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Irene Fröhlich zur Bekämpfung der Internetkriminalität
Fraktion im Landtag PRESSEDIENST Schleswig-Holstein Es gilt das gesprochene Wort! Pressesprecherin Claudia Jacob TOP 12 – Landesverfassung und Richtergesetz Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 24105 KielDazu sagt die innen- und rechtspolitische Sprecherin Durchwahl: 0431/988-1503 Zentrale: 0431/988-1500 von Bündnis 90/Die Grünen, Telefax: 0431/988-1501 Irene Fröhlich: Mobil: 0172/541 83 53 E-Mail: presse@gruene.ltsh.de Internet: www.gruene-landtag-sh.de Nr. 157.04 / 29.04.2004Einfrieren von Internetdaten: Ja – Mehr Telefonüberwachung: NeinDas Internet hat uns bekanntermaßen nicht nur den Segen der vereinfachten Kommuni- kation, sondern auch neue Formen der Kriminalität gebracht, mittlerweile sind „Internet- kriminalität“, „Computerkriminalität“ oder auch „Cybercrime“ allgemein gebräuchliche Begriffe in der Sicherheitsdebatte.Das Internet ist dennoch kein Hort des Verbrechens. Der Computer ist nicht bereits als solcher ein Medium, das stärker als andere Kriminalität begünstigt. Die Tatsache, dass es in Computernetzen auf Grund der ohnehin anfallenden Datenspuren leichter ist, um- fangreiche personenbezogene Informationen zu erheben, darf nicht zur Folge haben, dass dort die Schwelle für Eingriffe in Rechte von Unbescholtenen insgesamt sinkt.Dennoch können und sollen die Datenspuren selbstverständlich zur Strafverfolgung ge- nutzt werden, wenn konkrete Hinweise auf eine Straftat vorliegen. Insofern halte ich den ersten Teil des CDU-Antrags für einen bedenkenswerten Vorschlag. Der sogenannte „Quick Freeze“, das schnelle Einfrieren von Verbindungsdaten kann der Strafverfolgung dienlich sein, die nachträgliche richterliche Anordnung ist geeignet, missbräuchlicher Anwendung dieses Instruments vorzubeugen. So weit so gut.Der zweite Teil des Antrags, die Erweiterung des Deliktskatalogs in Paragraf 100 a Straf- prozessordnung, hat dann allerdings nicht mehr nur mit Internetkriminalität zu tun, wie die Überschrift des Antrags uns glauben machen will. Es wird hier ein ganz neues Fass aufgemacht.1/2 Die Befugnis des Paragraf 100a umfasst nämlich nicht nur die Überwachung des Inter- netverkehrs, sondern die gesamte Telekommunikationsüberwachung, sprich, insbeson- dere auch das Abhören von Telefonen, das ja dann schon eine ganz andere Eingriffs- qualität hat, als die Speicherung von Internetverbindungsdaten.Die Bundesrepublik Deutschland ist unter den Spitzenreitern der Telefonüberwachung. In kaum einem anderen demokratischen Staat wird so viel mitgelauscht wie bei uns. Hierbei werden die gesetzlichen Rechte der Betroffenen - und das sind ja nicht nur die Verdäch- tigen, sondern auch Familienangehörige und andere – häufig nicht gewahrt. Statistiken und Untersuchungen, wie jüngst die Studie die Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Strafrecht zeigen dies immer wieder auf.Vor diesem Hintergrund stehe ich einer Erweiterung des Deliktskatalogs skeptisch bis ablehnend gegenüber. Eine Ausweitung des Deliktskatalogs lediglich im Hinblick auf das Einfrieren von Internet-Verbindungsdaten könnte sinnvoll sein, dazu müssten dann natür- lich die Paragraf 100a folgende ganz neu gefasst werden. Lassen Sie uns in den Aus- schussberatungen ausführlich darüber sprechen. ***