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15 Jahre Bürgerbeauftragte für soziale Angelegenheiten in Schleswig-Holstein
47/2004 Kiel, 22. April 200415 Jahre Bürgerbeauftragte für soziale Angelegenheiten in Schleswig-HolsteinKiel (SHL) – Seit nunmehr 15 Jahren besteht die Institution einer Bürgerbe- auftragten für soziale Angelegenheiten in Schleswig-Holstein. Aus Anlass dieses Jubiläums haben der Landtagspräsident und die Bürgerbeauftragte zu einer Zusammenkunft und Diskussion im Parlamentssaal des Schleswig- Holsteinischen Landtages am 24. April 2004 eingeladen.Am 3. Oktober 1988 nahm das Büro des Bürgerbeauftragten die Tätigkeit innerhalb der Staatskanzlei des Landes Schleswig-Holstein auf. Erster Anwalt der Bürger war Eugen Glombig. Er war zugleich Landesbeauftragter für Be- hinderte. Nach Änderung des Bürgerbeauftragten-Gesetzes wurden ab dem 1. Januar 1995 die Funktionen getrennt und das Amt der Bürgerbeauftragten bei der Präsidentin des Schleswig-Holsteinischen Landtages eingerichtet. Im Februar 1995 übernahm dann Sigrid Warnicke dieses Amt. Seit 1. Mai 2001 ist Birgit Wille-Handels Bürgerbeauftragte des Landes.In den 15 Jahren des Bestehens haben fast 33.000 Menschen Rat, Hilfe und Unterstützung gegenüber Behörden gesucht. Die Zahl der Hilfeersuchen ist in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen. Dies macht deutlich, dass die Einrichtung einer solchen Institution sinnvoll, notwendig und richtig war.Aufgabe der Bürgerbeauftragten ist es, in sozialen Angelegenheiten zu informieren, zu beraten und die Interessen Hilfesuchender gegenüber den zuständigen Behörden zu vertreten. Die Bürgerbeauftragte und ihre Mitarbei- ter helfen in so mancher dem Hilfesuchenden ausweglos erscheinenden 2Situation. Die Bandbreite der Tätigkeit reicht dabei von einfachen telefoni- schen Auskünften bis zur Ausarbeitung rechtlich komplizierter Stellung- nahmen.Für Birgit Wille-Handels stellt sich nach 15 Jahren Tätigkeit der Dienststelle für den Bürger die Frage, wie es zu einer solchen Zahl von Unterstützungs- begehren kommen konnte in einem Staat, in dem rechtsstaatlich Verfahren- garantien bestehen und Verwaltungen sich zunehmend als moderne Service- einrichtungen mit Kundenorientierung propagieren.Faktisch sei es jedoch so, dass der Bürger im Verhältnis zu seiner Verwal- tung den eindeutig schwächeren Part einnimmt. Das Monopol der besseren Information über Gesetzeslage, Ausnahmeregelungen und Verwaltungspraxis sowie die alleinige Entscheidung liege auf Seiten der jeweiligen Behörde. Es sei kein Verhältnis auf gleicher Augenhöhe. Aufgabe und Ziel eines Bürgerbeauftragten sei es deshalb, dieses Ungleich- gewicht durch die Stärkung der Bürgerrechte auszugleichen und an der Seite des Bürgers zu stehen. Die Möglichkeit der Bürgerbeauftragten als personali- sierte Petitionsinstanz besteht darin, den Bürgern schnell und flexibel und im unmittelbaren Kontakt mit den zuständigen Behörden zu helfen.Hierfür sieht Wille-Handels gerade in der jetzigen Zeit des Umbaus des Sozi- alsystems und der zunehmenden Mittelknappheit weiter steigenden Bedarf. Wille-Handels: „Es ist offensichtlich, dass Politik immer stärker darauf ange- wiesen sein wird, dass ihre die Bürger belastenden Entscheidungen erläutert und übersetzt werden, um die Menschen nicht vollends an der von ihnen im- mer stärker empfundenen Ungerechtigkeit des Sozialstaates verzweifeln zu lassen.“