Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.

Datenschutzerklärung

21.06.04 , 14:26 Uhr
B 90/Grüne

Detlef Matthiessen zu Natura 2000 und Angela Merkel

Fraktion im Landtag PRESSEDIENST Schleswig-Holstein Pressesprecherin Claudia Jacob Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel
Durchwahl: 0431/988-1503 Zentrale: 0431/988-1500 Telefax: 0431/988-1501 Mobil: 0172/541 83 53 Das ist Politik der „verbrannten E-Mail: presse@gruene.ltsh.de Erde“, Frau Merkel! Internet: www.gruene-landtag-sh.de

Nr. 247.04 / 21.06.2004

Zum Bericht des SPIEGEL „Angela Merkel torpediert EU-Richtlinie“ erklärt der umweltpo- litische Sprecher der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Detlef Matthiessen:
Offenbar reiht sich der von der Landes-CDU organisierte Widerstand gegen die Umset- zung der Natura 2000-Richtlinen der EU hier in Schleswig-Holstein in eine bundesweite Strategie der christlichen Demokraten ein. Immer wieder fordert die CDU in Schleswig- Holstein Natura 2000-Gebiete nicht auszuweisen und erweckt gegenüber den Betroffe- nen den Eindruck, als gäbe es rechtlichen Handlungsspielraum, die Umsetzung der EU- Vorgaben nicht zu vollziehen.
Das wird jetzt durch eine SPIEGEL-Veröffentlichung deutlich, wonach die Vorsitzende der CDU-Bundestagsfraktion, Angela Merkel, die Unionsländer auffordert, der Melde- pflicht nicht nachzukommen - auch wenn dieses Zwangsgelder der EU wegen Vertrags- verletzung auslösen würde. Das ist eine Politik der „verbrannten Erde“!
Die CDU interessiert offensichtlich weder, ob es sich bei ihrer Linie um offenen Rechts- bruch handelt, noch ob finanzielle Forderungen auf Deutschland zukommen. Hier wird parteipolitisches Kalkül über die Interessen unseres Landes gestellt. Soviel Verantwor- tungslosigkeit ist unglaublich!
Das Natura 2000-Programm der EU beruht auf zwei Richtlinien, von denen die Vogel- schutzrichtlinie von dem damaligen Innenminister Baum (FDP) und die FFH-Richtlinie von dem ehemaligen Umweltminister Töpfer (CDU) für Deutschland unterzeichnet wur- den. Fakt ist, dass die EU ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof bereits für sich entschieden hat. Der Vollzug der Strafgelder ist lediglich aufgrund eines streng terminierten Umsetzungsplans ausgesetzt worden.



***

Download PDF

Pressefilter

Zurücksetzen