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27.05.04 , 11:39 Uhr
SPD

Wilhelm Malerius zu TOP 12: Aus Fehlern der Vergangenheit lernen - Standortsuche öffnen

Sozialdemokratischer Informationsbrief

Kiel, 27.05.2004 Landtag Es gilt das gesprochene Wort! Sperrfrist: Redebeginn aktuell TOP 12 – Endlagerstätten für radioaktive Abfälle

Wilhelm Malerius:

Aus Fehlern der Vergangenheit lernen – Standortsuche öffnen

Die Verantwortung für die Einrichtung von Endlagern für radioaktive Abfälle liegt we- gen der enormen langfristigen Risiken rechtlich wie politisch eindeutig beim Bund und nicht bei den Ländern. Die Entsorgung der radioaktiven Abfälle, deren letzter Schritt die Endlagerung ist, bildet einen Kern des gesellschaftlichen Konfliktes um die Nut- zung der Atomenergie.

Die Wahrnehmung der Aktivitäten in Deutschland zur Endlagerung radioaktiver Abfälle ist bei vielen Menschen auch von sehr persönlichen Erlebnissen geprägt. Es sind We- ge eingeschlagen worden, die gescheitert sind, es sind Ideen entwickelt und Projekte durchgeführt worden, die nicht nur nukleare Abfälle, sondern viele Fragen hinterlas- sen. Der so genannte Kernbrennstoffkreislauf wurde nie realisiert. Der Schnelle Brüter in Kalkar, die Wiederaufbereitungsanlage Wackersdorf blieben milliardenschwere Fehlinvestitionen.

Wo stehen wir bei der Endlagerung heute? Das erste Forschungsbergwerk Asse droht abzusaufen. Heute muss der Bund jährlich Millionenbeträge für die Stilllegung der As- se ausgeben. Morsleben, dem einzigen in Deutschland betriebenen Endlager für schwach- und mittelradioaktive Abfälle, droht das mechanische Versagen von Teilen des Salzstocks. Schacht Konrad ist 2002 für nicht wesentlich Wärme entwickelnde Ab- fälle genehmigt worden. Der Antrag auf Sofortvollzug ist mit Recht zurück genommen Schleswig- Holstein

Herausgeber: SPD-Landtagsfraktion Verantwortlich: Petra Bräutigam Landeshaus Postfach 7121, 24171 Kiel Tel: 0431/ 988-1305/1307 Fax: 0431/ 988-1308 E-Mail: Internet: pressestelle@spd.ltsh.de www.spd.ltsh.de SPD -2-



worden. Vor einer gerichtlichen Entscheidung sollen keine Fakten geschaffen werden. Zwischen der Bundesregierung und den Energieunternehmen ist vereinbart worden, die Erkundung des Salzstocks Gorleben, der für die Lagerung hochradioaktiver Abfälle untersucht wurde, bis zu zehn Jahre durch ein Moratorium zu unterbrechen, um grundsätzliche Sicherheitsfragen zu beantworten, zu denen die weitere Erkundung keinen Beitrag leisten kann.

Mit der 2002 auch im Atomgesetz festgelegten geordneten Beendigung der Nutzung der Kernenergie zur Stromerzeugung wird erstmals seit Beginn des atomaren Zeital- ters in der Bundesrepublik die zu entsorgende Menge des radioaktiven Abfalls be- grenzt und damit die Entsorgung besser planbar.

Die Bundesregierung hat entschieden, dass nach dem inhaltlichen Scheitern des Ent- sorgungskonzeptes für die Endlagerung aller Arten radioaktiver Abfälle ein einziges Endlager in tiefen geologischen Schichten ausreicht und jeder Betreiber eines Atom- kraftwerkes am Kraftwerkstandort Zwischenlagerkapazitäten zu schaffen hat, die nicht zum Zweck der Endlagerung genutzt werden dürfen. Dieses neue Entsorgungskonzept wird schrittweise verwirklicht. Wesentliche Elemente sind die Beendigung der Trans- porte zur ausländischen Wiederaufarbeitung und die Beschränkung der Entsorgung auf die direkte Endlagerung.

In demokratischen Staaten erfordert die Realisierung von Großprojekten eine intensive Beteiligung der Öffentlichkeit bereits bevor eine formelle Planung beginnt. Seit der Umweltkonferenz von Rio wird diesem Gedanken Rechnung getragen. Die Überein- kunft von Aarhus beinhaltet das Recht der Öffentlichkeit auf Zugang zu Informationen, Beteiligung an Entscheidungen im Zusammenhang mit Eingriffen in die Umwelt und damit möglichen Auswirkungen auf die Gesundheit. Viele Länder, die auf der Suche nach Endlagerstandorten sind, haben erklärt, die Öffentlichkeit zu beteiligen.

