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Veronika Kolb: "Statt über mit der CDU über Symptome zu debattieren, wünschte ich mir konkrete Lösungsvorschläge zur Ursachenbekämpfung."
FDP Landtagsfraktion Schleswig-Holstein 1Presseinformation Wolfgang Kubicki, MdL Vorsitzender Dr. Heiner Garg, MdL Nr. 194/2004 Stellvertretender Vorsitzender Dr. Ekkehard Klug, MdL Kiel, Donnerstag, 27. Mai 2004 Parlamentarischer Geschäftsführer Christel Aschmoneit-Lücke, MdL Sperrfrist: Redebeginn Joachim Behm , MdL Günther Hildebrand, MdL Es gilt das gesprochene Wort! Veronika Kolb, MdLSozialhilfe/Sozialhilfeausgaben www.fdp-sh.de Veronika Kolb: „Statt über mit der CDU über Symptome zu debattieren, wünschte ich mir konkrete Lösungsvorschläge zur Ursachenbekämpfung.“ In ihrem Redebeitrag zu TOP 24 (Sozialhilfeausgaben in Schleswig- Holstein) sagte die sozialpolitische Sprecherin der FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Veronika Kolb:„Kaum hat die CDU in Schleswig-Holstein ein Positionspapier mit dem Thema „Die Soziale Balance wahren“ auf dem Markt der Meinungen platziert, muss dieses auch im Landtag diskutiert werden. Zwar ist dieses „Diskussionspapier“ der CDU nach den Worten des Landesvorsitzenden noch nicht ganz „rund in vielen Teilen“ – aber schaden kann es wohl nicht, wenn der Landtag in der Programmdebatte der CDU ein wenig unter die Arme greift. Oder wie ist Ihr Antrag zu verstehen, Herr Kalinka? Was verfolgen Sie konkret mit diesem Antrag?Wollen Sie eine Gesetzesänderung, so dass der gesetzlich verankerte Anspruch auf Hilfe in besonderen Lebenslagen von einer Gegenleistung abhängig gemacht wird – unabhängig von den jetzigen Möglichkeiten, die den Kommunen bereits jetzt zur Verfügung stehen? Dann sollten Sie eine entsprechende Gesetzesinitiative bringen und nicht nebulös von einer „Pflicht zur Gegenleistung bei Inanspruchnahme von sozialen Leistungen“ sprechen. Da sollte es schon ein bisschen konkreter werden.Oder zielt der Antrag auf die in Ihrem Positionspapier angesprochenen „ungerechtfertigten Lücken“ ab, die Ihrer Meinung nach ein Missbrauch des Sozialhilfebezuges begünstigen? Dann allerdings ist die Lösung eines der „sozialen Schlüsselprobleme“ für die CDU durch Kürzung der Sozialhilfe-Kosten bis zum Jahr 2010 um 25% eine zu pauschale Zielsetzung. Der Antrag bleibt dafür zu vage.Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ 2 Immerhin wird eines deutlich: Die CDU plant eine landesweite Olympiade zwischen den Trägern der Sozialhilfe, frei nach dem Motto, wer am meisten einspart, wird künftig vom Land mit der „Einsparmedallie am Bande“ honoriert.„Tatsache ist, dass die Sozialhilfeausgaben bundsweit und insbesondere in Schleswig-Holstein in den letzten Jahren angestiegen ist. Davon sind sowohl die Ausgaben für die Hilfen zum Lebensunterhalt – der „klassischen“ Form der Sozialhilfe - als auch die Ausgaben für Hilfen in besonderen Lebenslagen betroffen. Zuletzt wurden nach Auskunft des Statistischen Landesamtes im Jahr 2002 rein rechnerisch 337 Euro je Einwohnerin und Einwohner in Schleswig-Holstein für die Unterstützung von Hilfebedürftigen zur Verfügung gestellt. Damit rangiert Schleswig-Holstein unmittelbar nach den Stadtstaaten an vierter Stelle in der Bundesstatistik. Aufgrund der regionalen Besonderheiten differieren die Ausgaben erheblich: Ohne Berücksichtigung der Ausgaben, die das Ministerium für Soziales als überörtlicher Träger erbringt, ergibt sich für die kreisfreien Städte ein rechnerischer Durchschnitt von 569 Euro je Einwohner, für die Kreise dagegen mit 270 Euro noch nicht einmal die Hälfte des Betrages. Die höchsten Aufwendungen mit durchschnittlich 618 Euro je Einwohner wurden für die kreisfreie Stadt Flensburg, die niedrigsten für den Kreis Segeberg mit 228 Euro verzeichnet. Gleichzeitig wird beim Blick in die Statistik deutlich, dass jeder sechste Sozialhilfeempfänger in Schleswig- Holstein noch nicht einmal das siebte Lebensjahr vollendet