Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.
Anna Schlosser-Keichel: Bestattungsgesetz muss Bedürfnissen der Menschen gerecht werden
Sozialdemokratischer Informationsbrief Kiel, 28.06.2004, Nr.: 127/2004Anna Schlosser-Keichel:Bestattungsgesetz muss Bedürfnissen der Menschen gerecht werdenIn Schleswig-Holstein gibt es derzeit kein Bestattungsgesetz. Die Rechtsvorschriften, die zur Regelung von Bestattungen dienen, stammen teilweise noch aus dem Dritten Reich. Sie sind über verschiedene Gesetze und Verordnungen verteilt, im Bereich des Friedhofswesens fehlen einige rechtliche Regelungen vollständig. Die Landesregie- rung hat jetzt ein umfassendes, modernes Bestattungsgesetz erarbeitet, das beste- hende Regelungen zusammenfasst, strafft, präzisiert und – wo erforderlich – erweitert. „Die Wünsche der Verstorbenen und ihre Würde müssen vorrangig berücksichtigt wer- den“, fordert die SPD-Sozialpolitikerin Anna Schlosser-Keichel.So sollten sich Menschen entsprechend ihrer weltanschaulichen und religiösen Über- zeugungen und Wünsche für die Art ihrer Bestattung entscheiden können. „Deshalb muss es auch möglich sein, Verstorbene ohne Sarg, also nur in ein Leichentuch ge- hüllt, beizusetzen. Es muss aber sichergestellt sein, dass bei Bestattungen, die aus öf- fentlichen Kassen bezahlt werden, das Leichentuch nicht gewählt wird, um Kosten zu sparen“, so Anna Schlosser-Keichel.„Für Frühgeburten und totgeborene Kinder brauchen wir einen rechtlichen Rahmen, der den Eltern einen angemessenen Raum für ihre eigene Trauerbewältigung bietet. Gleichzeitig müssen aber Rechte und Pflichten bei der Bestattung tot geborener Kin- der gesetzlich festgelegt werden. In dieser für Eltern schwierigen Situation halten wir auch eine angemessene Beratung für erforderlich.“Der Friedhofszwang soll bleiben, und zwar sowohl für Sarg- und Leichentuch-, als Schleswig- HolsteinHerausgeber: SPD-Landtagsfraktion Verantwortlich: Petra Bräutigam Landeshaus Postfach 7121, 24171 Kiel Tel: 0431/ 988-1305/1307 Fax: 0431/ 988-1308 E-Mail: pressestelle@spd.ltsh.de Internet: www.spd.ltsh.de SPD -2-auch für Urnenbestattungen. Nur die Urnenbestattung auf See soll weiterhin möglich sein, nicht jedoch beispielsweise das Ausstreuen der Asche auf Streuobstwiesen. Denkbar seien, sagt die Abgeordnete, aber neue Arten von Friedhöfen, in denen etwa ein bestimmter Baum statt eines Grabsteins den Ort der letzten Ruhe kennzeichnet.„Die in die Diskussion gebrachte Möglichkeit, private Friedhöfe einzurichten, betrach- ten wir sehr kritisch. Die kommunale oder kirchliche Trägerschaft hat sich bewährt. Wir halten mehr davon, die Kommunen und Kirchen dabei zu unterstützen, dass sie flexib- le, moderne Angebote auf ihren Friedhöfen schaffen“, erläutert Anna Schlosser- Keichel. Der Ohlsdorfer Friedhof in Hamburg sei ein herausragendes Beispiel dafür, wie sich auch in öffentlicher Trägerschaft traditionelle und moderne Anforderungen verbinden lassen – von der Berücksichtigung der Wünsche unterschiedlicher Nationali- täten über Themengräber, Baumbestattungen bis zur oberirdischen Urnenhalle, und all dies an einem landschaftsgärtnerisch anspruchsvollen Ruheort. „Mehr Vielfalt“, so die Abgeordnete, „kann auch eine Privatisierung nicht ermöglichen.“