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Ursula Sassen: Grundwasserentnahmeabgabe eine sprudelnde Geldquelle!
Nr. 314/04 16. Juni 2004 IM SCHLESWIG-HOLSTEINISCHEN LANDTAG PRESSEMITTEILUNG PRESSESPRECHER Torsten Haase Landeshaus, 24105 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1444 E-mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.deUmweltpolitik TOP 13 und 27 Ursula Sassen: Grundwasserentnahmeabgabe – eine sprudelnde Geldquelle!Gemäß § 16 der GruWAG hat die Landesregierung einmal pro Legislaturperiode einen Bericht zu geben. Der vorgelegte Bericht fällt arg einseitig aus und beschränkt sich fast ausschließlich auf die Rechtfertigung der Erhöhung dieser landesspezifischen Steuer. Daher halte ich diesen Bericht für unzulänglich im Sinne des § 16 GruWAG, und es lohnt sich nicht, näher darauf einzugehen.Lohnender ist dagegen eine Beschäftigung mit dem Gesetzentwurf. Die vorliegende Änderung des Grundwasserabgabengesetzes ist jedoch eine Dreistigkeit. Wohl wissend, dass sie im Zusammenhang mit den letzten Haushaltsberatungen, diese Erhöhung bereits festgeschrieben haben, setzen Sie jetzt erst das Gesetzgebungsverfahren in Gang.Diese Verdoppelung der Abgabenhöhe ist nicht damit zu rechtfertigen, dass zusätzliche Aufgaben wie die forstliche Förderung auf dem bisherigen Niveau, Mittel für die Wasserrahmenrichtlinie und die Cofinanzierung zur Modulation nur bei einer Erhöhung möglich sein sollen. Seit der Diskussion um die Einführung der GruWAG im Oktober 1993 hat sich nichts geändert.Unter dem Deckmantel einer Lenkungsabgabe wurde eine neue Abgabe geschaffen, die primär dem Zwecke der Haushaltssanierung diente – was anfänglich immer wieder bestritten wurde. Es ist schon schäbig, wie uns die Landesregierung über das Haushaltsbegleitgesetz eine Abgabenerhöhung untergeschoben hat, ohne eine ordentliche Anhörung vorzuschalten. Auf diese Art und Weise hätte man manche der jetzt auftretenden Probleme bereits im Vorfeld lösen können.Ich kann mir schon vorstellen, wie der vorliegende Gesetzentwurf zustande gekommen ist: Die Landesregierung ist pleite! Verzweifelt wird versucht, neue Einnahmequellen zu erschließen. Da ist die GruWAG ein willkommenes Objekt der Begierde, und mit dem Auslegen der Köder an die Forst- und Landwirtschaft wird im selben Atemzug die Zweckbindung um 25 % reduziert. Dies ist der Einstieg in die Beliebigkeit und die nächste Erhöhung nach Kassenlage. Dass es auch anders geht, belegt das Beispiel Hessen, mit der Abschaffung der Abgabe. Die Bürgerinnen und Bürger dieses Landes sollen für den sparsamen Umgang mit der natürlichen Ressource Wasser, den sie zweifelsfrei praktizieren, auch noch bestraft werden, in dem die Landesregierung weiter an der Abgabenschraube dreht. In dieser konjunkturell schwierigen Zeit ist dies ein falsches Signal!Das allein wäre schon Grund genug, gegen den Gesetzentwurf zu stimmen. Die teilweise Aufhebung der Zweckbindung ist für uns gänzlich inakzeptabel. Weiter heißt es im Gesetzentwurf ausdrücklich, dass kein zusätzlicher Verwaltungsaufwand entsteht. Das Gegenteil ist der Fall und viele Fragen tun sich auf.Darüber werden wir ausführlich im Ausschuss reden müssen, hier kann ich leider nur einige Probleme anreißen:• Vom Ansatz her ist es zu begrüßen, dass Gewerbetreibende bei einer Wasserentnahme ab 1.500 cbm den niedrigeren Satz von 5 Cent zahlen. Vom Verfahren her wird dieses aber viele bürokratische Einzelprüfungen verursachen.• Es ist davon auszugehen, dass manch ein Verbraucher wegen der umständlichen Nachweispflicht bei einer Abnahme von mehr als 1.500 cbm p. a. und wegen des enormen Verwaltungsaufwandes resigniert und von der Ermäßigung keinen Gebrauch macht. Vielleicht will die Landesregierung gerade dies und hat auch diese Zusatzeinnahme bereits einkalkuliert!• Hat ein Gewerbetreibender mehrere Filialen in Schleswig-Holstein, die von unterschiedlichen Wasserversorgern beliefert werden, treten Abrechnungsprobleme auf, wenn der Verbrauch nachgewiesen werden muss, um von dem ermäßigten Satz zu profitieren.• Wie gestaltet sich die Abrechnung der Wasserversorger, die keine eigene Wassergewinnung und –aufbereitung haben, sondern nur weiterleiten?• Öffentlich-rechtliche Wasserversorger erteilen einen Gebührenbescheid, der nur durch einen fristgerechten Widerspruch außer Kraft gesetzt werden kann. Dies kann negative Folgen für den Verbraucher haben.• Der Gesetzentwurf wird auch all den Unternehmen nicht gerecht, die in kommunaler Trägerschaft sind und trotz großer Abnahmemengen nicht in den Genuss des niedrigeren Gebührensatzes kommen. Dies könnte zum Beispiel bei den Westküstenkliniken Brunsbüttel und Heide der Fall sein.• Ich fasse zusammen: • Der vorliegende Gesetzentwurf ist unausgereift. • Dennoch ist er seit den vergangenen Haushaltsberatungen bereits beschlossene Sache. • Eine Anhörung wird zur blanken Farce. • Durch die Aufweichung der Zweckbindung wird der Beliebigkeit der Abgabesätze je nach Kassenlage endgültig festgeschrieben. • Wieder einmal zockt das Land ab und überlässt die Probleme anderen.