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Christel Aschmoneit-Lücke zum Datenschutzbericht
FDP Landtagsfraktion Schleswig-Holstein 1Presseinformation Wolfgang Kubicki, MdL Vorsitzender Dr. Heiner Garg, MdL Nr. 183/2004 Stellvertretender Vorsitzender Dr. Ekkehard Klug, MdL Kiel, Mittwoch, 26. Mai 2004 Parlamentarischer Geschäftsführer Christel Aschmoneit-Lücke, MdL Sperrfrist: Redebeginn Joachim Behm , MdL Günther Hildebrand, MdL Es gilt das gesprochene Wort! Veronika Kolb, MdLDatenschutzbericht 2004 www.fdp-sh.de Christel Aschmoneit-Lücke zum Datenschutzbericht In ihrem Redebeitrag zu TOP 33 (Tätigkeitsbericht des Unabhängigen Landeszentrums für den Datenschutz 2004) erklärte die FDP- Landtagsabgeordnete, Christel Aschmoneit-Lücke:„Da liegt er nun vor uns, der letzte Bericht von Dr. Bäumler als oberstem Datenschützer in unserem Land und ich möchte auf diesem Wege auch den Dank der FDP-Fraktion an Dr. Bäumler aussprechen für seine oft mahnenden Worte, wenn es die Politik wieder einmal nicht so genau mit den Informationen und Daten der Bürgerinnen und Bürger genommen hat. Wir sind uns sicher, dass sein Nachfolger Herr Dr. Weichert, die gute Arbeit weiterführen wird.Nicht erst seit dem Volkszählungsurteil ist der Datenschutz bei der FDP ein hohes Gut. Datenschutz ist die aktive Wahrung des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung und nicht etwa ein lästiges Hindernis für staatliche Ermittlungsbehörden.Der Bericht des Unabhängigen Landeszentrums für den Datenschutz macht vor allem drei Dinge deutlich:1. das Landeszentrum für den Datenschutz hat sich in den vergangenen Jahren von einer reinen Aufsichtsbehörde immer mehr zu einem Innovationszentrum gemausert, 2. der Datenschutz fand dennoch zu oft wenig Beachtung in der Diskussion um die Innere Sicherheit und 3. der Datenschutz wird sich auch in Zukunft gegen weitere Begehrlichkeiten der Sicherheit zu behaupten haben.In den vergangenen Jahren hat das Unabhängige Landeszentrum für den Datenschutz eine Zahl von Modellprojekten entwickelt, die nunmehr Marktreife erfahren haben. So sind das Datenschutz-Audit und das Datenschutz Gütesiegel dem Entwicklungsstadium entwachsen und haben sich zu erfolgreichen Innovationsinstrumenten weiterentwickelt.Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ 2 Auch nach dem Ende der EU-Förderung für diese beiden Modellprojekte gehen unvermindert die Zertifizierungsanträge aus der Wirtschaft ein. Wir wünschen uns, dass insbesondere das Gütesiegel auch auf Bundesebene eingeführt werden kann. Die Voraussetzungen hierfür hat aber der Bundesgesetzgeber zu schaffen. Für uns von größter Bedeutung ist die Stellung des Datenschutzzentrums als Kritiker und Mahner gegenüber Gesetzgeber und öffentlicher Verwaltung. Lassen Sie mich hierzu nur einige wenige Beispiele nennen. Wir stimmen mit dem Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz in der Bewertung der Rasterfahndung überein. Die Rasterfahndung hat außer Spesen nichts gebracht. Nach den Terroranschlägen des 11. September 2001 hat sich auch Schleswig-Holstein an der Durchführung der bundesweiten Rasterfahndung beteiligt. Sie kennen die Zahlen für den Bund. 8,3 Millionen erhobene Daten, 19.000 Prüffälle und sowohl im Bund als auch in den Ländern das gleiche Ergebnis: Nennenswerte Erfolge sind nicht zu verzeichnen gewesen. Für dieses erfolglose Mittel wurde aber hingenommen, dass beispielsweise die Unschuldsvermutung auf den Kopf gestellt wird. Unbescholtene Bürgerinnen und Bürger gerieten in das Blickfeld der Polizei. In einigen Bundesländern - wie zum Beispiel Berlin - wurden erhebliche rechtsstaatliche Mängel bei der Durchführung der Rasterfahndung festgestellt. In Sachsen wurde sogar ein Fall bekannt, wo die auf einer Diskette gespeicherten Daten einer Einwohnermeldebehörde auf dem Postweg verloren gingen. In Hessen mussten schließlich die rechtlichen Bestimmungen angepasst werden, weil die tatsächlichen Voraussetzungen zur Durchführung der Rasterfahndung den rechtlichen Anforderungen der hessischen Ursprungsregelung nicht genügten. Die Rasterfahndung war im Ergebnis also ein absoluter Flop. Statt sich nun konsequent der Frage zu nähern, ob dieses untaugliche Mittel der Rasterfahndung den Weg in den parlamentarischen Müllkorb verdient, fordert der oberste Innenminister der Republik sogar eine Ausweitung der Rasterfahndung. Wie er aufgrund der Faktenlage zu diesem Schluss gelangt ist, bleibt sein Geheimnis. Sinn macht es nicht. Wie der Datenschützer in seinem Bericht zu recht feststellt wird eine der künftigen Herausforderungen des Datenschutzes darin liegen, die sich ständig ausweitende Nachfrage nach Erfassung und Speicherung biometrischer Daten zur Verfolgung und Verhütung von Straftaten zu kontrollieren. Meiner Fraktion wäre es beispielsweise am liebsten gewesen, wir hätten auf die weitere Aufnahme biometrischer Daten in Ausweispapieren gänzlich verzichtet. Dem konnte sich in diesem Haus leider nur der SSW anschließen. Nun muss es in der Zukunft darum gehen, den erweiterten Bestand an biometrischen Daten in den Ausweispapieren vor dem unberechtigten Zugriff Dritter zu schützen und dafür zu sorgen, dass ein Vagabundieren dieser Merkmale durch die elektronischen Netze vermieden wird. Datenschutz bleibt eine Daueraufgabe, der wir uns ständig und sorgfältig widmen müssen.“Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/