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Heiner Garg zu HARTZ IV: Wo bleibt die Initiative der SPD-Landtag sfraktion?
FDP Landtagsfraktion Schleswig-Holstein 1Presseinformation Wolfgang Kubicki, MdL Vorsitzender Dr. Heiner Garg, MdL Nr. 140/2004 Stellvertretender Vorsitzender Dr. Ekkehard Klug, MdL Kiel, Mittwoch, 28. April 2004 Parlamentarischer Geschäftsführer Christel Aschmoneit-Lücke, MdL Sperrfrist: Redebeginn Joachim Behm , MdL Günther Hildebrand, MdL Es gilt das gesprochene Wort! Veronika Kolb, MdLArbeitsmarkt/HARTZ IV/Arbeitslosengeld II www.fdp-sh.de Heiner Garg zu HARTZ IV: Wo bleibt die Initiative der SPD-Landtagsfraktion? In seinem Redebeitrag zu TOP 19 und 35 (Umsetzung von „HARTZ IV in Schleswig-Holstein und Übereinstimmung von Zuständigkeitsbereichen der Agentur für Arbeit mit der bestehenden Kreiseinteilung) sagte der stellvertretende Vorsitzende und arbeitsmarktpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Heiner Garg:„Das Schlüsselprojekt der rot-grünen Bundesregierung am Arbeitsmarkt droht dem Interessengerangel und Kompetenzwirrwarr des deutschen Föderalismus unterzugehen. Die Umsetzung von HARTZ IV ist ein Lehrstück über den Dilettantismus einer rot-grünen Bundesregierung. Auch 8 Monate vor dem Start der Mammutreform sind die technischen, rechtlichen und finanziellen Grundlagen völlig ungeklärt. Ausnahmsweise ist der DGB-Vizechefin Ursula Engelen-Kefer einmal zuzustimmen, wenn sie die zum 1. Januar 2005 geplante Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe zum neuen Arbeitslosengeld II mit dem Mautdesaster vergleicht. Denn die Maut ist tatsächlich ein Spaziergang gegenüber dem, was hier bevorsteht.Problem Nr. 1: Das EDV-System zur Berechnung der neuen Leistung existiert nicht. Die Überlegungen des Vorsitzenden der Agentur für Arbeit, Frank-Jürgen Weise die Ansprüche der zusätzlichen Sozialhilfeempfänger zur Not per Hand abzuwickeln sind mehr als utopisch. Es geht hier zu den bereits vorhandenen 4,5 Mio. Arbeitslosen um weitere 4 Mio. Menschen, die hinzukommen werden. Im Januar 2005 werden im Zweifel die Betroffenen ohne eine weitere finanzielle Unterstützung da stehen. Problem Nr. 2: Ein Optionsgesetz, dass den Kommunen die Möglichkeit einräumen soll, die Betreuung der Langzeitarbeitlosen auch ohne BA zu übernehmen, ist nicht vorhanden. Die Kommunen sollen nach dem Willen des Bundeswirtschaftsministers Clement lediglich als „verlängerter Arm“ der Bundesagentur für Arbeit (BA) fungieren. So lange es aber kein Gesetz gibt, können die Kommunen sich aber nicht entscheiden - und die BA weiß nicht, Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ 2 in welchen Städten und Kreisen sie die Arbeitslosen zusammen mit den Kommunen betreuen muss und in welchen das die Städte allein machen wollen. Ohnehin ist der BA die vorgesehene Entscheidungsfrist für die Kommunen bis Ende August zu lang. Die Zeit ist dann zu knapp, um „zumindest ein Minimum“ der geplanten Maßnahmen umzusetzen zu können. Die im Gesetzentwurf nun vorgesehene Organleihe ist zur Umsetzung der Rot-Grünen Zusage ein vollkommen untaugliches Instrument. Darüber hinaus fehlt bis heute ein seriös überarbeitetes Finanztableau, das die tatsächlichen Be- und Entlastungen bei den Kommunen und beim Bund ausweist. Problem Nr. 3: Die Kommunen fürchten zu recht, bei der gesamten Operation von Bund und Ländern finanziell über den Tisch gezogen zu werden. Zwar zahlt das eigentliche Arbeitslosengeld II der Bund, doch die Städte sollen Heizung und Miete der Langzeitarbeitslosen übernehmen. Die Kommunen rechneten nach Verabschiedung des Hartz-IV-Gesetzes noch einmal scharf nach und fürchten nun eine Mehrbelastung von 2,5 Milliarden Euro - dabei hatte ihnen der Kanzler durch die Zusammenlegung doch eine Entlastung um 2,5 Milliarden Euro versprochen. Denn zu den versprochenen Effizienzgewinnen von 7,5 % in 2005 und je 15% in den Folgejahren wird es aufgrund von Anlaufschwierigkeiten und Verlusten gar nicht erst kommen. Würden die Kommunen auf dieser Grundlage optieren, bedeutete das nichts anderes als die Bankrotterklärung für die kommunalen Haushalte. Problem Nr. 4: Die Bundesagentur für Arbeit ist mit den sach- und versicherungsfremden Aufgaben überlastet, so dass der Reformprozess konterkariert wird. Darüber hinaus wird die BA kaum Rücksicht auf die örtlichen Besonderheiten und Erfordernisse nehmen können. Gestaltungsspielräume für eigenständige regionale Zielsetzungen oder einer kommunalen Beschäftigungspolitik bleiben auf der Strecke, befürchtet dabei das Nürnberger Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB). Der Bundesagentur für Arbeit ist mit 4,5 Millionen Arbeitslosen und weiteren rund 4 Millionen ehemaligen Sozialhilfeempfängern und ihren Familien überfordert. Hinzu kommt, dass für den zuletzt genannten Personenkreis die Arbeitslosigkeit oft nur eines von vielen Problemen ist.Doch Clement will zur Gesichtswahrung an dem 1. Januar 2005 festhalten. Ihm und der rot-grünen Bundesregierung ist ein holpriger Start lieber, als eine Verschiebung. Er will sich die Blamage ersparen, das bereits in Kraft getretene vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (HARTZ IV) womöglich durch ein Änderungsgesetz zu einem späteren Zeitpunkt erneut in Kraft treten zu lassen.Herr Clement vergisst dabei eins: Im Gegensatz zu Dosenpfand und LKW- Maut geht es hier um menschliche Schicksale.Deshalb ist es aus Sicht der FDP-Landtagsfraktion notwendig, klare und verlässliche Rahmenbedingungen für die Kommunen zu schaffen. Damit Zahlungen des Bundes im Rahmen des sog. „Optionsmodells“ direkt den optierenden Kreisen und kreisfreien Städten zufließen können, haben wir eine Bundesratsinitiative gefordert, die eine entsprechende Änderung des Art. 106 Abs. 8 GG vorsieht.Darüber hinaus ist eine Forderung nach Übereinstimmung der Zuständigkeitsbereiche der Agentur für Arbeit mit den Kreisgrenzen völlig überflüssig, wenn das von der FDP-Landtagsfraktion eingebrachte Konzept zur Dezentralisierung und Regionalisierung der Bundesagentur für Arbeit (vgl. Drs. 15/1573 vom 06.02.02, Reform der Arbeitsvermittlung, „Vermitteln statt verwalten“) umgesetzt worden wäre.“ Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/