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Wolfgang Kubicki: "Die CDU sollte sich um die vernünftige Ausstattung der Polizei kümmern"
FDP Landtagsfraktion Schleswig-Holstein 1Presseinformation Wolfgang Kubicki, MdL Vorsitzender Nr. 148/2004 Dr. Heiner Garg, MdL Stellvertretender Vorsitzender Kiel, Donnerstag, 29. April 2004 Dr. Ekkehard Klug, MdL Parlamentarischer Geschäftsführer Sperrfrist: Redebeginn Christel Aschmoneit-Lücke, MdL Joachim Behm , MdL Es gilt das gesprochene Wort! Günther Hildebrand, MdL Veronika Kolb, MdL Innen- und Rechtspolitik/Kriminalität/InternetWolfgang Kubicki: „Die CDU sollte sich um die www.fdp-sh.de vernünftige Ausstattung der Polizei kümmern“ In seinem Redebeitrag zu TOP 26 (Bekämpfung der Internetkriminalität) erklärte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Wolfgang Kubicki:„Ich möchte diesen Antrag zum Anlass nehmen, um mich im Namen meiner Fraktion vom Kollegen Geißler zu verabschieden. Er macht uns mit diesem Antrag sein Abschiedsgeschenk und stellt sicher, dass wir auch nach seiner aktiven Zeit im Landtag noch über ihn sprechen werden. Kollege Geißler, wir wünschen Ihnen im Amt als neuer Innensenator der Stadt Lübeck alles Gute.Das Lob und die Anerkennung kann ich leider nicht auf den Inhalt des Antrages beziehen. Ich formuliere es einmal höflich vorsichtig: Wir stehen dem Anliegen der CDU, die Befugnisse der Polizei zur Sicherstellung von Internetdaten auszuweiten, sehr zurückhaltend gegenüber. Ihr Antrag ist aus unserer Sicht „kognitiv suboptimiert“.Ich bin es auch langsam leid, immer wieder die gleichen Grundsatzreden zu Anträgen aus „Wadephuls Law and Order Stübchen“, „Geißlers Gemischtwarenladen für Sicherheitsbedarf“, „Lehnerts Boutique für Ordnungsartikel“ oder „Schlies Security-Shop“ zu halten. Aber es geht wohl nicht anders.Alle Anträge, die aus den Reihen der CDU zum Thema „Innen“ kommen, zielen darauf ab, die Eingriffsbefugnisse staatlicher Ermittlungsorgane gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern zu erweitern.Wenn die CDU dies mit der Absicht betreibt, den Innenminister des Landes vor sich her zu treiben – und den Eindruck kann man ja gerade nach der gestrigen Debatte zum Ausländerrecht bekommen - dann lassen Sie sich gesagt sein, dass die Themen Freiheit, Rechtstaatlichkeit, und auch Sicherheit zu wichtig sind, um damit politische Ränkespielchen zu betreiben. Wir werden auf jeden Fall nicht zulassen, dass die Bürgerinnen und Bürger mit ihren Grundrechten für ein paar Wahlprozente der CDU bezahlen.Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ 2Wir stimmen mit der CDU darin überein, dass der Bereich der Internetkriminalität immer bedeutender wird und sich auch die Strafverfolgungsbehörden dieses Problems immer mehr annehmen müssen.Die Union fordert daher von der Landesregierung eine Initiative zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes und der Strafprozessordnung. Die Union will, dass künftig die Polizei in die Lage versetzt, wird Internetprovidern die Löschung bereits gespeicherter Verbindungsdaten zu untersagen beziehungsweise die Speicherung künftiger Verbindungsdaten anzuordnen. Das soll die Polizei dann dürfen, wenn Tatsachen den Verdacht begründen, dass jemand Täter oder Teilnehmer einer Straftat im Sinne des § 100 a der Strafprozessordnung (StPO) ist. Gleichzeitig wird dann noch der eben genannte § 100 a StPO um die fünf Punkte erweitert, die im Antrag stehen und fertig ist die Reform.Auch hier ist die Erweiterung von Ermittlungsmöglichkeiten keine Lösung des eigentlichen Problems. Das Problem – und da muss ich mich auch ständig wiederholen – liegt in der mangelnden Sach- und Personalausstattung der Polizei. Zwar hat sich die vor einigen Jahren noch katastrophale Ausstattung der Polizei mit Rechnern insbesondere durch das Sicherheitspaket ein wenig gebessert. Die Lage ist aber auch heute noch alles andere als rosig. Es fehlt beispielsweise an den sogenannten „stand alone PC’s“ in den Dienststellen und in ganz Schleswig-Holstein haben wir ganze 4 „Deliktübergreifende Datenverarbeitungsgruppen“ oder "DüDVG‘s".Es kann auch nicht sein, dass bisher nur Bayern das einzige Bundesland ist, welches das Internet durch Polizeibeamte nach straftatrelevanten Inhalten durchsuchen lässt. Bei uns gibt es nach Auskünften aus der Polizei solche „Internetstreifen“ jedenfalls nicht. Wir sind vielmehr davon abhängig, dass die bayrischen Beamten ihre Kollegen in Schleswig-Holstein informieren, wenn sie entsprechende Inhalte gefunden haben und die Zuständigkeit in Schleswig-Holstein liegt. Dies alles sind zeitverzögernde Faktoren und können dazu führen, dass entsprechende Anordnungen im Ermittlungsverfahren zu spät erfolgen und so auch Erfolge verhindern.Dort müssen wir ansetzen und nicht im Gesetzestext, obwohl es auch nach unserer Auffassung durchaus Ergänzungsbedarf zum § 100 a Strafprozessordnung gibt. So haben die Strafverteidigerverbände in einer gemeinsamen Stellungnahme vom März 2004 zu recht festgestellt, dass bei der Telefonüberwachung nach § 100 a StPO eine Ausnahmeregelung für die Zeugnisverweigerungsberechtigten völlig fehlt. Dort besteht in der Tat Regelungsbedarf. Durch die Gesetzeshektik des Bundesinnenministers und entsprechender ihn unterstützender Kräfte kommen wir aber immer mehr zu unausgewogenen Regelungen im Verhältnis Verfolgungsmöglichkeiten und der Abwehrrechte der Bürgerinnen und Bürger, die in einem Rechtsstaat unabdingbar sind.Liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU, kümmern Sie sich lieber mit uns darum, dass Polizei und Justiz ordentlich ausgestattet werden, dann sind wir auch an Ihrer Seite.“Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/