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Wolfgang Baasch zu TOP 34: Grundsicherung verbessert Lebenslage vieler Menschen
Sozialdemokratischer Informationsbrief Kiel, 16.06.2004 Landtag Es gilt das gesprochene Wort! Sperrfrist: Redebeginn aktuell TOP 34 – Bericht der Landesregierung über die Anspruchnahme und praktische Umsetzung der Grund- sicherungWolfgang Baasch:Grundsicherung verbessert Lebenslage vieler MenschenDie wesentlichen Neuregelungen der 2003 eingeführten sozialen Grundsicherung be- standen darin, dass zum einen nun Menschen im Rentenalter und dauerhaft Erwerbs- unfähige aus der Sozialhilfe herausgenommen werden und zum anderen kein Rück- griff mehr auf die Vermögen von Kindern und Eltern erfolgt, es sei denn, diese verfü- gen über ein Einkommen von über 100.000 € jährlich. Der vorliegende Bericht, für den, Frau Ministerin, die SPD-Fraktion herzlichen Dank sagt, lässt sich in drei Ergebnissen zusammenfassen: 1. Die Grundsicherung wird gut angenommen und erwartungsgemäß sind zwei Drittel der Anspruchsberechtigten Frauen. 2. Das Ziel, verschämte Altersarmut zu verhindern, wurde erreicht. 3. Ob die Zuschüsse von Bund und Land reichen, wird erst im Jahr 2005 nach der Überprüfung in Folge der Revisionsklausel abschließend feststehen.Um es noch mal sehr deutlich zu sagen: Die Grundsicherung ist Bestandteil der Ren- tenreform und seit dem 01. Januar 2003 müssen Rentnerinnen und Rentner mit nied- rigen Einkommen keine Sozialhilfe mehr beziehen. Das ist ein enormer Fortschritt. Al- lerdings muss auch kritisch bemerkt werden, dass die Grundsicherung für viele ältere Menschen und Anspruchsberechtigte zu einem Kampf mit der Behörde wurde. Schleswig- HolsteinHerausgeber: SPD-Landtagsfraktion Verantwortlich: Petra Bräutigam Landeshaus Postfach 7121, 24171 Kiel Tel: 0431/ 988-1305/1307 Fax: 0431/ 988-1308 E-Mail: Internet: pressestelle@spd.ltsh.de www.spd.ltsh.de SPD -2-Der Weg zur Grundsicherung war manchmal schwer. So hatten in Lübeck bis zum Mai 2003 einige anspruchsberechtigte ältere Menschen keine finanziellen Überweisungen der Grundsicherung erhalten. Die Umsetzung der bedarfsorientierten Grundsicherung im Alter, die am 01. Januar 2003 in Kraft getreten ist, bereitete in vielen Kommunen große Probleme. Dies belegen auch die Berichte der Bürgerbeauftragten für soziale Angelegenheiten. Antragsteller wurden verunsichert, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Grundsicherungsämter waren überlastet und viele Anträge blieben zu lange unbe- arbeitet liegen. Nach diesen Anfangsschwierigkeiten scheinen sich die Abläufe jetzt eingespielt zu haben, und dies ist eine sehr erfreuliche Tatsache.Der Bundeszuschuss zur Umsetzung der sozialen bedarfsorientierten Grundsicherung beträgt 409 Mio. € jährlich. Auf die Schleswig-Holsteinischen Kommunen entfallen von diesen 409 Mio. € des Bundes 18,486 Mio. €, hinzu kommt für die Jahre 2003 und 2004 ein Betrag von jeweils 14,56 Mio. €, den das Land auf Grund der erwarteten Ein- sparungen bei seinem Anteil an den Sozialhilfekosten zur Verfügung stellt. Insgesamt stehen damit rund 33 Mio. € jährlich zur Verfügung. Zum 31.12.2004 erfolgt eine erste Bilanz, die gegebenenfalls eine Anpassung der Zuweisung an die Kreise und kreisfrei- en Städte zur Folge hat.Nach gut eineinhalb Jahren sozialer bedarfsorientierter Grundsicherung lässt sich festhalten: Nach einigen für viele Menschen auch sehr belastenden Anlaufschwierig- keiten entfaltet das Grundsicherungsgesetz seine Wirkung. Viele Menschen, die in ei- ner finanziellen Notlage den Gang zum Sozialamt gescheut haben weil sie befürchte- ten, ihre Angehörigen könnten wegen der Unterhaltspflicht in Anspruch genommen werden, oder die sich schämten, eine Notlage zugeben zu müssen, haben mit der be- darfsorientierten Grundsicherung eine erhebliche Verbesserung ihrer Lebenslage er- reicht. Nach großer und vielfach berechtigter Aufregung über die Umsetzung der be- darfsorientierten Grundsicherung ist sie heute fast zu einer Selbstverständlichkeit ge- worden. Eine Reform der Bundesregierung, über die kaum noch gesprochen wird, die aber ihre positive Wirkung entfaltet.