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25.05.04 , 16:48 Uhr
B 90/Grüne

Irene Fröhlich zum Gefahrhundegesetz

Fraktion im Landtag PRESSEDIENST Schleswig-Holstein Pressesprecherin Claudia Jacob Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel
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Nr. 188.04 / 25.05.2004



Entscheidend ist die Kontrolle der Anforderungen an die Hunderhalter

Zur Vorstellung des Gefahrhundegesetzes erklärt Irene Fröhlich, innenpolitische Spre- cherin der Landtagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen:
Wir begrüßen den vorliegenden Gesetzentwurf. Er orientiert sich an der neueren Recht- sprechung zu Rasselisten und ist somit verfassungsgemäß. Ob er auch wirksam vor ge- fährlichen Hunden schützt, werden wir in der parlamentarischen Beratung sorgsam prü- fen. Denn ein Problem kann leider auch das beste Gesetz nicht lösen: Jede Vorschrift ist nur so wirksam, wie ihr Vollzug. Der Vollzug der Gefahrhundevorschriften lag und liegt in den Händen der kommunalen Ordnungsbehörden. Wir hoffen, dass mit erhöhten gesetz- lichen Anforderungen an die Halter gefährlicher Hunde kein neues Kontrolldefizit ent- steht.
Besonders positiv hervorzuheben ist die Einführung einer Sachkundeprüfung, einer obli- gatorischen Haftpflichtversicherung sowie einer Kenntlichmachung gefährlicher Hunde. Durch die Kennzeichnungspflicht kann es den Bürgerinnen und Bürgern erstmals ermög- licht werden, gefährliche Hunde zu identifizieren und sich entsprechend zu schützen.

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