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SSW-Gesetzentwurf: Sechsjährige Grundschule auf freiwilliger Basis
Südschleswigscher Wählerverband Schleswig-Holsteinischer Landtag im Schleswig-Holsteinischen Landtag Düsternbrooker Weg 70 D - 24105 Kiel Pressesprecher Lars Erik Bethge Pressemitteilung Tel. (0431) 988 13 83 Fax (0431) 988 13 82 presse@ssw-sh.de Nr. 0052/2004 Kiel, den 16.04.2004SSW-Gesetzentwurf:Sechsjährige Grundschule auf freiwilliger Basis Wenn es nach dem SSW geht, können Schulkinder in Schleswig-Holstein zukünf- tig die ersten sechs Schuljahre an der Grundschule verbringen. Die Vorsitzende des SSW im Landtag, Anke Spoorendonk, hat heute einen entsprechenden Gesetzentwurf eingebracht, den der Landtag in der übernächsten Woche diskutieren wird.Zukünftig soll es Schulkonferenzen möglich sein, auf freiwilliger Basis die sechsjäh- rige Grundschule einzuführen. Eine entsprechende Öffnungsklausel im Schulgesetz würde es ermöglichen, die erweiterte Grundschule einzuführen, wenn es von der Schu- le und den Eltern gewünscht wird.„Spätestens seit der PISA-Studie wissen wir, dass es besser ist, die Schulkinder länger gemeinsam zu unterrichten, statt sie schon nach der vierten Klasse zu sortieren. Eine erweiterte Grundschule hat auch den Charme, dass kleine Grundschulen in ländlichen Gebieten erhalten werden können und so die kleinsten Schulkinder nicht schon kilome- terweit durch das Land fahren müssen, um zur Schule zu kommen.Die Landes-SPD hat bereits erklärt, dass ihr Ziel die ungeteilte Schule bis zur zehnten Klasse ist und die Grünen möchten eine neunjährige Schule nach finnischem Vorbild. Beide wollen aber erst nach der Landtagswahl damit beginnen. Wir meinen, dass jetzt schon ein erster Schritt hin zur ungeteilten Schule getan werden muss.Im Moment wallfahrten alle Bildungspolitiker nach Finnland, um dort die ungeteilte Schule zu besichtigen. Man muss aber nicht an den Polarkreis reisen um zu sehen, wie eine ungeteilte Schule in Schleswig-Holstein funktionieren kann. Die dänischen Schu- len in Landesteil Schleswig arbeiten seit Jahrzehnten mit einer sechsjährigen Grund- schule und werden zunehmend zur ungeteilten Schulen bis zur zehnten Klasse ausge- baut. Diese Erfahrungen vor Ort müssen genutzt werden“, fordert die SSW-Bildungs- politikerin Spoorendonk. Hintergrundinformationen zum SSW- Gesetzentwurf zur Änderung des Schulgesetzes (Drs. 15/3367) ______________________________________________________Der SSW-Gesetzentwurf sieht vor, dass dem Schulgesetz ein neuer Paragraph 10a „Erweiterte Grundschule“ hinzugefügt wird.Zu § 10a Abs. 1 Es ist sehr wichtig, dass der Wunsch nach der Einführung einer sechsjährigen Grundschule von den Eltern und der Schule vor Ort kommt. Deshalb ist die Teilnahme freiwillig. Die Öffnungsklausel ist als Schulversuch konstruiert. Das Bildungsministerium muss ein- willigen und hat somit die Kontrolle über die Einführung von sechsjährigen Grundschulen. Das ist wichtig, weil die gesamten örtlichen Schulstrukturen von einem solchen Versuch betroffen sein werden.Zu § 10a Abs. 2 und 3 Die Absätze 2 und 3 stellen sicher, dass die Schülerinnen und Schüler nach der 6. Klasse ohne Probleme in die jeweilige 7. Klasse des Gymnasiums, der Real- oder Hauptschule wechseln können. Deshalb muss auch der Unterricht zum Teil individuell gestaltet werden; der Unter- richt einer Fremdsprache gehört auch dazu.Zu § 10a Abs. 4 Die Beurteilung der Lernentwicklung und die Empfehlung über die geeignete weiterführende allgemein bildende Schule wird analog zu den geltenden Regeln für die vierjährige Grund- schule geregelt. Es wird sichergestellt, dass die Schülerinnen und Schüler bis zu zwei Jahre länger als normal in die sechsjährige Grundschule gehen können.Zu § 10a Abs. 5 Die Schulträger dürfen durch die Einführung der sechsjährigen Grundschule nicht finanziell belastet werden. Wichtig ist auch, dass genügend qualifizierte Lehrkräfte von den allgemein bildenden Schulen für die sechsjährige Grundschule zur Verfügung stehen. Der Möglichkeit der Abordnung von Lehrkräften an die erweiterten Grundschulen liegt der Grundsatz zugrunde, dass es besser ist, dass die Lehrkräfte zur Schule fahren müssen, als dass die Schülerinnen und Schüler täglich weite Wege zu den Schulen haben.Den Gesetzentwurf finden Sie im Internet unter: http://www.lvn.parlanet.de/infothek/wahl15/drucks/3300/drucksache-15-3367.pdf