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29.04.04 , 16:59 Uhr
CDU

Thorsten Geißler: Internetkriminalität – zielgerecht und schnell bekämpfen

Nr. 228/04 29. April 2004


IM SCHLESWIG-HOLSTEINISCHEN LANDTAG
PRESSEMITTEILUNG PRESSESPRECHER Torsten Haase Landeshaus, 24105 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1444 E-mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de

Justizpolitik TOP 26 Thorsten Geißler: Internetkriminalität – zielgerecht und schnell bekämpfen Das Internet hat die Wissens- und Kommunikationsgesellschaft revolutioniert. Nie war es so einfach und in so kurzer Zeit möglich, sich Informationen zu verschaffen und diese zu verbreiten. Nie war es so einfach, weltweit zu kommunizieren.
Für jede demokratische Gesellschaft ist dies ein großer Fortschritt.
Das Internet ist aber der Alptraum jedes Diktators. Und nicht umsonst unternehmen autoritäre Staaten umfangreiche Bemühungen, um ihren Bürgern den Zugang zum Internet zu verwehren oder aber Nutzungsmöglichkeiten einzuschränken.
Zwar verhält sich die ganz überwiegende Anzahl der Nutzer des Internets rechtstreu. Aber wir dürfen nicht verkennen: Die Internetkriminalität ist in den vergangenen Jahren drastisch angestiegen. Im Jahre 2002 wurden über 57.000 Fälle von Computerkriminalität erfasst. Von einem immensen Dunkelfeld ist auszugehen. Dabei reicht die Bandbreite der Delikte von der Verbreitung von Kinderpornographie und extremistischer Propaganda über das betrügerische Anbieten von Waren und Dienstleistungen, den Kreditkartenbetrug und das verbotene Glückspiel bis hin zur unlauteren Werbung, Urheberrechtsverletzung sowie dem illegalen Verkauf von Waffen, Betäubungsmitteln und Medikamenten.
Die so genannten Hackingdelikte sind Angriffe, die sich gegen die Infrastruktur oder die Verfügbarkeit von Dienstleistungen im Internet richten.
Wir brauchen wirksame Instrumente zu einer Bekämpfung der Computerkriminalität. Dabei dürfen wir nicht vergessen, in der Informationsgesellschaft ist das Telekommunikationsgeheimnis ein zentrales Grundrecht, das nicht nur das Individualinteresse, sondern auch das Gemeinwohl schützt.
Manche Vorschläge schießen über das Ziel hinaus. Ich zitiere aus dem Antrag der CDU/CSU-Bundestagsfraktion „Mehr Wettbewerb, Wachstum und Innovation an Telekommunikation schaffen“ vom 13. Januar 2004: Eine generelle und undifferenzierte Vorratspeicherung von Verkehrsdaten ist aus Datenschutzgründen - Grundsatz der Datenvermeidung und Datensparsamkeit - sowie der Beschränkung der weiteren Verwendung auf wenige begründbare und nachvollziehbare Einzelfälle bedenklich und würde darüber hinaus zu einer unverhältnismäßigen finanziellen Belastung der Telekommunikationsunternehmen führen.“
Dennoch - auch Datenschützer sehen Veränderungsbedarf bei den gesetzlichen Instrumentarien. Wenn Kontrollen im Internet verdachtsunabhängig oder Anlass bezogen durch Tatsachen den Verdacht begründen, dass Straftaten durchgeführt oder geplant werden, dann müssen vorhandene Daten gesichert und zukünftige schnell gespeichert werden können. Dies ist nicht zuletzt aufgrund der Flüchtigkeit von Internetdaten von großer Bedeutung, oft geht es um Sekunden oder Minuten.
Nach der gegenwärtigen Rechtslage ist dies nur nach richterlicher Anordnung möglich. Bis diese erlangt wird, vergeht oft kostbare Zeit. Durch unseren Antrag würde eine umgehende Datensicherung ermöglicht. Die Nutz- und Auswertung wäre der richterlichen Anordnung vorbehalten. Im angelsächsischen Sprachraum firmiert dieses Instrument unter der Bezeichnung „Quick freeze fast thaw“ schnelles Einfrieren, zügiges Auftauen.
Wenn wir die Strafprozessordnung bzw. das Telekommunikationsgesetz entsprechend ergänzen, wenn wir darüber hinaus den Deliktskatalog des § 100 a Strafprozessordnung um einige schwere Straftaten ergänzen, die bisher fehlen, die teilweise mit Hilfe des Internets begangen werden, leisten wir einen wirksamen Beitrag zu einer Schärfung der Instrumente des Rechtsstaates zur Bekämpfung eines besorgniserregenden Feldes der Kriminalität. Wir tun das in einer verfassungsrechtlich einwandfreien und datenschutzgerechten Form. Wir wahren das Recht auf Anonymität all derjenigen, die das Internet rechtstreu nutzen und keinen Verdacht auslösen. Zugleich ermöglichen wir ein zielgerichtetes und schnelles Vorgehen gegen Personen, die sich dem Verdacht ausgesetzt haben, das Internet für kriminelle Zwecke zu missbrauchen.
Eine vergleichbare Regelung gibt es bei uns bereits im Wertpapierhandelsgesetz. Sie ist gleichermaßen von Strafverfolgern wie von Datenschützern begrüßt worden.
Terrorismus und Kriminalität bedrohen unsere offene und freiheitliche Gesellschaft. Wir müssen die Waffen des Rechtsstaates zur Bekämpfung dieser Übel beständig schleifen. Aber wir müssen dies auf eine Weise tun, die den Freiheitsraum der rechtstreuen Bevölkerung nicht unangemessen einschränkt. Diesen Gesichtspunkten trägt unser Antrag Rechnung.

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