Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.

Datenschutzerklärung

12.05.04 , 16:55 Uhr
SPD

Klaus-Peter Puls: Wahlrechtsgleichheit gilt für große und kleine Fraktionen

Sozialdemokratischer Informationsbrief
Kiel, 12.05.2004, Nr.: 084/2004



Klaus-Peter Puls:
Wahlrechtsgleichheit gilt für große und kleine Fraktionen

Zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur Zulässigkeit sogenannter „Zählgemein- schaften“ bei der Wahl kommunaler Ausschüsse erklärt der innen- und rechtspolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Klaus-Peter Puls:

Wir teilen die Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts, dass Gemeinderatsaus- schüsse die Zusammensetzung des Plenums und das darin wirksame politische Mei- nungs- und Kräftespektrum widerspiegeln müssen. Danach dürfen weder große noch kleine Fraktionen bei der Besetzung kommunaler Ausschüsse bevorzugt oder benach- teiligt werden.

Die Grünen wollen die Kommunalverfassung ändern, weil sie für kleinere Fraktionen und damit für sich selbst unangemessene Vorteile anstreben. Die CDU will offenbar Gesetzesänderungen vermeiden, weil sie sich selbst in den Ausschüssen unange- messene Vorteile verschaffen will.

Die SPD-Landtagsfraktion schlägt eine Gesetzesänderung vor, die gewährleistet, dass weder große noch kleine Fraktionen in den Gemeinderatsausschüssen über- oder un- terrepräsentiert sind: Die Wahlrechtsgleichheit gilt für große und kleine Fraktionen gleichermaßen.



Schleswig- Holstein

Herausgeber: SPD-Landtagsfraktion Verantwortlich: Petra Bräutigam Landeshaus Postfach 7121, 24171 Kiel Tel: 0431/ 988-1305/1307 Fax: 0431/ 988-1308 E-Mail: pressestelle@spd.ltsh.de Internet: www.spd.ltsh.de SPD

Download PDF

Pressefilter

Zurücksetzen