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Klaus-Peter Puls: Richterwahl muss demokratisch bleiben!
Sozialdemokratischer Informationsbrief Kiel, 29.04.2004, Nr.: 073/2004Klaus-Peter Puls:Richterwahl muss demokratisch bleiben!Zu dem FDP-Begehren auf Änderung des Richterwahlverfahrens in Schleswig- Holstein erklärte der innen- und rechtspolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Klaus-Peter Puls:Wenn die FDP behauptet, mit der beantragten Gesetzesänderung werde erreicht, dass für die Berufung in ein schleswig-holsteinisches Richteramt künftig ausschließlich die „Qualifikation“ entscheidend ist, dann ist dem entgegen zu halten: Die „Qualifikation“, also die persönliche und fachliche Eignung, ist bereits jetzt – nach geltender Rechtsla- ge und in der langjährig gehandhabten Praxis des Richterwahlausschusses – der ein- zige Prüfungsmaßstab für jede Bewerbung. Der Richterwahlausschuss hat in dieser Legislaturperiode (seit April 2000) in 14 Sitzungen exakt 202 Richterstellen in allen Ge- richtszweigen und -instanzen besetzt und zwar ohne jeden Zweifel ausschließlich mit objektiv hoch quali- fizierten Richterpersönlichkeiten.Wenn die FDP vorschlägt, objektiv noch bessere Lösungen könnten erreicht werden, wenn weniger Abgeordnete und mehr Richter und Gerichtspräsidenten als Mitglieder in den Richterwahlausschuss gesetzt würden, dann ist dem zweierlei entgegen zu hal- ten: - Erstens: Auch Richter sind politisch, in der Regel sogar parteipolitisch geprägte Persönlichkeiten. Und die Erfahrung zeigt, dass auch die richterlichen Mitglieder des Richterwahlausschusses nicht immer frei von partei- oder verbandspoliti- Schleswig- HolsteinHerausgeber: SPD-Landtagsfraktion Verantwortlich: Petra Bräutigam Landeshaus Postfach 7121, 24171 Kiel Tel: 0431/ 988-1305/1307 Fax: 0431/ 988-1308 E-Mail: Internet: pressestelle@spd.ltsh.de www.spd.ltsh.de SPD -2- schen Erwägungen sind. - Und ein Zweitens: Die Beteiligung des Parlaments, des obersten vom Volk ge- wählten Staatsorgans, der Volksvertretung, garantiert, dass auch die dritte Staatsgewalt demokratisch legitimiert ist. Die Abgeordnetenmehrheit im Rich- terwahlausschuss ist das personelle Fundament einer demokratischen Justiz – und das soll und wird auch so bleiben.Der Verfahrensvorschlag der FDP, den Richterwahlausschuss künftig statt mit 2/3- Mehrheit nur noch mit einfacher Mehrheit entscheiden zu lassen, ist in Bezug auf das vorgebliche Ziel, bessere Qualifikationen zu erreichen, geradezu kontraproduktiv: Ein- fache Mehrheiten bergen für ganze Legislaturperioden das Risiko parteipolitisch oder koalitionspolitisch einseitiger Besetzung sämtlicher Positionen. Die derzeit praktizierte 2/3-Mehrheit im Richterwahlausschuss gewährleistet demgegenüber die Bestenausle- se auch in Fällen gleicher fachlicher Qualifikation mehrerer Bewerber, weil in diesen Fällen Einigungszwang für alle politischen Lager besteht – mit dem sicheren Ergebnis, dass die freie zu besetzende Richterposition mit einer von mehreren gleich gut qualifi- zierten Richterpersönlichkeiten auch tatsächlich besetzt wird.Die SPD-Landtagsfraktion ist entschlossen, an dem bewährten Verfahren der Richter- wahl in Schleswig-Holstein festzuhalten.