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16.06.04 , 17:23 Uhr
CDU

Jost de Jager: Charakter der Sonn- und Feiertage erhalten

Nr. 318/04 16. Juni 2004


IM SCHLESWIG-HOLSTEINISCHEN LANDTAG
PRESSEMITTEILUNG PRESSESPRECHER Torsten Haase Landeshaus, 24105 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1444 E-mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de

Innenpolitik TOP 4 Jost de Jager: Charakter der Sonn- und Feiertage erhalten
Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zum Ladenschluss ist die Debatte um die Öffnungszeiten im Einzelhandel wieder breit eröffnet. Dadurch, dass das Verfassungsgericht die Zuständigkeit der Länder für eine grundlegende Neukonzeption des Ladenschlusses festgestellt hat, werden auch wir im Schleswig- Holsteinischen Landtag die Diskussion zu führen haben, wie viel der Staat regulieren darf. Heute haben wir es nicht mit den Öffnungszeiten während der Woche zu tun, sondern an Sonn- und Feiertagen. Auch hier geht es um die Frage, wie weit und was der Staat regulieren soll. Der Sonn- und Feiertagsschutz ist aber nicht nur eine Angelegenheit der Verwaltungsvereinfachung. Hierbei geht es auch um die Frage, welchen Rhythmus wir als Gesetzgeber dem öffentlichen Leben noch geben wollen.
Zugleich gilt es einem gesellschaftlichen Wandel Rechnung zu tragen, der sich nicht nur in einem geänderten Freizeitverhalten sondern vor allem in mehr Ansprüchen an die Freizeit zeigt. Diese Ansprüche sind abzuwägen gegen eine verfassungsmäßig vorgegebene Schutzwürdigkeit von Feiertagen, die sich im Fall der kirchlichen Feiertage nicht aus der Zahl der aktiven Christen herleitet, sondern eine über die Jahrhunderte gewachsenen Feiertagskultur, die wir in Deutschland haben. Der Schutz der Sonn- und Feiertages ist mehr als nur ein Minderheitenschutz für Kirchgänger.
Die ursprünglich in § 3 Abs. 1 Satz 2 des Gesetzentwurfs vorgesehene Begründung für Sonn- und Feiertage hat die Notwendigkeit dieser Tage und die damit verbundene Feiertagskultur nur sehr unzureichend dargestellt; dass dieser Satz am Ende des Gesetzgebungsverfahrens gestrichen wird, ist richtig.
Im Wesentlichen ging es bei der Novellierung dieses Gesetzes um zwei große Punkte.
1. Ausweitung der Öffnungszeiten Die CDU-Fraktion trägt die Öffnung von Autowaschanlagen und die Verlängerung der Öffnungszeiten für Videotheken, Fitness- und Bräunungsstudios sowie Saunen mit. Wir tun dies nicht nur, weil wir einen gesellschaftlichen Wandel anerkennen, sondern weil wir die derzeitige Konstruktion der Öffnungszeiten für nicht dauerhaft tragbar halten. Die Lebenswirklichkeit in diesen Feldern ist so wie sie ist und der derzeitige Formelkompromiss ist argumentativ nicht länger haltbar. 2. Umstellung des Sonntagsschutzes auf die konkrete Störung Kernstück des Gesetzentwurfes ist die Umstellung des Sonntagsschutzes von der abstrakten Störung in dem jetzigen Gesetz hin zu einer konkreten Störung mit der Begründung, dass der Erholungscharakter der Sonn- und Feiertage gesellschaftlich an Bedeutung gewonnen hätte
Die CDU hält an einem konsequenten Sonntagsschutz fest und will den Charakter der Sonn- und Feiertage erhalten wissen. Zu dem Charakter der Sonn- und Feiertage gehört, dass sie einen allgemeinen und einheitlichen Schutz genießen. Wir glauben, dass die alten Bestimmungen des bestehenden Gesetzes dieser allgemeinen und einheitlichen Schutzwürdigkeit besser Geltung verschafft. Aus diesem Grund beantragen wir, es bei den bislang geltenden Bestimmungen zu belassen, weil sie unseren inhaltlichen Vorstellungen von Sonntagsschutz erheblich näher kommen und rechtliche Unklarheiten vermeiden. Deshalb stellen wir die bisherige Fassung des § 5 des Sonn- und Feiertagsgesetzes noch einmal zur Abstimmung.
Das neue Gesetz wird diesem Anspruch nicht ausreichend gerecht. Weil das neue Gesetz auf die konkrete Beeinträchtigung abhebt, gilt der Schutz der Sonn- und Feiertage eben nicht mehr allgemein und einheitlich sondern von Fall zu Fall. Die Kirchen haben während der Anhörung deshalb zu Recht darauf hingewiesen, dass mit § 3 Abs. 2 faktisch eine Umkehrung der Beweispflicht vorgenommen werden soll, wenn laut Begründung künftig auf die konkrete Störung abgestellt wird. Eine solche konkrete Störung muss nämlich von denen, die sich gestört fühlen, nachgewiesen werden und nicht von denen, die sie verursachen.
Im Ausschuss haben wir gehört, dass das Ministerium begleitend zu dem Gesetz per Erlass die richtige Auslegung des neuen Gesetzes regeln will. Dies ist ein Zeichen dafür, dass das Ministerium die Uneindeutigkeit selber erkannt hat. Das Ministerium hätte nun den Weg gehen können, die Formulierungen im Gesetzentwurf zu präzisieren. Das wäre der bessere Weg gewesen.
Denn das dem Gesetzentwurf innewohnende Prinzip der konkreten Störung bedeutet auch, dass künftig die kommunale Ordnungsbehörde über das Wesen der Sonn- und Feiertage befinden muss. Die Gefahr ist sogar sehr groß, dass es sonst durch jeweils unterschiedliche Entscheidungen der kommunalen Ordnungsbehörden von Fall zu Fall und von Ort zu Ort zu sehr unterschiedlichen Graden von Sonn- und Feiertagsschutz im Land kommt. Dies ist für die Allgemeingültigkeit des Sonntagsschutzes problematisch und leitet diese unangenehme Entscheidung im Konfliktfall vom Gesetzgeber an die Ordnungsbehörde weiter.
Lassen Sie mich etwas zum Abstimmungsverhalten der CDU-Fraktion sagen:
Wir bringen unseren Änderungsantrag noch einmal ein und wollen darüber abstimmen lassen.
In der Schlussabstimmung geben wir die Abstimmung in der Fraktion frei.
In einer christdemokratischen Fraktion gehört der Sonn- und Feiertagsschutz zu den Themen, wo die Grundüberzeugungen der Kollegen zum Tragen kommen. Für einen Teil der Fraktion ist die Zusicherung der Ausführungsbestimmungen ausreichend, weil sie die Zielsetzung des Gesetzentwurfes insgesamt teilt.
Für den anderen Teil macht das grundsätzliche Festhalten an einem konsequenten Schutz der Sonn- und Feiertage an der Frage der Beweislast fest. Diese Kollegen werden den Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung ablehnen.
Die Diskussion um den Sonn- und Feiertagsschutz wird mit diesem Gesetz nicht enden. Ich möchte deshalb mit einem Appell schließen: „Ohne Feiertage gäbe es kein Kalender, sondern bloßes Weiterfließen der Zeit.“ schreibt das Herdersche Staatslexikon ein wenig blumig. Sonn- und Feiertage bilden eine Zäsur, lassen Sie uns dafür sorgen, dass sie noch ausreichend erkennbar bleibt.

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