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Sozialausgaben in Schleswig-Holstein
PRESSEINFORMATIONSilke Hinrichsen TOP 15 Sozialhilfeausgaben in Schleswig-Holstein Drs. 15/3371Der Antrag der CDU ist interessant: Wir sollen die Landesregierung auffordern,festzustellen, ob die Sozialhilfeausgaben wirklich nur schwachen und bedürftigenMenschen zu gute kommen. Vor diesem Hintergrund erkläre ich gerne der CDU, werüberhaupt berechtigt ist, Sozialhilfe zu erhalten.Nach dem Bundessozialhilfegesetz - also einem Bundesgesetz - unterteilt sich dieSozialhilfe in zwei Hilfearten nämlich der Hilfe in besonderen Lebenslagen und Hilfezum Lebensunterhalt. Hilfe in besonderen Lebenslagen erhalten verschiedenePersonengruppen zum Beispiel Kranke, Behinderte, Pflegebedürftige und alteMenschen, soweit ihnen nicht zugemutet werden kann, sich aus ihrem eigenenEinkommen und Vermögen zu helfen.Hilfe zum Lebensunterhalt erhält, wer seinen Lebensunterhalt nicht ausreichend odervollständig aus eigenen Kräften und Mitteln sicherstellen kann. Dabei darf Sozialhilfenur an Menschen gegeben werden, die sich nicht selbst helfen können und auch nichtHilfe von Dritten erhalten können. Genau aus diesem Grunde überprüfen die Kreise und kreisfreien Städte genau, ob einAntragsteller nicht zunächst von anderer Stelle Hilfe erhalten kann. Dies machen dieseBehörden, weil es dem gesetzlichen Auftrag entspricht, aber auch, weil die Träger derSozialhilfe ein massives Interesse haben, gerade keine Hilfe zahlen zu müssen. Wievielleicht auch im Kreis Plön bekannt, müssen die Kommunen nämlich die Kosten derSozialhilfe tragen.Es besteht deshalb schon ein großes Eigeninteresse, die Daten und Angaben derAntragsteller auf ihre Richtigkeit zu prüfen. Einige Kommunen haben sogar inzwischenSachbearbeiter, die vor Ort genau überprüfen, ob eventuelle Ansprüche berechtigtsind.Darüber hinaus haben die Kreise und kreisfreien Städte eigeneRechnungsprüfungsämter, die sich gerade mit dem Bereich der Sozialhilfebeschäftigen und dort alles prüfen und gegebenenfalls monieren. In einigenSozialämter sitzen sogar Rechnungsprüfer gleich mit im Sozialamt.Zuständig sind in Schleswig-Holstein die Kreise mit den ihnen angehörendenKommunen und die kreisfreien Städte. Sie nehmen die Aufgaben des örtlichen undüberörtlichen Trägers der Sozialhilfe wahr. Und ganz entscheidend : sie entscheiden ineigener Verantwortung im Einzelfall. Wie ernst zum Beispiel die kreisfreien Städte diePrüfung der Ansprüche der Sozialhilfeempfängern nehmen, haben wir jüngst in derStadt Flensburg gesehen, wo es einen Konflikt zwischen der Verwaltung und densozialen Organisationen gab. Die Vertreter der Sozialhilfeempfängerinnen und - empfänger waren der Auffassung, dass die Verwaltung die Auszahlung der Sozialhilfeviel zu restriktiv handhabt.Dieses Beispiel zeigt aus meiner Sicht, dass die Sozialhilfe nicht nach Gutdünkenausbezahlt wird, sondern an diejenigen gezahlt wird, die laut Gesetz Hilfe erwartenkönnen. Will man das ändern, muss man ehrlicherweise die gesetzlichenBedingungen für den Erhalt der Sozialhilfe auf Bundesebene ändern. Auch hinsichtlichder Pflicht zur Gegenleistung von Sozialhilfeempfängern verstehe ich die Forderungder CDU nicht. Bereits heute erhalten viele Sozialhilfeempfänger nur die Sozialhilfe,wenn sie bereit sind eine Gegenleistung in Form von Arbeit zu leisten.Die CDU verlangt nunmehr, dass das Land die gesamten Sozialhilfeausgabenüberprüft: warum ist nicht nachvollziehbar. Die CDU vertritt in anderemZusammenhang folgende Thesen: es findet zuviel Bürokratie statt und das Landmischt sich zuviel in die Angelegenheiten der Kommunen und Kreise. In diesem Antragverlangen sie genau das Gegenteil.Darüber hinaus haben wir bei der Diskussion über die Kommunalreform gehört, dassgerade die CDU erklärte, die Gemeinden ordnen ihre Aufgaben so gut, das die vomSSW vorgebrachten Argument gegen die Kleinteiligkeit der jetzigen Kommunalstrukturnicht richtig sind; weil gerade vor Ort die Aufgaben effizient und gut erledigt werdenkönnen. Warum soll also gerade in diesem Bereich eine Kontrolle durch das Landsinnvoll sein. Anscheinend traut die CDU ihren eigenen Worten nicht. Deshalb ist auch der letzte Absatz des Antrages nicht nachvollziehbar. Nach diesemVorschlag sollen die Einsparungen transparent dargestellt werden, koordiniert undhonoriert werden. Die Transparenz wird bereits heute durch die Kommunendargestellt, da es sich erheblich auf die marode Haushaltslage der Kommunenauswirkt.Ich kann der CDU nur empfehlen die Haushaltsaufstellungen und Ergebnisse derKommunen genau zu lesen, denn dort steht dieses bereits drin. Die Koordination wievorgeschlagen, wird zu weiteren Erlassen und mehr Bürokratie in diesem Bereichführen und die Kommunen mit weiterer Arbeit bereichern. Auch die Honorierung dieserAufgabe findet bereits statt, das die Kommunen Ausgaben nicht tätigen.Also; insgesamt kann der SSW die einzelnen inhaltlichen Forderungen des Antragesnicht unterstützen. Aber auch generell passt uns die ganze Richtung des CDU-Antrages nicht. Denn der Antrag unterstellt zum einen, dass die Kommunen nichtordnungsgemäß mit ihrem Geld umgehen und zum anderen - was noch viel schlimmerist - ,dass viele Sozialhilfeempfänger diese Leistungen zu Unrecht erhalten. Einsolcher Populismus auf Stammtischniveau gehört - trotz beginnendenLandtagswahlkampf - nicht in die politische Auseinandersetzung.