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Wolfgang Kubicki: "Mehr Bestenauslese, weniger Parteienproporz be i der Richterwahl"
FDP Landtagsfraktion Schleswig-Holstein 1Presseinformation Wolfgang Kubicki, MdL Vorsitzender Dr. Heiner Garg, MdL Nr. 145/2004 Stellvertretender Vorsitzender Dr. Ekkehard Klug, MdL Kiel, Donnerstag, den 29. April 2004 Parlamentarischer Geschäftsführer Christel Aschmoneit-Lücke, MdL Sperrfrist: Redebeginn Joachim Behm , MdL Günther Hildebrand, MdL Es gilt das gesprochene Wort! Veronika Kolb, MdLJustizpolitik/Richterwahl www.fdp-sh.de Wolfgang Kubicki: „Mehr Bestenauslese, weniger Parteienproporz bei der Richterwahl“ In seinem Redebeitrag zu TOP 12 (Landesverfassung und Richtergesetz) erklärte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Wolfgang Kubicki:„Wissen Sie, was eine Konferenz ist? Eine Konferenz ist eine Sitzung, in die viele hineingehen und bei der wenig herauskommt! Man munkelt, es habe im letzten Jahr viele Konferenzen zwischen SPD und CDU hinsichtlich der Besetzung des Präsidenten des Landesrechnungshofes und einiger Richterstellen gegeben.Unser Gesetzentwurf zur größtmöglichen Entpolitisierung der Richterwahl ist zwar nicht neu, aber immer noch hochaktuell. Es muss der Zwang entfallen, zu politischen Paketlösungen zu kommen, der zum einen lange Vakanzen nach sich zieht und zum anderen gerade in jüngster Zeit die Besetzung von Führungspositionen miteinander verknüpft hat, die inhaltlich nichts miteinander zu tun haben.Das ist zwar insbesondere unter den beiden Volksparteien ein liebgewonnenes Ritual geworden, aber blinde Liebe ist unvernünftig und Sie sollten die Augen öffnen für ein transparenteres, besseres Richterwahlverfahren.Es darf nicht weiter sein, dass wir durch die momentane Struktur des Richterwahlausschusses auch nur den Anschein erwecken, dass Richterstellen politisch ausgekungelt werden. Es darf nicht sein, dass in der Bevölkerung der Glaube entsteht, dass nicht die besten Bewerber, sondern die besten Parteigänger die Richterposten besetzen.Wir machen dem Parlament mit unserem Gesetzentwurf ein Angebot, dies zu ändern.1. Wir wollen, dass die parteipolitische Einflussnahme auf die Richterwahl zurückgedrängt wird. Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ 2Momentan stellt sich die Situation wie folgt dar: Im Normalfall gehören dem Richterwahlausschuss zwölf Mitglieder an, von denen acht Abgeordnete sind. Bei Entscheidungen des Wahlausschusses über eine Anstellung, Beförderung oder Versetzung im Bereich der Arbeits- oder Sozialgerichtsbarkeit, besteht der Ausschuss aus 18 Mitgliedern, von denen dann 12 Abgeordnete sind. Dies sichert den politischen Vertretern einseitig die bisher notwendige Zwei-Drittel-Mehrheit für Entscheidungen. Das heißt im Klartext: Wenn die Politik sich einig ist, dann haben die weiteren Vertreter im Ausschuss praktisch keine Einflussnahme mehr.Wir wollen das ändern. Wir wollen, dass der Wahlausschuss im Normalfall auf zehn Mitglieder reduziert wird, von denen dann nur fünf Mitglieder Abgeordnete sind. Dazu wollen wir die notwendige Mehrheit von Entscheidungen des Richterwahlausschusses von zwei Drittel auf eine einfache Mehrheit absenken. Dadurch wird verhindert, dass die Politik allein entscheiden kann, wer eine Richterstelle besetzt und wer nicht. Zumindest ein Vertreter aus der Justiz muss dann noch überzeugt werden.2. Wir wollen, dass denjenigen ein stärkeres Gewicht eingeräumt wird, die die Qualifikation der Bewerberinnen und Bewerber tatsächlich beurteilen können.Zur Zeit sind die richterlichen Mitglieder im Wahlausschuss keine „echten“ Vertreter der Richterschaft, sondern unterliegen fast ausschließlich einer politischen Proporzentscheidung. Wenn zehn Richter einen Vorschlag unterbreiten, entscheidet der Landtag mit Zwei-Drittel-Mehrheit über die zwei zu wählenden Richter im Wahlausschuss.Nach unserem Gesetzentwurf sollen die Richterinnen und Richter des Landes durch Wahl eine Liste von 12 Kandidatinnen und Kandidaten zusammenstellen, aus der dann der Landtag die zwei ständigen Mitglieder bestimmt.3. Wir wollen, dass diejenigen eingebunden werden, die für die Effizienz und Funktionsfähigkeit der Gerichte verantwortlich sind.Bisher werden vom Präsidialrat – der von den Richterinnen und Richtern selbst gewählt ist – Stellungnahmen über die persönliche und fachliche Eignung einer Bewerberin oder eines Bewerbers gegenüber dem Richterwahlausschuss abgegeben.Diese Stellungnahme hat keinerlei bindende Wirkung für den Ausschuss, ja er braucht sie nicht einmal zur Kenntnis zu nehmen.Das soll nicht so bleiben. Nach unserem Entwurf soll immer ein Mitglied des Präsidialrates im Richterwahlausschuss vertreten sein. Das stellt sicher, dass die Stellungnahmen des Präsidialrates berücksichtigt werden.4. Wir wollen, dass die Einstellung von Richterinnen und Richtern auf Probe in das Richterwahlverfahren einbezogen wird.Die Vorauslese, die das Justizministerium bei der Ernennung von Richterinnen und Richtern auf Probe betreiben kann, fiele bei einer Wahl durch den Richterwahlausschuss weg.Unser Gesetzentwurf ist darauf angelegt, ein Gleichgewicht zu schaffen, das Entscheidungen nach rein politischen Gesichtspunkten vermeidet und eine kompetente Beschlussfassung über die Bewerbungen ermöglicht.Entscheiden Sie sich für Qualität statt Kungelei.“Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/