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Martin Kayenburg: Landesregierung sollte fair bleiben
Nr. 380/04 14. Juli 2004 IM SCHLESWIG-HOLSTEINISCHEN LANDTAG PRESSEMITTEILUNG PRESSESPRECHER Torsten Haase Landeshaus, 24105 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1444 E-mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.deInnenpolitik Martin Kayenburg: CDU verlangt eine schnelle Klärung! Auf Grund der geplanten Meldung von NATURA 2000-Gebieten über Berlin nach Brüssel forderte der Fraktionsvorsitzende der CDU-Landtagsfraktion und Oppositi- onsführer im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Martin Kayenburg, MdL, die Landes- regierung auf, fair zu bleiben.Mit einer heute gestellten Kleinen Anfrage will er weitere Hintergründe hinterfragen. Es könne nicht angehen, dass die Landesregierung auf Grund eventueller weiterer Klagen kalte Füße bekomme und mit einer eiligen Meldung der Gebiete nach Berlin Fakten schaffen wolle.„Wenn es zutrifft, dass die Landesregierung auf Grund bisher eingereichter Klagen mit der Androhung einer einstweiligen Anordnung zu der Erkenntnis gekommen ist, zumindest eine Meldung vorerst ruhen zu lassen, so muss dies für alle in Rede ste- henden 15 Vogelschutzgebiete gelten“, forderte Kayenburg.Anlage: Kleine Anfrage SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 15/ 15. Wahlperiode 14. Juli 2004Kleine Anfragedes Abgeordneten Martin Kayenburg (CDU)Weiteres Verfahren zur geplanten Meldung von Vogelschutzgebieten gemäß NATURA 2000Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Klagen gegen die geplante Meldung von Vogelschutzgebieten gemäß NATURA 2000 wurden bisher eingereicht? Welche sind dies und ist der Landesregierung bekannt, ob weitere Kla- gen in Erwägung gezogen werden? 2. Trifft es zu, dass die Landesregierung von einer Meldung Eiderstedts und der Eider-Treene-Sorge-Region einstweilen absehen will? Wenn ja, aus welchen Gründen? 3. Wie lange ist die Landesregierung gegebenenfalls bereit von einer Mel- dung abzusehen? 4. Wird die Landesregierung gegebenenfalls vorerst auch auf eine Mel- dung der weiteren 13 Vogelschutzgebiete verzichten – unterteilt nach Ausweisungen die beklagt werden (sollen) und solche, gegen die ein Klagebegehren nicht bekannt ist? Wenn nein, jeweils warum nicht?