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Heiner Garg: "Rot-grün will den Immobiliendeal bei Lotto wiederholen und neue Schulden machen!"
FDP Landtagsfraktion Schleswig-Holstein 1Presseinformation Wolfgang Kubicki, MdL Vorsitzender Dr. Heiner Garg, MdL Nr. 180/2004 Stellvertretender Vorsitzender Dr. Ekkehard Klug, MdL Kiel, Mittwoch, 26. Mai 2004 Parlamentarischer Geschäftsführer Christel Aschmoneit-Lücke, MdL Sperrfrist: Redebeginn Joachim Behm , MdL Günther Hildebrand, MdL Es gilt das gesprochene Wort! Veronika Kolb, MdLFinanzpolitik/Verkauf NordwestLotto/ www.fdp-sh.de Heiner Garg: „Rot-grün will den Immobiliendeal bei Lotto wiederholen und neue Schulden machen!“ In seinem Beitrag zu TOP 28 (Verkauf von NordwestLotto) sagte der stellvertretende Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Heiner Garg:„Es ist wieder soweit: Kostbares Vermögen des Landes will die Landesregierung unter Preis verscherbeln, damit sie ihre Verschwendungssucht nicht zu stark einschränken muss. Jetzt ist Lotto dran.Aber noch nicht ganz. Denn wirklich verkaufen will die Landesregierung nicht. Sie will NordwestLotto nur gegen Bares an die Investitionsbank übertragen—also quasi an sich selbst. Denn die Investitionsbank ist eine öffentlich-rechtliche Anstalt des Landes Schleswig-Holstein. Als Subventionsbank des Landes ist sie nicht auf Gewinn ausgerichtet, dürfte also keine liquiden Mittel für den Kauf haben und muss den Kaufpreis über Kredite finanzieren. Den späteren Schuldendienst soll sie aus den Lotterieeinnahmen leisten.Schauen wir uns die prinzipielle Struktur dieses Geschäftes an: • Die Landesregierung überträgt Eigentum des Landes auf die Investitionsbank. • Die Investitionsbank nimmt einen Kredit auf und überweist das aufgenommene Geld dem Land. Das kommt Ihnen doch bestimmt bekannt vor. Richtig: Das ist die gleiche Geschäftsstruktur wie beim Immobiliendeal. Das ist eine verdeckte Kreditaufnahme des Landes über einen ausgelagerten Schattenhaushalt.Das hat das Bundesverfassungsgericht beim Immobiliendeal entschieden; deshalb sind die Einnahmen aus dem Immobiliendeal auf die Kreditobergrenze nach Art. 53 der Verfassung unseres Landes anzurechnen. Folglich ist davon auszugehen, dass dies auch auf den Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ 2 Lottoverkauf zutrifft. Davon steht aber nichts im Antrag der Landesregierung.Warum nicht, ist verständlich:Erstens verweigert die Landesregierung immer noch die Einsicht in die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zum Immobiliendeal, und zweitens ist ihr die Kreditobergrenze bekanntlich sowieso egal. Fehlende Einsicht einer Schuldigen lässt Verfassungsbrüche aber nicht rechtmäßig werden.Wir haben kein Vertrauen in die finanzpolitischen und finanzwirtschaftlichen Fähigkeiten der Landesregierung. Außerdem ist die Landesregierung in dieser Angelegenheit zu befangen, um den Landtag angemessen zu beraten.Wir sollten eine unabhängige Meinung einholen—und für solche Fragen hat das Land eine eigene unabhängige oberste Landesbehörde: den Landesrechnungshof. Deshalb möchten wir ihn beauftragen, den Vorschlag der Landesregierung zu prüfen.Bei dieser Prüfung interessieren uns drei Bereiche besonders:1. Wären 60 Mio. € Einnahmen aus den Verkauf wie Kredite zu behandeln, und welche haushaltsrechtlichen Folgen hätte dies? 2. Welche finanzwirtschaftlichen Vorteile, Nachteile und Risiken für das Land ergeben sich aus der von der Landesregierung vorgeschlagenen Transaktionsstruktur? 3. Maximiert die von der Landesregierung vorgeschlagene Transaktionsstruktur die Einnahmen des Landes?Es erscheint uns selbstverständlich, dass • erstens die Landesregierung den Landesrechnungshof hierzu mit allen einschlägigen Unterlagen, Gutachten u.ä. versorgt, • zweitens die Landesregierung alle diese Unterlagen gleichzeitig auch dem Finanzausschuss übergibt, • drittens der Landtag nicht über den Antrag der Landesregierung entscheidet, bevor er ausreichend Gelegenheit hatte, das Ergebnis der Prüfung des Landesrechnungshofes zu bewerten und die beiden Staatsverträge zum Lotteriewesen rechtskräftig geworden sind.In der Sache sind wir auch dafür, die Lottogesellschaft zu verkaufen. Anstatt der von der Landesregierung vorgeschlagenen Scheinprivatisierung auf Pump bevorzugen wir aber eine echte Privatisierung, mit der die Einnahmen des Landes maximiert werden. Die Geschichte der rot-grünen Vermögensverschwendung lehrt uns: Dazu ist die Landesregierung unfähig.“Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/