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Angelika Birk zur Umwandlung psychiatrischer Einrichtungen
Fraktion im Landtag PRESSEDIENST Schleswig-Holstein Pressesprecherin Es gilt das gesprochene Wort! Claudia Jacob Landeshaus TOP 14 – Gesetz zur Umwandlung psychiatrischer Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel Einrichtungen und Entziehungsanstalten Durchwahl: 0431/988-1503 Zentrale: 0431/988-1500 Dazu sagt die sozialpolitische Sprecherin Telefax: 0431/988-1501 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Mobil: 0172/541 83 53 E-Mail: presse@gruene.ltsh.de Angelika Birk: Internet: www.gruene-landtag-sh.de Nr. 225.04 / 16.06.2004Die öffentliche Verantwortung für die Humanisierung von Psychiatrie und Forensik lässt sich nicht verkaufenSchleswig-Holstein sucht, wie andere Bundesländer auch, Effizienz- und Qualitätsgewin- ne durch die Privatisierung der psychiatrischen Landeskliniken. Allerdings unter bestimm- ten gesetzlich geregelten Bedingungen, denn für die Einhaltung der Bürgerrechte in Psy- chiatrie und Forensik trägt der Staat eine besondere Verantwortung.Für die grüne Landtagsfraktion sind folgende Kriterien beim Verkauf entscheidend:• Verpflichtung auf ständige inhaltliche Weiterentwicklung und Dezentralisierung der Psychiatrie in der Region auf der Grundlage eines Landespsychiatrieplanes, aber auch die geplante Abgabe von Kapazitäten an die Städte Kiel und Lübeck;• Gute Ausbildung, sowie Fortbildung und Supervision für medizinisches und Pflege- personal;• Fortführung der begonnenen baulichen Modernisierung;• Übernahme der bisherigen öffentlich rechtlichen Vertragskonditionen für die Beschäf- tigten;• Weitere Gültigkeit des Gleichstellungsgesetzes für Männer und Frauen in der Klinik.Um weiter Personal mit Schichtdienst beschäftigen zu können, ist darüber hinaus eine Verständigung mit den Kommunen über eine gemeinsame Trägerschaft zur Fortführung der bisher von den Kliniken in Neustadt und Heiligenhafen allein getragenen Kinderta- gesstätten ratsam.1/2 Unerlässlich ist für uns, dass die zukünftige Klinikleitung die Arbeit einer Besuchskom- mission aus sachkundige Laien und Psychiatrieerfahrenen unterstützt, um so auch ge- schlossene Bereiche der Psychiatrie zu öffnen.Gerade letzteres gilt auch für die Forensik. Die bisher im Maßregelvollzugsgesetz veran- kerte AnliegenvertreterIn der PatientInnen berichtete dem Petitionsausschuss, dass die Arbeit eines einzelnen allein zu wenig ausrichtet. Hier sehen wir Handlungsbedarf.Nach dem vorliegenden Gesetz wird insbesondere die Forensik, in der straffällige, aber nicht schuldfähige PatientInnen leben, unter besonderer Aufsicht der Landesregierung bleiben. Hier betritt Schleswig-Holstein mit dem im Gesetz vorgesehenen Weg bundes- weit Neuland. Die Details, auch zu dem heiklen Thema Unterbringung aus Sicherheits- gründen und das Ausmaß der Verordnungsermächtigungen, sollten besonders sorgfältig in den Fachausschüssen unter juristischen und gesundheitspolitischen Aspekten geprüft werden.Aus all diesen Gründen empfehlen sich gemeinnützige Lösungen und hierfür gibt es glücklicherweise schon sehr handfeste Angebote:Für die Psychiatriumgruppe liegt ein innovatives Angebot der leitenden MitarbeiterInnen vor, unter gemeinnütziger Trägerschaft die Klinik durch die Beschäftigten zu erwerben. Für die Klinik Schleswig ist ein Zusammenschluss mit dem Martin-Luther-Krankenhaus in kommunaler Trägerschaft weitgehend ausverhandelt. Diese Lösungen haben unsere Sympathie. ***