtagsfraktion danke ich der Landesregierung und insbesondere dem In- nenminister und seinen zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern herzlich für den Bericht. Der Bericht ist vorbildlich: Er zeigt, dass auf Landesebene auch ohne rich- tungsweisendes Bundesrecht verdienstvolle Integrationsarbeit geleistet werden kann. Der Bericht weist ja zutreffend auf bundesrechtliche Rahmenbedingungen hin, die es eigentlich geben müsste, die es aber immer noch nicht gibt: 1. So fehlt immer noch ein Antidiskriminierungsgesetz des Bundes, das aufgrund von Richtlinien der Europäischen Union längst vorhanden sein müsste. Die EU hat in den Jahren 2000-2002 insgesamt drei Richtlinien erlassen, die zur Ver- wirklichung des Gleichbehandlungsgrundsatzes in nationales Recht umzuset- zen sind. Die Richtlinien betreffen die Bekämpfung von Diskriminierungen auf- grund der Rasse oder der ethnischen Herkunft, der Religion oder der Weltan- schauung, einer Behinderung, des Alters sowie der sexuellen Identität und des Geschlechts. Sie fordern Gleichberechtigung ein hinsichtlich des Zugangs zu Beschäftigung und zu beruflicher Bildung und fordern Diskriminierungsschutz auch im Hinblick auf soziale Sicherheit und Gesundheit, im Hinblick auf Bildung und Ausbildung, sowie im Hinblick auf die Versorgung mit Gütern und Dienst- leistungen, einschließlich Wohnraum. Die konkrete Ausgestaltung der Umset- zung der EU-Richtlinien ist auf Bundesebene noch in der Diskussion. Die Bun- desrepublik ist mit der Umsetzung in Verzug. In diesem Zusammenhang darf ich darauf hinweisen, dass die Landtagsfraktio- nen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN schon 1998 einen Gesetzentwurf in den Landtag eingebracht haben, mit dem der Schutz und die Förderung sozi- aler Minderheiten als Staatsziel verfassungsrechtlich verankert werden sollte. Ganz im Sinne der später ergangenen EU-Richtlinien sollte das Land Sorge da- für tragen, „dass niemand wegen seiner Herkunft, seiner Abstammung, seiner ethnischen Zugehörigkeit, seiner sozialen Stellung, seiner Sprache, seiner poli- tischen, weltanschaulichen oder religiösen Überzeugung, seines Geschlechts oder seiner sexuellen Identität bevorzugt oder benachteiligt wird“. Für dieses in- -3- tegrationspolitische Staatsziel als Leitlinie konkreter Landespolitik konnten sich CDU und FDP leider nicht erwärmen, so dass die erforderliche verfassungsän- dernde Zweidrittel-Mehrheit bisher nicht erreicht wurde. Wir freuen uns, dass die Landesregierung trotzdem konkrete Integrationspolitik in Schleswig-Holstein nicht nur konzipiert, sondern praktiziert. 2. Noch schwerer tut sich die Bundesebene mit dem seit Jahren diskutierten Zu- wanderungsgesetz. Die seit Jahren überfällige Regelung für eine wirtschaftlich vernünftige Zuwanderung ausländischer Fachkräfte in den deutschen Arbeits- markt, für den humanitär gebotenen Flüchtlingsschutz auch und insbesondere in Härtefällen und für Integrationsverfahren, die nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten enthalten, gibt es immer noch nicht. Man kann nur hoffen, dass der gesamte auf Bundesebene versammelte und manchmal ideologisch verrammel- te Sachverstand morgen im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bun- desrat den Durchbruch schafft. Für Schleswig-Holstein wäre das von besonderer Bedeutung, weil dann endlich für die beim Innenministerium bestehende Härtefallkommission auch eine kon- krete Rechtsgrundlage vorhanden wäre, die die dort stattfindende Integrations- arbeit der Kirchen, Wohlfahrtsverbände und Flüchtlingsorganisationen noch er- folgreicher machen könnte.Wir sind mit der Landesregierung der Auffassung, dass Integration eine Daueraufgabe ist, und wir freuen uns, dass sie als Querschnittsaufgabe aller Kabinettsressorts ver- standen und geleistet wird. Der Bericht ist eine gute Grundlage für die weitere auch landesparlamentarische Arbeit. Er sollte mit dieser politischen Ausrichtung im zustän- digen Fachausschuss intensiv mit allen Einzelaspekten beraten werden.