Im Rahmen der neuen Entsorgungspolitik der Bundesregierung ist 1999 der Arbeits- kreis „Auswahlverfahren Endlagerstandorte“ durch den Bundesumweltminister einge- -3-



richtet worden. Es ist darauf geachtet worden, dass ein breites Spektrum der in der Fachwelt zur Endlagerung vertretenen Meinungen und Kenntnisse in ihm vertreten ist. Der Auftrag des „AK End“ war, ein nachvollziehbares Verfahren für die Suche und die Auswahl von Standorten zur Endlagerung aller Arten radioaktiver Abfälle in Deutsch- land zu entwickeln. Dieses Verfahren soll auf wissenschaftlich fundierten Kriterien be- ruhen und die Beteiligung der Öffentlichkeit in geeigneter Form vorsehen. Die Vorge- hensweisen und Erfahrungen in anderen Ländern waren bei der Erarbeitung zu be- rücksichtigen. Als Randbedingung für die Verfahrensentwicklung wurden folgende Vorgaben genannt:

1. Alle radioaktiven Abfälle sollen in tiefen geologischen Formationen in Deutschland eingelagert werden.

2. Für die Endlagerung aller Arten und Mengen radioaktiver Abfälle reicht ein Endla- ger aus, das ab 2030 betriebsbereit sein soll.

Es war weder die Aufgabe des AK End, das Auswahlverfahren durchzuführen, noch das zu entwickelnde Verfahren auf die Beurteilung der Eignung der Standorte Gorle- ben oder Konrad anzuwenden.

Die Auswahl von Endlagerstandorten ist eine Aufgabe in gesamtgesellschaftlicher Verantwortung. Deshalb hat der AK End die Öffentlichkeit über seine Arbeit informiert. Am 19.09.2002 haben auch die energiepolitischen Sprecher der in diesem Hause ver- tretenen Parteien mit Vertretern des Arbeitskreises hier in Kiel diskutiert. Sie, Herr Kerssenbrock, haben an dieser Diskussion leider nur sehr kurze Zeit teilgenommen.

Der Weg bis zum betriebsbereiten Endlager umfasst drei Phasen des Auswahlverfah- rens, das sich daran anschließende atomrechtliche Genehmigungsverfahren sowie die Errichtung eines betriebsbereiten Endlagers. Mit der Empfehlung des AK End für ein Auswahlverfahren für Endlagerstandorte ist Ende 2002 die Phase I abgeschlossen worden. Die Empfehlung des Arbeitskreises soll in Phase II in einen gesellschaftlichen -4-



und politischen Verhandlungsprozess unter Beteiligung der Länder erörtert werden. Darauf aufbauend soll das Auswahlverfahren durch eine politische/rechtliche Festle- gung abgeschlossen werden.

Die Ängste und Befürchtungen der Bevölkerung müssen ernst genommen werden. Vorrang der Sicherheit, Beteiligung der Bevölkerung in allen Verfahrensschritten, Ein- bindung des Endlagers in eine Regionalentwicklung und Transparenz des Auswahlver- fahrens sind die leitenden Prinzipien in Phase III.

Weltweit gibt es bis heute keine Endlager für abgebrannte Brennelemente aus Kern- kraftwerken und für hochradioaktiven Abfall aus der Wiederaufarbeitung. Wir befinden uns in der Frage der Endlagerung radioaktiver Abfälle vor einer entscheidenden Wei- chenstellung. Alle bekennen sich zumindest verbal zur Verantwortung für eine sichere Entsorgung hochradioaktiver Abfälle.

Der eine Weg ist die ausschließliche Verfolgung des Endlagerprojektes Gorleben ohne Berücksichtigung der grundlegenden Kritik an der Auswahl und Umsetzung des Pro- jektes. Der andere Weg der Öffnung der Standortsuche macht den Versuch, aus den Fehlern der Vergangenheit zu lernen und reflektiert den Stand der internationalen Dis- kussion nicht nur aus naturwissenschaftlicher, sondern auch aus gesellschaftspoliti- scher Sicht. Vor dem Hintergrund der internationalen Erfahrungen und den selbstver- ständlichen Grundprinzipien einer demokratischen Gesellschaft sollten wir uns alle für den richtigen, den zweiten Weg entscheiden und ihn unterstützen.

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