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27.05.04 , 16:52 Uhr
SSW

Sozialausgaben in Schleswig-Holstein

PRESSEINFORMATION

Silke Hinrichsen TOP 15 Sozialhilfeausgaben in Schleswig-Holstein Drs. 15/3371
Der Antrag der CDU ist interessant: Wir sollen die Landesregierung auffordern,
festzustellen, ob die Sozialhilfeausgaben wirklich nur schwachen und bedürftigen
Menschen zu gute kommen. Vor diesem Hintergrund erkläre ich gerne der CDU, wer
überhaupt berechtigt ist, Sozialhilfe zu erhalten.


Nach dem Bundessozialhilfegesetz - also einem Bundesgesetz - unterteilt sich die
Sozialhilfe in zwei Hilfearten nämlich der Hilfe in besonderen Lebenslagen und Hilfe
zum Lebensunterhalt. Hilfe in besonderen Lebenslagen erhalten verschiedene
Personengruppen zum Beispiel Kranke, Behinderte, Pflegebedürftige und alte
Menschen, soweit ihnen nicht zugemutet werden kann, sich aus ihrem eigenen
Einkommen und Vermögen zu helfen.


Hilfe zum Lebensunterhalt erhält, wer seinen Lebensunterhalt nicht ausreichend oder
vollständig aus eigenen Kräften und Mitteln sicherstellen kann. Dabei darf Sozialhilfe
nur an Menschen gegeben werden, die sich nicht selbst helfen können und auch nicht
Hilfe von Dritten erhalten können. Genau aus diesem Grunde überprüfen die Kreise und kreisfreien Städte genau, ob ein
Antragsteller nicht zunächst von anderer Stelle Hilfe erhalten kann. Dies machen diese
Behörden, weil es dem gesetzlichen Auftrag entspricht, aber auch, weil die Träger der
Sozialhilfe ein massives Interesse haben, gerade keine Hilfe zahlen zu müssen. Wie
vielleicht auch im Kreis Plön bekannt, müssen die Kommunen nämlich die Kosten der
Sozialhilfe tragen.


Es besteht deshalb schon ein großes Eigeninteresse, die Daten und Angaben der
Antragsteller auf ihre Richtigkeit zu prüfen. Einige Kommunen haben sogar inzwischen
Sachbearbeiter, die vor Ort genau überprüfen, ob eventuelle Ansprüche berechtigt
sind.


Darüber hinaus haben die Kreise und kreisfreien Städte eigene
Rechnungsprüfungsämter, die sich gerade mit dem Bereich der Sozialhilfe
beschäftigen und dort alles prüfen und gegebenenfalls monieren. In einigen
Sozialämter sitzen sogar Rechnungsprüfer gleich mit im Sozialamt.


Zuständig sind in Schleswig-Holstein die Kreise mit den ihnen angehörenden
Kommunen und die kreisfreien Städte. Sie nehmen die Aufgaben des örtlichen und
überörtlichen Trägers der Sozialhilfe wahr. Und ganz entscheidend : sie entscheiden in
eigener Verantwortung im Einzelfall. Wie ernst zum Beispiel die kreisfreien Städte die
Prüfung der Ansprüche der Sozialhilfeempfängern nehmen, haben wir jüngst in der
Stadt Flensburg gesehen, wo es einen Konflikt zwischen der Verwaltung und den
sozialen Organisationen gab. Die Vertreter der Sozialhilfeempfängerinnen und - empfänger waren der Auffassung, dass die Verwaltung die Auszahlung der Sozialhilfe
viel zu restriktiv handhabt.


Dieses Beispiel zeigt aus meiner Sicht, dass die Sozialhilfe nicht nach Gutdünken
ausbezahlt wird, sondern an diejenigen gezahlt wird, die laut Gesetz Hilfe erwarten
können. Will man das ändern, muss man ehrlicherweise die gesetzlichen
Bedingungen für den Erhalt der Sozialhilfe auf Bundesebene ändern. Auch hinsichtlich
der Pflicht zur Gegenleistung von Sozialhilfeempfängern verstehe ich die Forderung
der CDU nicht. Bereits heute erhalten viele Sozialhilfeempfänger nur die Sozialhilfe,
wenn sie bereit sind eine Gegenleistung in Form von Arbeit zu leisten.


Die CDU verlangt nunmehr, dass das Land die gesamten Sozialhilfeausgaben
überprüft: warum ist nicht nachvollziehbar. Die CDU vertritt in anderem
Zusammenhang folgende Thesen: es findet zuviel Bürokratie statt und das Land
mischt sich zuviel in die Angelegenheiten der Kommunen und Kreise. In diesem Antrag
verlangen sie genau das Gegenteil.


Darüber hinaus haben wir bei der Diskussion über die Kommunalreform gehört, dass
gerade die CDU erklärte, die Gemeinden ordnen ihre Aufgaben so gut, das die vom
SSW vorgebrachten Argument gegen die Kleinteiligkeit der jetzigen Kommunalstruktur
nicht richtig sind; weil gerade vor Ort die Aufgaben effizient und gut erledigt werden
können. Warum soll also gerade in diesem Bereich eine Kontrolle durch das Land
sinnvoll sein. Anscheinend traut die CDU ihren eigenen Worten nicht. Deshalb ist auch der letzte Absatz des Antrages nicht nachvollziehbar. Nach diesem
Vorschlag sollen die Einsparungen transparent dargestellt werden, koordiniert und
honoriert werden. Die Transparenz wird bereits heute durch die Kommunen
dargestellt, da es sich erheblich auf die marode Haushaltslage der Kommunen
auswirkt.


Ich kann der CDU nur empfehlen die Haushaltsaufstellungen und Ergebnisse der
Kommunen genau zu lesen, denn dort steht dieses bereits drin. Die Koordination wie
vorgeschlagen, wird zu weiteren Erlassen und mehr Bürokratie in diesem Bereich
führen und die Kommunen mit weiterer Arbeit bereichern. Auch die Honorierung dieser
Aufgabe findet bereits statt, das die Kommunen Ausgaben nicht tätigen.


Also; insgesamt kann der SSW die einzelnen inhaltlichen Forderungen des Antrages
nicht unterstützen. Aber auch generell passt uns die ganze Richtung des CDU-
Antrages nicht. Denn der Antrag unterstellt zum einen, dass die Kommunen nicht
ordnungsgemäß mit ihrem Geld umgehen und zum anderen - was noch viel schlimmer
ist - ,dass viele Sozialhilfeempfänger diese Leistungen zu Unrecht erhalten. Ein
solcher Populismus auf Stammtischniveau gehört - trotz beginnenden
Landtagswahlkampf - nicht in die politische Auseinandersetzung.

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