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25.08.04 , 11:33 Uhr
CDU

Jost de Jager: Beim Landesbesoldungsgesetz noch Klärungsbedarf

Nr. 414/04 25. August 2004


IM SCHLESWIG-HOLSTEINISCHEN LANDTAG
PRESSEMITTEILUNG PRESSESPRECHER Torsten Haase Landeshaus, 24105 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1444 E-mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de

Finanz-/Bildungspolitik TOP 6 Jost de Jager: Beim Landesbesoldungsgesetz noch Klärungsbedarf Mit der Änderung des Landesbesoldungsgesetzes und der Umstellung der Professorenge- hälter von einer C-Besoldung auf eine W-Besoldung setzen wir Bundesrecht in Landesrecht um. Zur Erinnerung: Die Dienstrechtsreform war der angeblich große Wurf von Bundesbil- dungsministerin Bulmahn zur Modernisierung der Hochschulen in Deutschland. Ein Teil da- von, die bundeseinheitliche und verbindliche Einführung der Juniorprofessur hat inzwischen vor dem Bundesverfassungsgericht ein juristisch klägliches Schicksal erlitten und von der Einführung der W-Besoldung ist auch kein großer Schub oder eine besonders durchgreifen- de Verbesserung der Lage zu erwarten.
Dies gilt insbesondere für ein finanziell so heruntergewirtschaftetes Land wie Schleswig- Holstein. Durch die Einführung der W-Besoldung sind die Hochschulen in den süddeutschen Bundesländern noch stärker im Vorteil als bisher. Denn die W-Besoldung koppelt die Höhe der Leistungszulagen für Professoren, und damit ihre Gehälter insgesamt, an die finanzielle Ausstattung der jeweiligen Hochschule. Von den schleswig-holsteinischen Hochschulen wis- sen wir nicht erst seit dem Erichsen-Gutachten, dass sie im Bundesschnitt chronisch unterfi- nanziert sind, während die finanzielle Ausstattung der Hochschulen vor allem in den südli- chen Bundesländern sehr viel besser ist.
Im Ergebnis bedeutet dies, dass besser ausgestattete Hochschulen mehr Wissenschaftlern höhere Zulagen bezahlen können, als es die schlechter ausgestatteten Hochschulen, etwa bei uns in Schleswig-Holstein, können. Dadurch verlieren wir hier an Attraktivität.
Das sieht man nicht zuletzt an dem gesetzlich festgelegten Besoldungsdurchschnitt für Pro- fessoren. Der liegt in Schleswig-Holstein für Fachhochschulprofessoren bei 59.808 € und bei den Universitäten und gleich gestellten Hochschulen bei 66.812 €. Damit sind die durchschnittlichen Besoldungsausgaben in Schleswig-Holstein geringer als in den meisten anderen Bundesländern. Bei den Universitäten liegt Schleswig-Holstein an drittletz- ter Stelle, nur Sachsen und Sachsen-Anhalt zahlen ein niedrigeres Professorendurch- schnittsgehalt.

