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Monika Heinold zum Staatsvertrag zum Lotteriewesen
Fraktion im Landtag PRESSEDIENST Schleswig-Holstein Pressesprecherin Es gilt das gesprochene Wort! Claudia Jacob Landeshaus TOP 6 – Staatsvertrag zum Lotteriewesen Düsternbrooker Weg 70 24105 KielDazu sagt die Parlamentarische Geschäftsführerin Durchwahl: 0431/988-1503 Zentrale: 0431/988-1500 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Telefax: 0431/988-1501 Monika Heinold: Mobil: 0172/541 83 53 E-Mail: presse@gruene.ltsh.de Internet: www.gruene-landtag-sh.de Nr. 234.04 / 17.06.2004Alle Ministerpräsidenten spielen mit – nur die CDU-Landtagsfraktion weiß es besserMeine Fraktion hat beide Staatsverträge ausführlich beraten. Im Interesse des Landes werden wir den Staatsverträgen zustimmen. Natürlich haben wir uns ausführlich mit der Frage beschäftigt, ob Schleswig-Holstein insbesondere mit dem Regionalisierungs- staatsvertrag zukünftig besser oder schlechter abschneiden wird.Unser Ergebnis: Kurzfristig bedeutet der Regionalisierungsstaatsvertrag eine erhebliche Einbuße für unser Land. Perspektivisch gesehen ist es aber die einzige Möglichkeit, um nicht das Risiko einzugehen, zukünftig ganz ohne „Hemd und Hose“ dazustehen und zu- sehen zu müssen, wie die Einnahmen schleswig-holsteinischer LottospielerInnen immer mehr am Land vorbei gehen.Ohne einen Regionalisierungsstaatsvertrag würden wir zukünftig feststellen müssen, dass nur noch dasjenige Bundesland, in dem eine Internetlotterie eher zufällig ihren Standort hat, steigende Konzessionsabgaben und Lotteriesteuern einnimmt, während in anderen Bundesländern die Einnahmen sinken, da immer mehr BürgerInnen an der On- line-Lotterie teilnehmen und nicht mehr ihren Lottoschein im Laden um die Ecke abge- ben.Auch kann es nicht unser Ziel sein, durch Länderwettbewerb den gewerblichen Spiele- vermittlern besonders attraktive Angebote für hohe Gewinnspannen zu machen und sie damit von einem Bundesland in das andere zu locken.Die CDU verweigert sich dieser Argumentation – allerdings meines Wissens nur in Schleswig-Holstein.Es ist schlicht falsch zu behaupten, dass das Land ohne Not zukünftig freiwillig auf meh- rere Mio. Euro jährlich verzichten will. Die CDU-Landtagsfraktion sieht in den vorgelegten Staatsverträgen Teufelswerk – selbst dass alle CDU Ministerpräsidenten ihren Parlamen- ten eine Annahme dieser Staatsverträge empfehlen, beeindruckt sie nicht.1/2 Meine Damen und Herren von der Opposition, Sie machen es sich zu einfach, wenn Sie ignorieren, dass sich die Lottolandschaft zunehmend verändert und dass deshalb neue Regularien notwendig sind.Nur durch einen Regionalisierungsstaatsvertrag ist sicherzustellen, dass das Land auch zukünftig an den Lotterieeinnahmen partizipiert – unabhängig davon, wie sich die Lotte- rielandschaft verändert und wo sich gewerbliche Spielevermittler ansiedeln.Bei der Wahl zwischen kalkulierbaren Mindereinnahmen und deutlich höheren unkalku- lierbaren Mindereinnahmen entscheidet sich meine Fraktion für die erste Variante – so schwer es auch fällt.Allerdings erwarten wir, dass bundesweit alle gewerblichen Spielevermittler erfasst wer- den und dass so alle Einnahmen regionalisiert werden. Das gilt insbesondere für die Gelder der Postannahmestelle in Bayern. Konsequenterweise stellen wir heute gemein- sam mit der SPD einen Antrag, in dem wir dokumentieren, dass diese Forderung Grund- lage unserer heutigen Zustimmung ist.Allerdings gehen wir nicht so weit wie die CDU, die ein derart großes Misstrauen gegen die bayrische CSU-Regierung pflegt, dass sie der bayrischen Regierung schlicht nicht glaubt, wenn diese versichert, sich ernsthaft für eine redlichen Erfüllung des Staatsver- trages einzusetzen.Die Ministerpräsidenten aller Bundesländer haben sich parteiübergreifend auf die heute vorliegenden Staatsverträge verständigt. Da erscheinen die Vorwürfe der Opposition et- was aufgebauscht, frei nach dem Motto: Hauptsache, der Landesregierung kann etwas vorgeworfen werden.Deshalb möchte ich noch einmal auf Folgendes hinweisen: Die Landesregierung hat den Landtag bereits am 10.1.2003 über den Staatsvertrag zum Lotteriewesen und am 15.12.03 über den Entwurf des Regionalisierungsstaatsvertrages unterrichtet und dem Landtag den Entwurf der Staatsverträge übermittelt. Im April standen beide Staatsverträ- ge bereits auf der Tagesordnung des Landtages, so dass genügend Zeit für eine aus- führliche Anhörung im Ausschuss gewesen wäre. Es war das Parlament selbst, das die 1.Lesung um einen Monat verschoben hat und damit die parlamentarische Beratungszeit verkürzt hat.Sowohl der Innen- und Rechtsausschuss als auch der Finanzausschuss haben die Staatsverträge beraten. Das Finanzministerium hat dazu die notwendigen Unterlagen zur Verfügung gestellt. Damit ist der Vorwurf der CDU, die Regierung würde diese Staatsver- träge durch die parlamentarische Beratung „knüppeln“, absurd.Auch der zweite Gesetzentwurf der Landesregierung zum „Staatsvertrag zum Lotterie- wesen“, über den wir heute ebenfalls in zweiter Lesung beraten und abstimmen, findet die Zustimmung meiner Fraktion. Wir begrüßen eine bundeseinheitliche Regelung zu Gunsten der Lotteriehoheit der Länder. ***