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Klaus-Peter Puls zur Kritik am Gefahrhundegesetz:
Sozialdemokratischer Informationsbrief Kiel, 03.08.2004, Nr.: 137/2004Klaus-Peter Puls zur Kritik am Gefahrhundegesetz:Es gilt, Menschen zu schützen – vor gefährlichen Hunden und gefährlichen Haltern„Nicht eine bestimmte Hunderasse allein ist das Problem, sondern erst in Verbindung mit verantwortungslosen oder überforderten Haltern können Hunde zur Gefahr für Le- ben und Gesundheit der Bevölkerung werden.“ Mit diesen Worten reagiert der innen- und rechtspolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Klaus-Peter Puls, auf die Kri- tik von Hundefreunden an der so genannten Rasseliste im geplanten Gefahrhundege- setz des Landes Schleswig-Holstein. In zahlreichen Briefen an die SPD- Landtagsfraktion sei der Vorwurf erhoben worden, es würden „ganz normale Hunde- halter in Schleswig-Holstein mit ihren Familienhunden… diskriminiert und mit Kriminel- len auf eine Stufe gestellt“. Davon könne nicht die Rede sein, so Puls.Mit dem Landesgesetz werden künftig der American Staffordshire Terrier, der Staf- fordshire Bullterrier, der Bullterrier und der Pitbull-Terrier als grundsätzlich gefährliche Hunde eingestuft. Für sie wird es außer einer Halter-Erlaubnispflicht ein Einfuhr- und Zuchtverbot geben. Gefährlich und damit erlaubnispflichtig können aber auch beson- ders scharfe oder bissige Hunde anderer Rassen sein. Das Gesetz bestimmt für alle gefährlichen Hunde, die gehalten werden dürfen, künftig generell Maulkorb- und Lei- nenzwang sowie zur Identifizierung und Kontrolle die Kennzeichnung mit einem blauen Halsband und einem elektronischen Chip. Vom Maulkorbzwang kann durch einen po- sitiven Wesenstest befreit werden. Die Hundehalter müssen volljährig sowie „zuverläs- sig, sachkundig und persönlich geeignet“ sein. Außerdem müssen sie eine Haftpflicht- Schleswig- HolsteinHerausgeber: SPD-Landtagsfraktion Verantwortlich: Petra Bräutigam Landeshaus Postfach 7121, 24171 Kiel Tel: 0431/ 988-1305/1307 Fax: 0431/ 988-1308 E-Mail: pressestelle@spd.ltsh.de Internet: www.spd.ltsh.de SPD -2-versicherung für ihre Tiere abschließen. Wer gegen das Gesetz verstößt, kann mit ei- ner Geldbuße bis zu 10.000 Euro bestraft werden.Puls verweist darauf, dass mit dem zur Zeit in den Gremien beratenen Gefahrhunde- gesetz der Beurteilung des Bundesverfassungsgerichts Rechnung getragen wird. Die- ses habe entschieden, dass Rasselisten zulässig sind. Es habe aber auch klargestellt, dass die Frage, ob und wie sehr ein Hund für den Menschen zur Gefahr werden kann, von einer Vielzahl von Faktoren abhängt, „neben bestimmten Zuchtmerkmalen eines Hundes etwa von dessen Erziehung, Ausbildung und Haltung, von situativen Einflüs- sen, vor allem aber von der Zuverlässigkeit und Sachkunde seines Halters“. Diese Faktoren seien in dem Gesetzentwurf der Landesregierung berücksichtigt.Die Beschränkungen, die Hunden und Haltern künftig durch gesetzliche Kennzeich- nungspflichten auferlegt würden, beträfen natürlich auch Bürgerinnen und Bürger, die ihren Hund verantwortungsbewusst und zuverlässig hielten und führten, räumt Puls ein. Das sei im Interesse der Prävention jedoch hinzunehmen, denn: „Wir haben vor- rangig an die Schicksale all derer zu denken, denen durch Angriffe gefährlicher Hunde in zahlreichen Fällen dauerhaftes Leid zugefügt wurde. Die Lebensfreude dieser Men- schen wird sicherlich gravierender eingeschränkt als die Lebensfreude eines Hunde- halters, dessen Hund mit einem blauen Halsband Gassi gehen muss.“