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12.05.04 , 13:34 Uhr
FDP

Günther Hildebrand: "Sitzverteilung nach Hare-Niemeyer und Grundmandat sind der richtige Weg"

FDP Landtagsfraktion Schleswig-Holstein



Presseinformation Wolfgang Kubicki, MdL Vorsitzender Dr. Heiner Garg, MdL Stellvertretender Vorsitzender Nr. 167/2004 Dr. Ekkehard Klug, MdL Parlamentarischer Geschäftsführer Kiel, Mittwoch, 12. Mai 2004 Christel Aschmoneit-Lücke, MdL Joachim Behm , MdL Kommunalpolitik/Vertretungen/Wahlverfahren Günther Hildebrand, MdL Veronika Kolb, MdL Günther Hildebrand: „Sitzverteilung nach Hare- Niemeyer und Grundmandat sind der richtige Weg“



www.fdp-sh.de - GRÜNEN-Vorschlag zu Zählgemeinschaften geht nicht weit genug -
Zum heutigen Pressegespräch des Grünen-Fraktionschefs Karl-Martin Hentschel über seinen geplanten Gesetzentwurf zur Ermöglichung kommunaler Zählgemeinschaften erklärte der kommunalpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Günther Hildebrand:
„Die Intention der Grünen verstehen wir wohl und sie ist auch ein Schritt in die richtige Richtung. Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts und dem Erlass des Innenministers ist die Bildung von Zählgemeinschaften zur Besetzung von Ausschüssen in Kommunalparlamenten unzulässig. Für die Bildung von Zählgemeinschaften kleiner Fraktionen ist aber keine Gesetzesänderung notwendig, sondern der Innenminister muss lediglich seinen Erlass entsprechend anpassen“, sagte Hildebrand.
„Das eigentliche Problem ist, dass sich durch das jetzige Wahlrecht mit dem Übergewicht von direkt gewählten Vertreterinnen und Vertretern das Wahlergebnis selbst nicht hinreichend in den Vertretungen widerspiegelt. Durch die Ausschussbesetzung nach dem d’Hondtschen Verfahren, die sich nach der Anzahl der Sitze in der Vertretung berechnet, wird das eigentliche Wahlergebnis bei der Ausschussbesetzung noch zusätzlich verfälscht.
Nach dem FDP-Kommunalwahlmodell mit Kumulieren, Panaschieren, Hare- Niemeyer-Verfahren und Grundmandat, gäbe es diese Problematik überhaupt nicht.
Wir brauchen jetzt die Berechnung der Sitzverteilung in den Vertretungen und Ausschüssen nach dem Hare-Niemeyer-Verfahren. Um die Beteiligung der kleinen Fraktionen und Einzelkämpfer in den Ausschüssen sicherzustellen muss schließlich ein Grundmandat her. Das ist verfassungsrechtlich zulässig. Auch das hat im übrigen der Wissenschaftliche Dienst des Landtages im Auftrag der FDP geprüft. Wir werden hier parlamentarisch initiativ werden. Für den Moment aber ist es von höchster Dringlichkeit, dass der Minister seinen Erlass überarbeitet“, stellte Hildebrand fest.

Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/

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