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26.05.04 , 17:58 Uhr
FDP

Joachim Behm zum Bericht der Härtefallkommission

FDP Landtagsfraktion Schleswig-Holstein 1



Presseinformation Wolfgang Kubicki, MdL Vorsitzender Dr. Heiner Garg, MdL Nr. 188/2004 Stellvertretender Vorsitzender Dr. Ekkehard Klug, MdL Kiel, Mittwoch, 26. Mai 2004 Parlamentarischer Geschäftsführer Christel Aschmoneit-Lücke, MdL Sperrfrist: Redebeginn Joachim Behm , MdL Günther Hildebrand, MdL Es gilt das gesprochene Wort! Veronika Kolb, MdL
Ausländerpolitik/Härtefallkommission



www.fdp-sh.de Joachim Behm zum Bericht der Härtefallkommission In seinem Redebeitrag zu TOP 14 (Bericht der Härtefallkommission) erklärte der FDP-Landtagsabgeordnete, Joachim Behm:
„Ich denke es wird mir niemand übel nehmen, wenn ich einige Anmerkungen zu dem am Dienstag gefundenen Kompromiß zum Zuwanderungsgesetz machen möchte, bevor ich zum eigentlichen Inhalt des Berichts der Härtefallkommission komme.
Mit dem Zuwanderungskompromiß wurde letztlich auch eine der zentralen Forderungen der Härtefallkommission erfüllt.
Es wird ein Zuwanderungsgesetz geben und damit erstmals die Zuwanderung in Deutschland überhaupt geregelt.
Ich bedauere allerdings ausdrücklich, dass sich die Diskussion um die Zuwanderung in der letzten Phase fast nur noch um Sicherheitsfragen drehte. Die Union hat auch im Bund eindrucksvoll das bestätigt, was sie in unserer letzten Sitzung mit ihrem Antrag zu Zuwanderung und Integration bereits vermuten ließ. Ich meine das keinesfalls positiv. Für die CDU ist Zuwanderung in erster Linie ein Sicherheitsproblem. Das gipfelte in der Forderung eine Sicherungshaft für Ausländer einzuführen, ohne den Nachweis einer Straftat oder der Vorbereitung einer Straftat zu verlangen.
Für meine Fraktion sind solche Vorschläge nicht nur verfassungsrechtlich fatal, sondern auch menschlich in der untersten moralischen Kategorie angesiedelt.
Ich halte fest. Wir als FDP-Fraktion sind nicht gänzlich zufrieden mit dem gefundenen Kompromiß.
Bevor beschlossen werden kann, wer als „Person mit Terrorismusbezug“ ausgewiesen werden kann, muss erst einmal feststehen, was unter Terrorismusbezug zu verstehen ist.
Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ 2 Positiv beurteilen wir, dass flächendeckend in der Republik Härtefallkomissionen eingerichtet werden sollen und die Anerkennung geschlechtsspezifischer Verfolgung als Grund für die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft eingeführt wird.
Letztlich ist aber die letzte Hürde des Gesetzgebungsverfahrens noch nicht genommen.
Es wird sich erst am konkret ausformulierten Gesetzestext zeigen, inwieweit der gestern geschlossene Kompromiss der wirkliche Durchbruch war.
Wir haben in Schleswig-Holstein bereits seit Oktober 1996 eine Härtefallkommission!
Sie kann angerufen werden, wenn Ausländerinnen oder Ausländer aus Schleswig- Holstein geltend machen, dass die Ausweisung für sie eine besondere Härte bedeutet.
Weiterhelfen kann die Härtefallkommission zur Zeit vor allem dann, wenn es im Ausweisungsverfahren noch Ermessensspielräume zur Änderung der Ausweisungsentscheidung gibt, also beispielsweise rechtskräftige Gerichtsentscheidungen oder klare Gesetzesregelungen noch nicht entgegenstehen.
Der Bericht der Kommission ist mit seinen 11 Seiten zwar recht übersichtlich, er ist aber dennoch von seinem Inhalt in vielerlei Hinsicht weit bedeutsamer als andere wesentlich dickere Berichte. Schließlich verbirgt sich hinter jeder „Fallnummer“ zumindest ein, bei Familien oft auch mehrere menschliche Schicksale.
Der Bericht stellt fest, dass die Erwartungen für das Berichtsjahr 2003 bereits im Vorwege durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Zuwanderungsgesetz nicht erfüllt werden konnten.
Aufgrund der fehlenden gesetzlichen Bestimmungen konnten vielfach Ausweisungen nicht verhindert werden, deren Verhinderung aus humanitären Gründen geboten erschien.
So hat es im Berichtsjahr eine erkennbare Häufung von Fällen gegeben, in denen der Aufenthalt junger ausreisepflichtiger Erwachsener beendet werden sollte, ob wohl die restliche Familie Abschiebungsschutz genießt, weil für die Familie im Heimatland eine konkrete Gefahr für Leib und Leben besteht oder die Angehörigen unter dem Schutz der Konvention zum Schutz der Menschenrechte stehen.
Immerhin war durch eine Initiative des Landes Schleswig-Holstein eine bis zum 30.06.2004 befristete Bleiberechtsregelung für junge volljährige Ausländerinnen und Ausländer erreicht worden, deren Eltern Abschiebungsschutz wegen politischer Verfolgung im Heimatland genießen. Dies sehen wir, wie auch die Härtefallkommission, als positive Erscheinung.
Im abgelaufenen Berichtsjahr hat die Härtefallkommission folgendes konkret erreicht:
Von insgesamt 106 eingegangenen Eingaben gab es in vier Fällen eine Aufenthaltsgenehmigung. Das ist eine geringe Quote. Schuld daran waren nicht die Mitglieder der Härtefallkommission.“
Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/

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