Ohnehin wird durch die Einführung der W-Besoldung der Professorenberuf für weite Felder der Wissenschaft nicht attraktiver. W 3 ist weniger als ehemals C 4. W 2 ist weniger als e- hemals C 3. Rechnerisch ist es klar, um die geforderte Kostenneutralität einhalten zu kön- nen, muss das Grundgehalt sinken, wenn mehr Spielraum für Leistungszulagen geschaffen werden soll. Für weite Felder der Wissenschaft, in denen diese Leistungszulagen allerdings nicht bezahlt werden, wird der finanzielle Anreiz, an die Hochschulen zu gehen, immer ge- ringer. Vor allem die Fachhochschulen werden davon betroffen sein, da sie darauf angewie- sen sind, erfahrene Führungskräfte aus der Wirtschaft als Professoren zu gewinnen. Ein niedriges Grundgehalt, ungewisse Leistungsbezüge und ein abgesenktes Ruhegehalt sind dafür nicht gerade förderlich. Aber diese Schlacht gehört der Vergangenheit an und muss nicht noch einmal geschlagen werden.
Unser Augenmerk gilt heute der Umsetzung des BBesG auf Länderebene. Und hier zeigt sich, dass die Landesregierung aus den zahlreichen Diskussionen nichts gelernt hat. Nach wie vor gibt es bei den Fachhochschulen ein ungelöstes Problem. Etwa 40 % der Pro- fessoren an den Fachhochschulen in Schleswig-Holstein sind C 2-Professoren, denen ein Regelaufstieg nach C 3 in Aussicht gestellt wurde. Dieser Regelaufstieg kann mit der Einfüh- rung der W-Besoldung nicht mehr erfolgen. C 2-Stellen werden zukünftig nach W 2 besoldet, was weniger ist als nach C 3. Hätten sie den Regelaufstieg nach C 3 bekommen, hätten sie weiterhin für die C-Besoldung optiert und sich besser gestanden. Hier hätte die Landesregie- rung eine landesrechtliche Präzisierung vornehmen können, die den C 2-Stelleninhabern unbefristete Zulagen in Höhe des bisherigen C 3-Gehaltes ermöglicht (das so etwas möglich ist, zeigt Baden-Württemberg). Ich glaube, dass wir im Ausschuss noch einmal sehr intensiv beraten müssen, wie man für diese sehr große Zahl an Professoren an den Fachhochschu- len des Landes Schleswig-Holsteins eine Regelung findet. Denn ihnen wird auch der Auf- stieg zu C 3 meist verwehrt bleiben, da laut Gesetzentwurf der Anteil der W 3-Stellen an ei- ner staatlichen Fachhochschule höchstens 10 % der Gesamtstellen der W 2- und W 3- Stellen ausmachen darf. Auch über diese Festlegung müssen wir diskutieren.
Wir werden im Ausschuss in einigen Punkten rechtliche Präzision beraten müssen. So ist mir zumindest noch nicht ausreichend klar, wer genau laut Gesetz über die Vergabe und Festle- gung der Leistungszugaben entscheidet. Es mag ja sein, dass das in der Verordnung geklärt wird, die uns aber noch nicht vorliegt. Ich würde es für richtig halten, hier eine rechtsverbind- liche Klarheit bereits in einem öffentlich debattierten Gesetz vorzunehmen. Wir werden genau darauf achten, Frau Erdsiek-Rave, dass die möglichen Freiheiten in den sechs aufgeführten Punkten in § 15 auch tatsächlich an die Hochschulen übertragen werden und dass die Verordnung nicht zu einer Verregelung führt.
Ein weiterer Punkt, auf den ich von einer Hochschule hingewiesen wurde, ist eine Über- gangsregelung. Es wird einige Zeit dauern, bis der Topf, der für Leistungszulagen zur Verfü- gung steht, durch die Gehälter ausscheidender Professoren gefüllt sein wird. Bis dahin wird es erforderlich sein, über die Deckungsfähigkeit von anderen Mitteln im globalen Haushalt praktikable Übergangsregelungen zu finden.
Durch die Vorlage dieses Landesgesetzes und durch die sehr vollmundige Unterstützung dieser Landesregierung für die Bundesgesetzgebung, die die W-Besoldung eingeführt hat, verwickelt sich die Landesregierung in einen hochschulpolitischen Widerspruch. Mit der W- Besoldung stärkt sie die Autonomie und Eigenständigkeit der Hochschule bei der Festset- zung des individuellen Gehaltes eines Professors sehr viel stärker als es bisher der Fall ge- wesen ist. Sie stärkt damit die Rolle der Hochschule im Verhältnis zu ihrem Professor. Bei der HSG-Novelle, die wir gleichzeitig beraten, verweigert sich die Landesregierung aber, die gleiche Autonomie und stärkere Stellung der Hochschule bei der Berufung der Professoren nach der neuen Besoldungsgruppe W 3 zuzulassen. Dies ist inkonsequent und ein Widerspruch, den sie nicht auflösen können. Wir sind der Auffassung: Wer den Universi- täten mehr Rechte bei der Besoldung einräumt, muss ihnen auch mehr Rechte bei der Beru- fung geben.

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