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17.06.04 , 16:18 Uhr
SPD

Klaus-Peter Puls zu TOP 10: Schutz vor gefährlichen Hunden gesetzlich gesichert

Sozialdemokratischer Informationsbrief

Kiel, 17.06.2004 Landtag Es gilt das gesprochene Wort! Sperrfrist: Redebeginn aktuell Top 10 – Gefahrhundegesetz

Klaus-Peter Puls:

Schutz vor gefährlichen Hunden gesetzlich gesichert!

Das Bundesverfassungsgericht hat mit einem Missverständnis aufgeräumt, das insbe- sondere von der FDP, aber tendenziell auch von der Grünen-Fraktion gepflegt wurde. Bei Gefahrhunde-Gesetzen geht es nicht um Tierschutz, sondern vorrangig und in ers- ter Linie um den Schutz von Menschen. Das Grundgesetz schützt nicht die Würde und nicht die Freiheit des gefährlichen Hundes, sondern das Leben und die Gesundheit der gefährdeten Menschen. Diese von uns schon immer vertretene eindeutige verfas- sungsrechtliche Werteordnung ist endlich vom dafür zuständigen Bundesverfassungs- gericht bestätigt worden.

Die SPD-Landtagsfraktion begrüßt den vorgelegten Gesetzentwurf: Wir werden auf der Grundlage des Verfassungsgerichtsurteils das bundesrechtliche Importverbot für den American Staffordshire Terrier, den Staffordshire Bullterrier, den Bullterrier und den Pitbull-Terrier durch ein landesgesetzliches Zuchtverbot ergänzen und mit der Verab- schiedung des Gesetzes darauf hinwirken, dass die Menschen in Schleswig-Holstein nicht nur vor gefährlichen Hunden, sondern auch vor gefährlichen Hundehaltern wirk- sam geschützt werden.

Die im Gesetzentwurf dazu vorgeschlagenen Einzelregelungen halten wir insgesamt für erforderlich und angemessen: • Erforderlich und angemessen ist der Leinenzwang für alle Hunde außerhalb von Wohnung und Garten in Bereichen mit Publikumsverkehr. Schleswig- Holstein

Herausgeber: SPD-Landtagsfraktion Verantwortlich: Petra Bräutigam Landeshaus Postfach 7121, 24171 Kiel Tel: 0431/ 988-1305/1307 Fax: 0431/ 988-1308 E-Mail: Internet: pressestelle@spd.ltsh.de www.spd.ltsh.de SPD -2-



• Erforderlich und angemessen ist auch die Erlaubnis-, Kennzeichnungs- und Versicherungspflicht nicht für alle, aber für gefährliche Hunde. • Erforderlich und angemessen ist die Zuverlässigkeits-, Eignungs- und Sachkun- deprüfung für „gefährliche Hunde-Halter“. • Und gleichermaßen erforderlich und angemessen ist die Androhung empfindli- cher Geldbußen für Hundehalter, die gegen Vorschriften des Gesetzes versto- ßen.

Betroffene, geschädigte und bedrohte Familien, Kinder und Erwachsene sind zu Recht daran interessiert, dass sie vor Angriffen gefährlicher Tiere wirksam geschützt werden. Dies geschieht mit dem Inkrafttreten des Gesetzes.

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