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17.06.04 , 11:28 Uhr
B 90/Grüne

Karl-Martin Hentschel zur Kommunalverfassung

Fraktion im Landtag PRESSEDIENST Schleswig-Holstein Pressesprecherin Es gilt das gesprochene Wort! Claudia Jacob Landeshaus TOP 9 – Kommunalrechtliche Vorschriften Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel
Dazu sagt der Vorsitzende Durchwahl: 0431/988-1503 Zentrale: 0431/988-1500 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Telefax: 0431/988-1501 Karl-Martin Hentschel: Mobil: 0172/541 83 53 E-Mail: presse@gruene.ltsh.de Internet: www.gruene-landtag-sh.de

Nr. 233.04 / 17.06.2004


Novelle der Kommunalverfassung notwendig
Meine Fraktion begrüßt den Gesetzentwurf der FDP-Fraktion. Die Forderung, die Metho- de Hare-Niemeyer als Zählverfahren bei der Ausschussbesetzung einzuführen und die Forderung nach einem Grundmandat entsprechen beide unserem Programm und wer- den von uns unterstützt.
Mit der Einführung des Hare-Niemeyer-Verfahrens würde endlich sichergestellt, dass al- les Fraktionen annähernd proportional ihrer Größe in den Ausschüssen vertreten wären. Durch das Grundmandat würde zudem die Mitarbeit aller Fraktionen sichergestellt.
Dies ist auch deshalb wichtig, weil in den Kommunalparlamenten anders als im Landtag auch letztendliche Entscheidungen an die Ausschüsse delegiert werden. Wer nicht in den Ausschüssen vertreten ist, wird deshalb von der Mitwirkung an den Entscheidungen ausgeschlossen.
Auf diese Weise würden auch Zählgemeinschaften überflüssig werden.
In der Koalition gibt es dazu allerdings unterschiedliche Auffassungen. Deshalb haben wir Gespräche vereinbart, um die Rechtsunsicherheit aufgrund der unterschiedlichen Rechtsauffassungen des Innenministeriums und des Wissenschaftlichen Dienstes zu be- seitigen.
Der Kompromiss könnte darin bestehen, Zählgemeinschaften dann für zulässig zu erklä- ren, wenn sie dem Minderheitenschutz dienen. Sollten dadurch die Mehrheitsverhältnisse des Rates nicht mehr in den Ausschüssen ausreichend abgebildet werden, könnte dies durch Ausgleichsmandate korrigiert werden.
Ich bin zuversichtlich, dass es dabei gelingt, dem Anliegen von kleinen Fraktionen Rech- nung zu tragen, damit sie auch an der Ausschussarbeit in den Kommunen beteiligt wer- den. ***

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