hat und der durchschnittliche Sozialhilfeempfänger in Schleswig-Holstein 28 Jahre alt ist.Diese Zahlen zeigen vor allem eines: Wir reden hier über die Zukunft unseres Landes. Und diese Zukunft sieht gerade für Heranwachsende und Schulabgängern finster aus. Dass dies in Schleswig-Holstein so ist, haben wir den 16 Jahren rot- grüner Politik zu verdanken. Wie sollen diese Menschen für das Erwerbsleben ermutigt werden, wenn keine berufliche Perspektive in Schleswig-Holstein besteht? Es genügt nicht, dass wir uns darauf zurückziehen, dass die Situation der Sozialhilfeempfänger noch dramatischer wäre, wenn wir diese und andere arbeitssuchende Frauen und Männer nicht in Projekten und Programmen unterbringen würden. Vielmehr muss es Aufgabe aller Beteiligten sein, diesen Menschen auch die Teilnahme am Erwerbsleben möglich zu machen. Dazu gehört für mich, dass Schleswig-Holstein in seiner Wirtschafts-, Arbeits- und Finanzpolitik endlich vorankommt.Die Zahlen zur Sozialhilfe sind für mich der klare Beweis dafür, dass die Landesregierung es in den letzten 16 Jahren nicht geschafft hat Rahmenbedingungen zu stellen, die es den Menschen in Schleswig- Holstein ermöglicht, arbeiten zu können und damit wirtschaftlichen Wohlstand zu erlangen.Wir dürfen es uns bei der Suche nach Ursachen nicht zu einfach machen, wenn wir wirklich den individuellen Ansprüchen der Frauen und Männer gerecht werden wollen, die derzeit auf Sozialhilfe angewiesen sind. Das Bundessozialhilfegesetz bietet hierfür eine Fülle von Instrumenten. Und es liegt in der Hand der Sozialhilfeträger inwieweit von den Instrumenten des BSHG Gebrauch gemacht wird. Hierbei kommt den Kommunen eine besondere Rolle zu. Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ 3 Denn erklärte Aufgabe der Sozialhilfe ist es, die betroffenen Menschen soweit wie möglich zu befähigen, unabhängig von ihr zu leben (so jedenfalls die Zielsetzung in § 1 Absatz 2 BSHG).Und bei dieser Zielsetzung gilt es, die Betroffenen und die Träger der Sozialhilfe von Seiten des Landes zu unterstützen. Eine solche Unterstützung kann ich im Antrag der CDU per se allerdings nicht unbedingt entdecken.Der vorgelegte Antrag der CDU stellt lediglich auf eines ab: Reduzierung der Kosten der Sozialhilfe – einverstanden, aber das alleine reicht nicht. Natürlich ist es legitim, nach den Gründen der Kostenentwicklung bei der Sozialhilfe zu fragen – aber nicht legitim ist es, den Empfängern von Sozialhilfe pauschal zu unterstellen, dass die meisten von ihnen eine solche Hilfe gar nicht benötigen. Wenn wir nach Lösungen suchen, um die sich abzeichnende Entwicklung der Sozialhilfeausgaben stärker einzudämmen, dann müssen wir uns fragen, wie durch Kooperationen und einer verbesserten Koordination die derzeitige Leistungsstruktur effektiver gestaltet werden kann. Dazu gehört die gesetzlich bereits verankerte Möglichkeit, die Sozialhilfe zu pauschalieren, um die Selbstverantwortung der Hilfeberechtigten zu stärken. Dazu gehört auch die künftige Transformation des Bundessozialhilferechts in das SGB XII mit veränderten Zumutbarkeitsregelungen, Auskunftsverpflichtungen des Leistungsempfängers und Landesöffnungsklauseln ebenso wie die Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe. Allein durch diese Instrumente werden bis zu 800.00 der derzeitigen Arbeitslosen- und Sozialhilfebezieher in Deutschland nach Schätzungen der Bundesagentur für Arbeit vom 1. Januar 2005 an jeglichen Anspruch auf Unterstützung verlieren, weil eine neue Bedürftigkeitsregelung das vorhandene Vermögen und das Einkommen des jeweiligen Partners mit berücksichtigen wird.Der vorgelegte Antrag berücksichtigt weder die aktuelle Entwicklung noch ist er konkret. Statt über Symptome zu debattieren wünsche ich mir konkrete Lösungsvorschläge zur Ursachenbekämpfung gewünscht. Die können ja nachgereicht werden und die Diskussion im Ausschuss kann ebenso dazu beitragen.“Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/