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Wolfgang Kubicki: "Die FDP hat für ein ordentliches parlamentarisches Verfahren beim Hafensicherheitsanlagengesetz gesorgt"
FDP Landtagsfraktion Schleswig-HolsteinPresseinformation Wolfgang Kubicki, MdL Vorsitzender Dr. Heiner Garg, MdL Stellvertretender Vorsitzender Dr. Ekkehard Klug, MdL Parlamentarischer Geschäftsführer Nr. 228/2004 Christel Aschmoneit-Lücke, MdL Joachim Behm , MdL Kiel, Donnerstag, 17. Juni 2004 Günther Hildebrand, MdLInnen/Recht/Hafenanlagensicherheitsgesetz Veronika Kolb, MdLWolfgang Kubicki: „Die FDP hat für ein ordentliches www.fdp-sh.de parlamentarisches Verfahren beim Hafensicherheits- anlagengesetz gesorgt“ Zur heutigen Beratung des Innen- und Rechtsausschusses über ein Hafensicherheitsanlagengesetz erklärte der Vorsitzende der FDP- Landtagsfraktion, Wolfgang Kubicki:„Hafenbetreiber und Polizei können zunächst erst einmal aufatmen. Das Hafensicherheitsanlagengesetz wird heute nicht in der Ursprungsform beschlossen, in der sie die Landesregierung zunächst durchs Parlament jagen wollte. Die FDP hat im Ausschuss maßgeblich dafür gesorgt, dass nun in einem geordneten parlamentarischen Verfahren die notwendigen Anhörungen durchgeführt werden können“, stellte Kubicki fest.„Es war für uns insbesondere wichtig, dass die im Gesetz zunächst aufgeführten „Mindestanforderungen für die Gefahrenabwehr“ (§ 7 Abs. 2 des Gesetzes) in Häfen gestrichen wurden. Die von der Landesregierung geforderte „Mindestanforderungen“ gehen über das hinaus, was international für die Hafensicherheit gefordert wird und lösen auf der anderen Seite höhere Kosten für die Hafenbetreiber aus.Die Landesregierung wird nun in einem geordneten Verfahren erklären müssen, warum sie hier strengere und kostenträchtigere Maßstäbe anlegen will“, so Kubicki abschließend.Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/