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Martin Kayenburg: Dreiste Verfassungsbrüche sind nicht länger hinnehmbar
Nr. 233/04 30. April 2004 IM SCHLESWIG-HOLSTEINISCHEN LANDTAG PRESSEMITTEILUNG PRESSESPRECHER Torsten Haase Landeshaus, 24105 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1444 E-mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.deFinanzpolitik Martin Kayenburg: Dreiste Verfassungsbrüche sind nicht länger hinnehmbar! „Die CDU-Landtagsfraktion hat Verfassungsklage gegen das Haushaltsgesetz 2003 des Landes Schleswig-Holstein beim Bundesverfassungsgericht in Karlruhe eingereicht“, das erklärte der Oppositionsführer im Schleswig-Holsteinischen Landtag Martin Kayenburg, MdL, heute auf einer Pressekonferenz im Kieler Landeshaus.Mit der Vertretung der Verfassungsklage, das heißt des „Normenkontrollverfahrens“, hat die CDU-Landtagsfraktion Prof. Dr. Ferdinand Kirchhof (Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, Finanz- und Steuerrecht an der Universität Tübingen) beauftragt.„Prof. Kirchhof ist ein bundesweit anerkannter Experte für Finanzverfassungsrecht und als solcher auch als Sachverständiger in die Kommission von Bundestag und Bundesrat zur Modernisierung der bundesstaatlichen Ordnung berufen worden. Er hat die CDU-Fraktion bereits im Jahr 1998 im Normenkontrollverfahren gegen den Immobiliendeal der Landesregierung erfolgreich beraten“, erklärte Martin Kayenburg.Nach Ansicht der CDU-Landtagsfraktion sei mit dem 2. Nachtrag zum Haushaltsgesetz 2003 gemäß Artikel 53 der Landesverfassung das zulässige Kreditvolumen um zirka 608 Mio. Euro überschritten worden. Nach § 18 Landeshaushaltsordnung dürfen erhöhte Kredite nur aufgenommen werden, um die Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts oder der Wirtschafts- und Beschäftigungsentwicklung des Landes abzuwehren. Die Landesregierung habe zwar versucht, die Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts zu begründen, ihre finanz- und wirtschaftspolitische Begründung sei jedoch nicht stichhaltig. Vor allem sei aber festzustellen, dass die höheren Kredite nicht für Investitionen verwendet worden seien, sondern verfassungswidrig zur Deckung allgemeiner Ausgaben eingesetzt worden wären.„Von daher ist es von besonderem öffentlichen Interesse, die Verfassungsmäßigkeit der Kreditaufnahme gerichtlich zu überprüfen. Dreiste Verfassungsbrüche der Landesregierung sind einfach nicht mehr länger hinnehmbar. Es wird Zeit, dass diese permanenten Rechtsverletzungen der Simonis-Regierung vom Bundesverfassungsgericht gestoppt werden, da auch der Haushalt 2004 bereits eine Überschreitung der verfassungsmäßigen Grenze um 160 Mio. Euro vorsieht“, so Kayenburg.Jeder wisse, dass nach den Steuerschätzungen im Mai und November 2004 der Betrag deutlich steigen werde, ohne dass eine wirtschaftliche Verbesserung des Landes spürbar werden würde. Dies könne nicht so weitergehen. Die CDU-Landtagsfraktion habe sich deshalb entschlossen, dem Treiben ein Ende zu setzten.