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Klaus-Peter Puls zu TOP 9: Gleiches Recht für alle bei der Besetzung kommunaler Ausschüsse
Sozialdemokratischer Informationsbrief Kiel, 17.06.2004 Landtag Es gilt das gesprochene Wort! Sperrfrist: Redebeginn aktuell TOP 9 – Gesetz zur Änderung kommunalrechtlicher VorschriftenKlaus-Peter Puls:Gleiches Recht für alle bei der Besetzung kommunaler AusschüssseMit Urteil vom 10.12.2003 hat das Bundesverwaltungsgericht die Bildung sogenannter Zählgemeinschaften bei der Besetzung kommunaler Ausschüsse für unzulässig er- klärt. Gemeinderatsausschüsse müssen die Zusammensetzung des Plenums und das darin wirksame politische Meinungs- und Kräftespektrum widerspiegeln – so das Ge- richt. Bei der Besetzung der Ausschüsse sind deshalb – zur Erlangung zusätzlicher Sitze gebildete – gemeinsame Vorschläge mehrerer Fraktionen unzulässig.Das Innenministerium hat mit Erlass vom 05.03.2004 erklärt, dass Ausschüsse, die in der Vergangenheit abweichend von den Grundsätzen des Bundesverwaltungsgerichts gewählt wurden, rechtswidrig besetzt sind, und der Innenminister geht ausdrücklich davon aus, „dass in den betreffenden Gemeinden umgehend eine Korrektur der feh- lerhaften Ausschussbesetzungen erfolgen wird“.Tatsächlich haben nach den schleswig-holsteinischen Kommunalwahlen im März 2003 Kreistage und Gemeindevertretungen in zahlreichen Fällen ihre Ausschüsse mit Hilfe von Zählgemeinschaften besetzt. In vielen Kommunalparlamenten müssten die Aus- schüsse neu besetzt werden, und in vielen Fällen würden dann kleine Fraktionen von der Ausschuss-Mitgliedschaft völlig ausgeschlossen werden, weil bei Anwendung des in Schleswig-Holstein üblichen d’Hondt’schen Rechnungsverfahrens auf sie kein Aus- schuss-Sitz entfiele. Schleswig- HolsteinHerausgeber: SPD-Landtagsfraktion Verantwortlich: Petra Bräutigam Landeshaus Postfach 7121, 24171 Kiel Tel: 0431/ 988-1305/1307 Fax: 0431/ 988-1308 E-Mail: pressestelle@spd.ltsh.de Internet: www.spd.ltsh.de SPD -2-Diese Konsequenz hat offenbar den Gesetzentwurf der FDP entscheidend befördert: Die FDP will für jede Fraktion in jedem Ausschuss unabhängig von den Kräfteverhält- nissen im Plenum ein Grundmandat; und sie will darüber hinaus das in Schleswig- Holstein bewährte Sitzverteilungsverfahren nach d’Hondt ersetzen durch das aus- schließlich kleine Fraktionen bevorzugende Verfahren nach Hare/Niemeyer.Unsere grünen Freunde wollen ähnliches. Das ist so legitim wie durchsichtig: Mit der SPD-Landtagsfraktion ist beides nicht zu machen, weil damit einseitig und zu Lasten der größeren Fraktionen demokratische Kommunalwahlergebnisse uminterpretiert werden sollen.Wir teilen die Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts, dass Ausschüsse in Ge- meindevertretungen und Kreistagen die Zusammensetzung des Plenums und das dar- in wirksame politische Meinungs- und Kräftespektrum widerspiegeln müssen. Das muss aber selbstverständlich für alle gelten: Es dürfen also weder große noch kleine Fraktionen bei der Besetzung kommunaler Ausschüsse bevorzugt oder benachteiligt werden.Die kleinen wollen die Kommunalverfassung ändern, weil sie für kleinere Fraktionen und damit für sich selbst unangemessene Vorteile anstreben. Die SPD- Landtagsfraktion wird allenfalls einer Gesetzesänderung zustimmen, die gewährleistet, dass weder große noch kleine Fraktionen in den Ratsausschüssen über- oder unter- repräsentiert sind. Lassen Sie uns in diesem Sinne über die möglichen, vielleicht not- wendigen landesgesetzlichen Konsequenzen aus dem Urteil des Bundesverwaltungs- gerichts beraten.