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27.05.04 , 17:52 Uhr
FDP

Ekkehard Klug: Landesregierung hat HSG-Novelle "entschärft"

FDP Landtagsfraktion Schleswig-Holstein



Presseinformation Wolfgang Kubicki, MdL Vorsitzender Dr. Heiner Garg, MdL Nr. 193/2004 Stellvertretender Vorsitzender Dr. Ekkehard Klug, MdL Kiel, Donnerstag, 27. Mai 2004 Parlamentarischer Geschäftsführer Christel Aschmoneit-Lücke, MdL Sperrfrist: Redebeginn Joachim Behm , MdL Günther Hildebrand, MdL Es gilt das gesprochene Wort! Veronika Kolb, MdL
Hochschulpolitik/Hochschulgesetznovelle



www.fdp-sh.de Ekkehard Klug: Landesregierung hat HSG-Novelle „entschärft“ In der Debatte zur Ersten Lesung der Hochschulgesetznovelle der Landesregierung (TOP 10) erklärte der hochschulpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Ekkehard Klug:
„Die Landesregierung hat die vorliegende Hochschulgesetznovelle im Vergleich zum Referentenentwurf in einem wesentlichen Punkt ‚entschärft’: Zu den Aufgaben der Hochschulsenate zählt nunmehr nach § 39 Absatz 1 auch wieder die Zustimmung zu Zielvereinbarungen, die die Hochschulen mit dem Land abschließen.
Die FDP begrüßt es nachdrücklich, dass die Landesregierung damit auf die im Vorfeld von Seiten der Hochschulen, aber auch von der FDP- Fraktion geäußerte Kritik eingegangen ist. Zielvereinbarungen ausschließlich zu einer Angelegenheit zwischen Ministerium und Rektorat zu machen, hätte de facto zu einer totalen Aushöhlung der Mitwirkungsrechte aller Gruppen von Hochschulangehörigen geführt. Angesichts der weitreichenden Auswirkungen, die Zielvereinbarungen haben können - von der Hochschulentwicklung und Profilbildung bis hin zur Auflösung von Studiengängen oder Fachbereichen – wäre die Hochschulbestimmung auf der Basis des Referentenentwurfs zu einer leeren Hülle geworden. Wir erkennen an, dass die Landesregierung insoweit Einsicht gezeigt hat.
Die FDP-Fraktion ist der Auffassung, dass zwischen einer Stärkung des Hochschulmanagements und den Mitwirkungsrechten der Gruppen eine vernünftige Balance erreicht werden muss. Die Rektorate sollten auch deshalb über kein umfassendes Direktionsrecht nach dem Muster eines Unternehmensvorstandes verfügen, weil anders als bei einer Kapitalgesellschaft in einer Hochschule eben kein Aufsichtsrat oder keine Gesellschafterversammlung existiert, die die Leitung gegebenenfalls
Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, 1 Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ jederzeit vor die Tür setzen kann. Die Hochschulleitung würde praktisch als ‚Diktatur auf Zeit’ installiert.
Einige der von der Landesregierung vorgeschlagenen Regelungen sollten unseres Erachtens noch einmal überdacht werden. Dies betrifft zum einen die vorgesehenen Vorschlagsrechte der Hochschulrektoren für die Besetzung der übrigen Rektoratsämter. Im Falle der Position des Kanzlers ist ein solches Vorschlagsrecht sicherlich nachvollziehbar, weil man das Verhältnis zwischen Rektor und Kanzler in gewisser Hinsicht mit dem zwischen einem Minister und seinem Amtschef vergleichen kann. Ein Hochschulkanzler muss sinnvollerweise das Vertrauen des Rektors bzw. der Rektorin besitzen, wenn die Leitung einer Hochschule vernünftig funktionieren soll. Für die Ämter der Prorektoren halte ich ein Vorschlagsrecht des Rektors jedoch nicht für zwingend erforderlich.
Der in § 39 vorgesehene Wegfall einer Generalklausel für die Zuständigkeit der Hochschulsenate und die konkrete Festlegung der Aufgaben und Rechte dieser Gremien ist unseres Erachtens grundsätzlich ein richtiger Weg, um einerseits die Rektorate zu stärken und andererseits Klarheit über die Zuständigkeit der Senate zu erreichen. Über den im Gesetzesentwurf vorgesehenen Zuständigkeitskatalog hinaus halten wir es jedoch für sinnvoll, dem Senat einer Hochschule auch das Recht und die Aufgabe zu übertragen, über allgemeine Empfehlungen zur Verwendung von Personal- und Sachmitteln zu beschließen. Eine solche Erweiterung des Aufgabenkatalogs muss man auch im Zusammenhang mit der Bestimmung in § 39 Absatz 1 Nummer 6 sehen, der zufolge die Feststellung des Haushaltsplans einer Hochschule dem Senat zugeordnet ist. Dieses ‚Budgetrecht’ wäre meines Erachtens weitgehend ‚ausgehöhlt’, falls die Hochschulsenate nicht auch Empfehlungen darüber beschließen können, wie die Personal- und Sachmittel verwendet werden sollen.
Anders als die Regierung wollen wir Liberalen– wie ich bereits in der letzten Tagung im Rahmen der Beratung des CDU-Gesetzentwurfs dargelegt habe - den Hochschulen die volle Personalhoheit übertragen, d.h. die Entscheidung über Professorenberufungen der Besoldungsgruppen C 4 bzw. W 3. Weshalb die Landesregierung hier nach wie vor quasi eine Sonderstellung der „Ordinarien“ gegenüber den anderen Professoren für notwendig erachtet, ist für uns nicht nachvollziehbar. Zu der von uns befürworteten Erweiterung der Hochschulautonomie zählt nicht zuletzt auch eine uneingeschränkte Eigenverantwortung in Personalfragen.“



Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, 2 Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/

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