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26.05.04 , 12:58 Uhr
B 90/Grüne

Monika Heinold zu NordwestLotto

Fraktion im Landtag PRESSEDIENST Schleswig-Holstein Pressesprecherin Es gilt das gesprochene Wort! Claudia Jacob Landeshaus TOP 28 und 9 – NordwestLotto Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel
Durchwahl: 0431/988-1503 Zentrale: 0431/988-1500 Dazu sagt die Parlamentarische Geschäftsführerin Telefax: 0431/988-1501 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Mobil: 0172/541 83 53 E-Mail: presse@gruene.ltsh.de Monika Heinold: Internet: www.gruene-landtag-sh.de

Nr. 191.04 / 26.05.2004


Lotto wird auf neue Füße gestellt
Seit mehreren Jahren führen wir die Diskussion darüber, ob das Land Nordwestlotto ver- kaufen soll oder nicht. Mit dem Doppelhaushalt 2004/2005 hat sich das Parlament für ei- nen Verkauf entschieden, die Einnahmen von 60 Mio. Euro sind eingeplant.
Wichtig war für meine Fraktion immer, dass wir bei gleicher Spielintensität die Konzessi- onsabgaben in ihrer bisherigen Höhe erhalten. Dieses ist durch den Verkauf an die In- vestitionsbank sichergestellt. Der Verkauf an die Investitionsbank ist eine zukunftstaugli- che Lösung, die Details der Vorlage der Landesregierung werden wir im Finanzaus- schuss beraten.
Zum Regionalisierungs-Staatsvertrag: Als Finanzpolitikerin fällt es mir natürlich schwer, einem Staatsvertrag zuzustimmen, wodurch das Land jährlich mehrere Millionen Euro verliert.
Aber, meine Damen und Herren von der Opposition, mit einem einfachen „Nein“ zu die- sem Staatsvertrag machen Sie es sich zu einfach und ignorieren schlicht, dass sich die Lottolandschaft zunehmend verändert und dass deshalb neue Regularien notwendig sind.
Ohne einen Regionalisierungsstaatsvertrag erhält das Bundesland, in dem eine Internet- lotterie eher zufällig ihren Standort hat, die kompletten Konzessionsabgaben und Lotte- riesteuern aller spielenden BundesbürgerInnen – denn immer mehr Menschen geben ih- ren Lottoschein nicht mehr im Laden um die Ecke ab, sondern spielen übers Internet.
Wenn nur noch der Standort von Internetlotterien darüber entscheidet, in welches Bun- desland immer mehr Einnahmen aus dem Lottospiel fließen, werden die einzelnen Bun- desländer außerdem erpressbar, da die Versuchung groß ist, sich mit optimalen Verträ- gen für die Internetlotterien gegenseitig zu unterbieten.
1/2 Deshalb wäre es unredlich, der Landesregierung Schleswig-Holstein vorzuwerfen, dass wir einen Staatsvertrag zu Lasten des Landes abschließen. Im Gegenteil: Ohne den neuen Staatsvertrag sind wir nicht auf der sicheren Seite, sondern haben statt kalkulier- baren Mindereinnahmen das Risiko noch höherer und unkalkulierbarer Mindereinnah- men.
Deshalb ist es richtig, dass sich alle Ministerpräsidenten, unabhängig von der jeweiligen Situation in ihrem Land - auf den neuen Staatsvertrag verständigt haben. Für eine partei- politische Debatte mit Schuldzuweisungen an die Landesregierung fehlt also jede Grund- lage.
Auch der zweite Gesetzentwurf der Landesregierung zum „Staatsvertrag zum Lotterie- wesen“ findet die Unterstützung meiner Fraktion. Wir begrüßen eine bundeseinheitliche Regelung zu Gunsten der Lotteriehoheit der Ländern.
Der dritte Gesetzentwurf entspricht den Erfordernissen des oben erwähnten Staatsver- trages zur Vereinheitlichung des Lotteriewesens in der Bundesrepublik Deutschland und regelt die Verteilung der Zweckerträge neu.
Wir begrüßen es, dass durch Festbeträge das bisherige verwaltungsaufwendige Verfah- ren zur Verteilung der Zweckerträge deutlich vereinfacht wird.
Allerdings haben wir uns bisher noch nicht mit dem Gedanken angefreundet, dass zu- künftig – abgesehen von den Einnahmen aus BINGO und der GlücksSpirale - nur noch 17 Prozent für gemeinnützige Zwecke festgeschrieben werden sollen. Deshalb müssen wir im Ausschuss die Frage klären, wie viel Geld das Land in den letzten Jahren insge- samt für gemeinnützige Zwecke ausgegeben hat. Auf Grundlage dieser Zahlen können wir dann diskutieren, ob es sinnvoll wäre festzuschreiben, dass das Land auch zukünftig mindestens in der Höhe der eingenommenen Konzessionsabgabe gemeinnützige Aufga- ben fördert – allerdings ohne das bisherige aufwendige Verfahren beizubehalten.
Außerdem diskutiert meine Fraktion die Frage, ob wir eine weitere Zweckbindung für die Migrationsarbeit ins Gesetz schreiben wollen – unter anderem um auf die neuen Heraus- forderungen des Zuwanderungsgesetzes mit seinen verpflichtenden Sprach- und Integra- tionsangeboten zu reagieren.
Wir begrüßen es, dass Teile der Konzessionsabgabe für Verbraucherinsolvenzberatung und für die Bekämpfung des Suchtmittelmissbrauches festgeschrieben werden.
Besonders hervorzuheben ist außerdem die neue und verbindliche Förderung des Sports – mit Sicherheit ein Gewinn für alle aktiven SportlerInnen und eine Bestätigung für das hohe ehrenamtliche Engagement in diesem Bereich.
Und die grüne Fraktion begrüßt natürlich auch die Schwerpunktsetzung im Umweltbe- reich: Mit den Mitteln für die Stiftung Naturschutz und mit der Festlegung, die Einnahmen aus BINGO auch weiterhin für die Aufgaben der Agenda 21 zur Verfügung zu stellen.
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