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Detlef Matthiessen zur Grundwasserabgabe
Fraktion im Landtag PRESSEDIENST Schleswig-Holstein Pressesprecherin Es gilt das gesprochene Wort! Claudia Jacob Landeshaus TOP 13 + 27 –Grundwasserentnahmeabgabe Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel Durchwahl: 0431/988-1503 Zentrale: 0431/988-1500 Dazu sagt der umweltpolitische Sprecher Telefax: 0431/988-1501 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Mobil: 0172/541 83 53 E-Mail: presse@gruene.ltsh.de Detlef Matthiessen: Internet: www.gruene-landtag-sh.de Nr. 226.04 / 16.06.2004Grundwasserabgabe ist eine Investition in die ZukunftDas Bundesverfassungsgericht hat die Grundwasserabgabe Anfang vergangenen Jahres für rechtens erklärt. Wer mehr Wasser verbrauche als andere, habe auch einen größeren Vorteil, und dieser Sondervorteil könne ‚abgeschöpft’ werden, so die Richter des höchs- ten Gerichtes in Deutschland.Seit 1994 ist die Abgabe nicht mehr angepasst worden – gleichzeitig erfordert der Schutz des Grundwassers zunehmend erhöhte Aufmerksamkeit. In den tiefen Grundwasser- schichten sind meistens noch keine Belastungen durch Einträge von Nitrat und Pestizi- den festzustellen. In oberflächennäheren Schichten wurde und wird das Grundwasser je- doch in zunehmendem Maße durch die übliche landwirtschaftliche Praxis belastet. Des- halb mussten in der Vergangenheit in Schleswig-Holstein eine Unmenge von Haus- und Gemeindebrunnen geschlossen werden, so auch in meiner Heimatgemeinde Osterby.Belastungen durch wassergefährdende Stoffe aus Industrie und Gewerbe sind dagegen lokal begrenzt und deshalb von geringer Bedeutung. Die jetzt als Änderung des Grund- wasserabgabengesetzes vorgeschlagene Regelung vollzieht die durch das Haushaltsge- setz beschlossenen Änderungen der Grundwasserabgabe nach und schafft eine dauer- hafte gesetzliche Grundlage, da das Haushaltsgesetz mit Ende des Haushaltsjahres 2005 nicht mehr fortgeschrieben wird.Ich weise außerdem ausdrücklich darauf hin, dass auch die Ressource sauberes Wasser eine Endliche ist, selbst wenn es uns in Schleswig-Holstein diesbezüglich recht gut geht. Der Umgang mit dem Lebensmittel Nummer 1 muss auch in unseren Breiten zukünftig bewusster und sparsamer erfolgen als bisher. Wenn der Minister von einem1/2 Wasserverbrauch von 123 Litern je Tag und Bürgerin bzw. Bürger berichtet, so zeigt dies, dass wir Trinkwasser noch immer auf recht hohem Niveau verbrauchen. Insofern kann die Erhöhung auch der Schärfung des Verbraucherbewusstseins dienen. Wasser ist ein kostbarer Rohstoff.In zehn Bundesländern wird eine Grundwasserabgabe erhoben, sechs Bundesländer verzichten darauf. Das ist machbar, wenn in den Landeshaushalten ausreichend Mittel zur Verfügung stehen, um Grundwasserschutz öffentlich zu finanzieren. Dies wider- spricht allerdings dem Gebot einer verursachergerechten Kostenanlastung bei der Nut- zung von Gütern. Die EU hat in Art. 174 Abs. 2 des EG-Vertrages das Verursacherprin- zip verankert. Der Verzicht auf eine Abwasserabgabe ist insoweit marktverzerrend. Es ist auch ein Verdienst der Grünen, das Bewusstsein dafür geschärft zu haben, dass Luft, Wasser, Boden und andere Umweltmedien nicht freie Güter sind.Der Wasserpreis in Schleswig-Holstein ist bundesweit einer der Niedrigsten – dies ist ein positiver Standortfaktor. Das wollen wir erhalten. Dafür müssen wir aber auch etwas tun. Dies zu finanzieren, dafür dient die Grundwasserabgabe.Und dazu werden 75 Prozent der Erträge aus der erhöhten Grundwasserabgabe einge- setzt. Zum Beispiel werden zur Vermeidung von Stoffeinträgen aus der Landwirtschaft im Vorfeld der Ausweisung von Wasserschutzgebieten (erst 16 von landesweit 53 sind aus- gewiesen) vertragliche Regelungen getroffen und eine betriebliche Beratung für eine grundwasserschonende Landwirtschaft angeboten.Neu in der Zweckerfüllung des Gesetzes ist die Waldwirtschaft aufgenommen. Das freut mich besonders und bezahlt dem Waldwirtschafter einen Teil der Wohlfahrtsfunktion sei- nes Waldes. Wasserschutz: Das ist Investition in die Zukunft. ***