Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.
Irene Fröhlich zum Gefahrhundegesetz
Fraktion im Landtag PRESSEDIENST Schleswig-Holstein Pressesprecherin Claudia Jacob Es gilt das gesprochene Wort! Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel TOP 10 – Gefahrhundegesetz Durchwahl: 0431/988-1503 Zentrale: 0431/988-1500 Telefax: 0431/988-1501 Dazu sagt die innenpolitische Sprecherin Mobil: 0172/541 83 53 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, E-Mail: presse@gruene.ltsh.de Internet: www.gruene-landtag-sh.de Irene Fröhlich: Nr. 235.04 / 17.06.2004Gesetze allein helfen nicht weiterBis vor ein paar Jahren haben Gefahren oder Belästigungen durch Hunde in der politi- schen Debatte um öffentliches Ordnungsrecht kaum eine Rolle gespielt. Daher ist die parlamentarische Auseinandersetzung über die widerstreitenden Interessen der Hunde- halterInnen und der Allgemeinheit relativ neu. Sie hat sich zudem – aus dem traurigen Anlass der Tötung eines kleinen Jungen heraus – leider auf die Frage nach der Gefähr- lichkeit von sogenannten Kampfhunden reduziert.Durch die in den letzten Jahren oft absurd zugespitzt geführten Debatten hat sich mir erstmals offenbart, welche Bedeutung der Hund und auch die öffentliche Wahrnehmung des eigenen Hundes für viele Menschen hat. Leider geriet durch die erbitterten Ausei- nandersetzungen um „gute“ und „böse“ Hunde manchmal das eigentliche Thema etwas aus dem Blickfeld: Die Entwicklung einer gesellschaftsverträglichen Form der Hundehal- tung, besonders in Gebieten, in denen für Menschen der Platz auf Gehwegen, in Parkan- lagen und auf Spielplätzen knapp wird, Gärten und Einzelhäuser eher nicht vorhanden sind.Ziel von Bündnis 90/Die Grünen war immer ein effektiver Schutz vor allen gefährlichen Hunden, egal ob im öffentlichen oder im privaten Raum, und daneben auch die Berück- sichtigung des subjektiven Sicherheitsgefühls. Daher ist es uns wichtig, dass Spazier- gänger und andere Unbeteiligte auf den ersten Blick erkennen können, ob ein Hund von den Behörden als gefährlich eingestuft wird oder nicht. Ich weiß, dass die Halsbandrege- lung im Gesetzentwurf nach wie vor viel belächelt wird – ich halte sie aus dem eben ge- nannten Grund für zweckmäßig.1/2 Besonders begrüße ich auch die Einführung einer obligatorischen Haftpflichtversicherung und Sachkundeprüfung. Bei letzterer sollte vor allem auch darum gehen, die große An- zahl der gefährlichen Vorfälle im privaten Raum zu reduzieren. 70 Prozent aller Hunde- bisse ereignen sich im Haushalt der Hundebesitzer und zu 80 Prozent sind die eigenen Kinder oder die der Nachbarn betroffen, so Professor Juhr, Leiter des Instituts für Tier- schutz und Tierverhalten der FU Berlin.Doch ein Problem kann leider auch das beste Gesetz nicht lösen: jede Vorschrift ist nur so wirksam, wie ihr Vollzug. Der Vollzug der Gefahrhundevorschriften lag und liegt in den Händen der kommunalen Ordnungsbehörden. Wir hoffen, dass mit erhöhten gesetzli- chen Anforderungen an die Halter gefährlicher Hunde kein neues Kontrolldefizit entsteht. Ich möchte auch die Überlegung anregen, ob Kommunalbehörden mit dem Umgang mit aggressiven Hunden und den oft nicht minder aggressiven Haltern nicht überfordert sind, weil ihre Mitarbeiter aufgrund von Ausstattung und Ausbildung gar nicht der Lage sind, sich selber wirksam zu schützen. Eine Verlagerung auf andere Behörden müsste geprüft werden.Auch wenn Rasselisten vom Verfassungsgericht für verfassungsgemäß erklärt wurden - ich stelle ihren Sinn in Frage. Rassebezogene Regeln, wie zum Beispiel der Maulkorb- zwang, können kaum kontrolliert werden. Dies wird aber nötig sein: Aus vielen Briefen und Gesprächen habe ich den Eindruck gewonnen, dass Rasselisten bei den Hundehal- tern eher Uneinsichtigkeit als Verantwortungsgefühl erzeugen. Sie ist auch aus Gründen der Bundeseinheitlichkeit nicht erforderlich, denn zumindest das Land Niedersachsen ist bereits aus der Phalanx der einheitlichen Hundegesetzgebung ausgeschert.Wir wollen Regelungen, die niedrigschwellig eingreifen und auf erwiesenes Verhalten abzielen. Hierbei ist auch auf subjektive Eindrücke Rücksicht zu nehmen. Es sollten nicht erst dann Sanktionen greifen, wenn Hunde gebissen haben, sondern auch dann, wenn das Tier sich ständig in Angst machender Weise verhält.Auf eine kurze Formel gebracht: Wir wollen effektiven Schutz vor der von Hund und Hal- ter ausgehenden Beeinträchtigungen, wobei diese immer einzelfallbezogen festzustellen ist. Und wir wollen konsequenten Vollzug der zu diesem Zweck erlassenen Regelungen.Aber es geht nicht nur um die Gefahr, die von bissigen Hunden ausgeht. Es geht auch um Belästigungen, z.B. durch Hundekot auf Liegewiesen und Gehwegen und es geht ebenfalls – wie schon erwähnt - um das Subjektive, das Sicherheitsgefühl. Vielleicht mag der Kurztitel „Gefahrhundegesetz“ manch einen Hundehalter zu dem Irrtum verleiten, das Gesetz würde für ihn nicht gelten, weil Bello „ja nur spielen“ will und natürlich nach An- sicht von Herrchen und Frauchen in keiner Weise gefährlich ist. Deswegen sollten wir in den Beratungen vielleicht auch noch mal über die Überschrift nachdenken. ***