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Ekkehard Klug: "Tabuisierung von Studiengebühren verurteilt Hochschulen zur Drittklassigkeit"
FDP Landtagsfraktion Schleswig-HolsteinPresseinformation Wolfgang Kubicki, MdL Vorsitzender Dr. Heiner Garg, MdL Stellvertretender Vorsitzender Dr. Ekkehard Klug, MdL Parlamentarischer Geschäftsführer Nr. 257/2004 Christel Aschmoneit-Lücke, MdL Joachim Behm , MdL Kiel, 2. August 2004 Günther Hildebrand, MdLHochschulpolitik/Studiengebühren Veronika Kolb, MdLEkkehard Klug: „Tabuisierung von Studiengebühren www.fdp-sh.de verurteilt Hochschulen zur Drittklassigkeit“ Zur Diskussion über die Einführung von Studiengebühren erklärte der hochschulpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Ekkehard Klug:„Der Versuch von Teilen der SPD, das Thema Studiengebühren mit einem Tabu zu belegen, ist scheinheilig und verlogen. Die Kernfrage, die sich heute angesichts der Unterfinanzierung der Hochschulen und steigender Studentenzahlen stellt, lautet in Wirklichkeit: Will man drittklassige Hochschulen ohne Studiengebühren oder erstklassige Hochschulen mit einer sozial verträglichen Gebührenregelung?“Der FDP-Bildungsexperte verwies in diesem Zusammenhang auf den Referentenentwurf der rot-grünen Landesregierung zur neuen Professorenbesoldung. Danach sollen die Durchschnittsausgaben pro Universitätsprofessor in Schleswig-Holstein auf 66.812 Euro festgeschrieben werden, obgleich die tatsächlichen Ausgaben zum Beispiel an der Kieler Universität in diesem Jahr bei 66.300 Euro (C 3- Professoren) bzw. 83.000 Euro (C 4-Professoren) lägen. „Künftig lassen sich auf diese Weise kaum noch erstklassige Hochschullehrer für eine Tätigkeit in Schleswig-Holstein gewinnen“, stellte Klug fest.Klug betonte, bei der Diskussion über Studiengebühren laute die zentrale Frage, unter welchen Voraussetzungen deren Einführung vertretbar sei. Der FDP-Politiker formulierte in diesem Zusammenhang drei aus seiner Sicht wesentliche Bedingungen: 1. Alle Einnahmen müssten den Hochschulen ohne Anrechnung auf staatliche Zuschüsse als zusätzliche Mittel zufließen. 2. Zur Finanzierung einer Gebühr von 500 Euro pro Studiensemester müssten zinsgünstige Darlehen zur Verfügung stehen, deren Rückzahlung abhängig von der Einkommenssituation der künftigen Akademiker gestaltet werden solle. 3. Als Leistungsanreiz sollten jeweils die besten zehn Prozent jedes Studentenjahrgangs mit einem Gebührenerlass belohnt werden.Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/