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Werner Kalinka: Wenn die Regierung Akten ordnet
Nr. 397/04 09. August 2004 IM SCHLESWIG-HOLSTEINISCHEN LANDTAG PRESSEMITTEILUNG PRESSESPRECHER Torsten Haase Landeshaus, 24105 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1444 E-mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.deSozialpolitik Werner Kalinka: Wenn die Regierung Akten ordnet Mit Schreiben vom 4. Mai 2004 beantragte die CDU-Landtagsfraktion Einsicht in die im Sozi- alministerium befindlichen AOK-Akten zu nehmen. Zuvor war es der Ministeriums-Spitze in mehreren Sitzungen des Sozialausschusses nicht gelungen, Klarheit darüber zu verschaffen, wie und mit welcher Intensität seitens des Hauses die Fachaufsicht wahrgenommen worden war und warum es beispielsweise nicht gelungen war, den Abschluss von Darlehensverträ- gen an Ex-AOK-Chef Buschmann zu verhindern.In der Sitzung des Sozialausschusses am 10. Juni wurde das Aktenvorlagebegehren be- schlossen. Sozial-Staatssekretär Fischer in der Sitzung auf die Frage, wann mit den Akten zu rechnen sei: In acht Tagen, allerspätestens in 14 Tagen. Gespanntes Warten.Für die Akteneinsicht stehen zwei Wochen, also effektiv zehn Arbeitstage zur Verfügung. Sobald die Akten kommen, zählt die Frist. 10. Juni plus 14 Tage, das wäre er Beginn der parlamentarischen Sommerpause gewesen. Auch Abgeordnete buchen Urlaub. Umsonst, weil die Akten dazwischen gekommen sind? Weiter gespanntes Warten.Dann ein Fischer-Brief: Leider sei doch alles nicht so einfach, man müsse noch mit dem In- nenminister und Datenschutzbeauftragten prüfen, welche Akten wie zur Verfügung gestellt werden könnten. Ablenkungsmanöver. Denn zwischen Landtag und Landesregierung ist fest geregelt, wie Akten nach entsprechender Beschlusslage dem Parlament zur Verfügung ge- stellt werden müssen. Der Ausschussvorsitzende teilt dem Staatssekretär dies auch mit.Gleichwohl: Das Ministerium bleibt stumm. Kein Schreiben, wann die Akten zur Einsicht be- reitstehen. Klar: Man will dieses Thema nicht auch noch in der Sommerzeit.Nun zum Wochenende die neue, hoffentlich frohe Botschaft. Der Sozialausschuss soll am 12. August zum „Einsichtnahmeverfahren“ Aktenvorlagebegehren betr. AOK Schleswig- Holstein tagen. So sind seit Beschluss im Ausschuss inzwischen 9 Wochen vergangen, ohne dass bisher eine Akte zur Einsicht vorliegt.Es scheint allerdings auch einiges drin zu stehen. Immerhin teilte der Herr Staatssekretär in seinem Schreiben mit, dass sichergestellt sein müsse, dass mehrere Ministeriums- Mitarbeiter auch während des Lagerns im Landeshaus ständig eine Einsichtmöglichkeit in die AOK-Akten haben müssten. So wissen wir doch schon jetzt zumindest, dass gar so klein der Umfang dessen, was die Ministeriums-Spitze Fachaufsicht nennt, nicht gewesen sein kann.