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28.04.04 , 17:30 Uhr
SPD

Wolfgang Baasch zu TOP 19 + 35: Arbeitsgemeinschaften sinnvoll für Zusammenführung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe

Sozialdemokratischer Informationsbrief

Kiel, 28.04.2004 Landtag Es gilt das gesprochene Wort! Sperrfrist: Redebeginn aktuell
TOP 19 + 35 – Umsetzung von „Hartz IV“ (Antrag der Fraktion der FDP) und Zuständigkeitsbereiche der Agentur für Arbeit (Antrag der Fraktion der CDU

Wolfgang Baasch

Arbeitsgemeinschaften sinnvoll für Zusammenführung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe

Das vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (Hartz IV) wird zur Zeit heftig diskutiert. Das Gesetz zielt auf die längst überfällige Zusammenfassung der Aufgaben von Arbeitsamt und Sozialamt. Die bisherige geteilte Zuständigkeit für sozia- le Absicherung und berufliche Integration von Arbeitslosen ist nicht mehr zeitgemäß. Die finanzielle Verantwortung für die Arbeitslosen insgesamt ist vom Bund zu tragen. Diese Ziele bleiben bestehen und sind nach wie vor vernünftig.

Eine Arbeitsmarktreform, die ein Arbeitslosengeld II schafft, die Job-Center schafft und damit Zukunftsperspektiven für Betroffene eröffnen will, ist zwingend notwendig. Ein derartiges Ziel darf nicht durch Vorgaben für Haushaltseinsparungen ersetzt oder gar diesen untergeordnet werden. Die Integrations- und Beschäftigungsförderung muss durch passgenaue, die Betroffenen aktivierende Hilfepläne und Maßnahmen gestaltet werden. Alle Arbeitslosen müssen Leistungen aus einer Hand erhalten. Diese Leistun- gen müssen regional gestaltet sein und dürfen nicht zur Diskriminierung der Betroffe- nen führen.

Um dies zu gewährleisten, ist die Bildung von Arbeitsgemeinschaften zwischen Ar- beitsagenturen und Kommunen der sinnvollste Weg für die Zusammenführung von Ar- Schleswig- Holstein

Herausgeber: SPD-Landtagsfraktion Verantwortlich: Petra Bräutigam Landeshaus Postfach 7121, 24171 Kiel Tel: 0431/ 988-1305/1307 Fax: 0431/ 988-1308 E-Mail: pressestelle@spd.ltsh.de Internet: www.spd.ltsh.de SPD -2-



beitslosenhilfe und Sozialhilfe. Im Rahmen dieser Arbeitsgemeinschaften soll sicher- gestellt sein, dass die Kommunen auf gleicher Augenhöhe mit der Agentur für Arbeit zusammenkommen. Sie sollen zu fairen Bedingungen und ohne Gängelung ihr Know- how bei der Vermittlung und Hilfe für erwerbsfähige, lange Zeit arbeitslose Bürgerin- nen und Bürger einbringen können. Nur gemeinsam kann die neue Aufgabe mit Erfolg organisiert werden.

Die erfolgreiche Umsetzung wird damit beginnen, dass die heute Sozialhilfeberechtig- ten und Arbeitslosenhilfe Beziehenden pünktlich zum 01. Januar 2005 die ihnen zu- stehenden Leistungen erhalten. Die Probleme, die sich bei der Umsetzung von Hartz IV abzeichnen, müssen sehr klar analysiert werden und dürfen keinesfalls zur Belas- tung für die Betroffenen führen. Die Bundesregierung und die Bundesagentur für Arbeit sind aufgefordert, einen reibungslosen Übergang zu garantieren. Sollte dies nicht ge- währleistet sein, so muss über eine Verschiebung des Inkrafttretens von Hartz IV nicht nur nachgedacht werden. In diesem Fall muss das Inkrafttreten in gemeinsamer Ver- antwortung vom Bund, Land und Kommunen verschoben werden.

Das letzte allerdings, was wir in diesem Zusammenhang brauchen, ist – wie vom Ab- geordneten Kalinka gefordert – weder eine Gebietsreform, damit die Kreise des Lan- des Schleswig-Holstein sich in Übereinstimmung mit den Zuständigkeitsbereichen der Bundesagentur für Arbeit befinden, noch eine rein kosmetische Organisationsreform der Bundesagentur für Arbeit in Schleswig-Holstein. Ich glaube, es geht nicht um for- male Grenzkorrekturen, sondern darum, dass die Bundesagentur für Arbeit und die Kommunen im Modell der Arbeitsgemeinschaft den sinnvollsten Weg zur Zusammen- führung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe finden und dieses im Interesse der Be- troffenen auch konsequent und kooperativ umsetzen.

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