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16.06.04 , 15:15 Uhr
SPD

Helmut Jacobs zu TOP 13 + 27: Grundwasserabgabe für neue Wälder

Sozialdemokratischer Informationsbrief

Kiel, 16.06.2004 Landtag Es gilt das gesprochene Wort! Sperrfrist: Redebeginn aktuell TOP 13 + 27 – Änderung des Grundwasserabgabengesetzes / Bericht zur Grundwasserentnahmeab- gabe


Helmut Jacobs:

Grundwasserabgabe für neue Wälder

Die Grundwasserentnahmeabgabe wird seit 1994 u.a. für Maßnahmen zum Schutz des Grundwassers, insbesondere für Maßnahmen im Zusammenhang mit der Auswei- sung von Wasserschutzgebieten, erhoben. Im vorliegenden Bericht wird deutlich, dass die Lenkungswirkung der Abgabe funktioniert. Durch die jetzige Novelle soll das Ge- setz an die aktuelle Rechtslage angepasst werden und die im Haushaltsgesetz 2004/2005 vorgenommene Erhöhung um 6 Cent pro cbm soll auch ab 1.1. 2006 Gül- tigkeit bekommen.

Die vorgenommene Erhöhung orientierte sich an der im Land Brandenburg erhobenen Grundwasserentnahmeabgabe. Mit der Umsetzung der Erhöhung hat Schleswig- Holstein noch immer den zweitniedrigsten durchschnittlichen Wasserpreis in Deutsch- land und zieht lediglich mit Bayern gleich. Für gewerbliche Großverbraucher gilt zur Sicherung der Standortbedingungen ein ermäßigter Satz von 5 Cent pro cbm. Der Bauernverband hatte gebeten, dass landwirtschaftliche Betriebe bei der Abgabe ge- nauso behandelt werden wie Gewerbebetriebe. Das ist nicht möglich. Es wurde aber in weiten Bereichen der Interessenlage der Landwirtschaft Rechnung getragen. So ist die Entnahme von Grundwasser aus eigenen Brunnen für den landwirtschaftlichen Hofbe- trieb von der Abgabe völlig befreit. Für die Entnahme für Zwecke der Berieselung und Beregnung wird lediglich ein reduzierter Abgabesatz von 2 Cent/cbm erhoben. Schleswig- Holstein

Herausgeber: SPD-Landtagsfraktion Verantwortlich: Petra Bräutigam Landeshaus Postfach 7121, 24171 Kiel Tel: 0431/ 988-1305/1307 Fax: 0431/ 988-1308 E-Mail: pressestelle@spd.ltsh.de Internet: www.spd.ltsh.de SPD -2-



Die Gesetzesnovelle ist auch wegen der Erweiterung der Zweckbindung erforderlich. Im § 7 wird die Zweckbindung des Abgabeaufkommens um Maßnahmen zur Neu- waldbildung ergänzt. Im Jahre 1996 haben alle Fraktionen im Landtag eine jährliche Neuwaldbildung von 2000 ha gefordert. Im Landesraumordnungsplan steht sogar eine Aufstockung des Waldanteils von 10 auf 12 % geschrieben. In den letzten fünf Jahren lag die Neuwaldbildungsrate aufgrund der finanziellen Rahmenbedingungen deutlich unter 400 ha im Jahr. Die Neuwaldbildung im Staatsforst war inzwischen gänzlich zum Erliegen gekommen. Die ständige Reduzierung der Mittel für Neuwaldbildung wurde in der Vergangenheit heftig kritisiert und es wurde von allen Seiten eine Öffnung des Maßnahmenkatalogs der Grundwasserabgabe zugunsten der Neuwaldbildung gefor- dert.

Mit den Mitteln aus der Wasserabgabe können auch Komplementärfördermittel des Bundes in Millionenhöhe aus der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrar- struktur und des Küstenschutzes“ für die Neuwaldbildung eingeworben werden. Auch die CDU hat bei den letzten Haushaltsberatungen in Anträgen eine „Förderung der Neuwaldbildung zum Zwecke des Grundwasserschutzes“ verlangt. Die Opposition hat sich in der jüngsten Zeit heftig gegen die Erhöhung und gegen die Abgabe an sich ausgesprochen, ohne eine Alternative zu nennen. Es gibt keine Alternative! Mit einem kleinen Teil des Abgabeaufkommens soll auch der Landeshaushalt konsolidiert wer- den. Ich bitte um Überweisung des Berichtes in den Umweltausschuss und Überweisung der Novelle in den Umwelt- und in den Innen- und Rechtsausschuss.

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