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25.08.04 , 11:48 Uhr
FDP

Ekkehard Klug: "Land unter durch rot-grüne Hochschulpolitik"

FDP Landtagsfraktion Schleswig-Holstein 1



Presseinformation Wolfgang Kubicki, MdL Vorsitzender Dr. Heiner Garg, MdL Nr. 273/2004 Stellvertretender Vorsitzender Dr. Ekkehard Klug, MdL Kiel, Mittwoch, 25. August 2004 Parlamentarischer Geschäftsführer Christel Aschmoneit-Lücke, MdL Sperrfrist: Redebeginn Joachim Behm , MdL Günther Hildebrand, MdL Es gilt das gesprochene Wort! Veronika Kolb, MdL
Landesbesoldungsgesetz/W-Besoldung für Professoren



www.fdp-sh.de Ekkehard Klug: „Land unter durch rot-grüne Hochschulpolitik “ In seinem Redebeitrag zu TOP 6 (Erste Lesung des Gesetzes zur Änderung des Landesbesoldungsgesetzes (neue Professoren- besoldung) - erklärte der hochschulpolitische Sprecher der FDP- Landtagsfraktion, Dr. Ekkehard Klug:
„Die neue Professorenbesoldung zielt darauf ab, die Gehälter der Hochschullehrer künftig in stärkerem Maße durch Leistungsbezüge zu bemessen. Die früher übliche (teilweise) Bindung an das jeweilige Dienstalter wird es künftig bei der W-Besoldung nicht mehr geben. Diese Änderung hält die FDP-Landtagsfraktion auch grundsätzlich für richtig.
Für extrem schädlich halten wir jedoch die Art und Weise, wie die amtierende Landesregierung die Landesregierung die Neuregelung ausgestalten will. Die Attraktivität und Wettbewerbsfähigkeit der schleswig-holsteinischen Hochschulen wird durch den im Gesetz definierten Vergaberahmen und durch eine Reihe überflüssiger Detailvorschriften gefährdet. Unser Land hätte deshalb im Wettbewerb um exzellente Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler künftig noch schlechtere Karten als bisher!
Punkt 1: Der in § 13 festgelegte Vergaberahmen orientiert sich an bisherigen landesweiten Durchschnittswerten. Diese sind aber - nach Zahlen des Bundesinnenministeriums - bereits im ‚Besoldungsranking 2001’ nur von den Ländern Sachsen und Sachsen-Anhalt unterboten worden. Die Regierung Simonis hat unser Land, wie man sieht, konsequent im Osten eingeordnet. Weiter unten geht’s kaum noch; fast alle anderen Bundesländer zahlen ihren Universitätsprofessoren im Durchschnit pro Jahr mehrere tausend Euro mehr (Baden-Württemberg: 9.000 Euro p.a.).
Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, 1 Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ 2 In den Landesdurchschnittswert fließen die Gehaltsstrukturen aller Universitäten und ihnen gleichgestellter Hochschulen ein, das heißt auch jener, an denen es die auf dem akademischen Arbeitsmarkt nun einmal ‚teuereren’ Naturwissenschaftler, Mediziner und Ingenieurwissenschaftler nicht oder kaum gibt. Dadurch würde die Universität Kiel auf einen Vergaberahmen beschränkt, der nach den „Ist-Zahlen’ dieses Jahres um 16.000 Euro unter den Jahresgehältern der dort jetzt lehrenden C 4-Professoren liegt und der nur um rund 500 Euro die durchschnittlichen Jahresbezüge der C 3-Professoren übersteigt. Spielräume für Neuberufungen werden so auf Null herunterschraubt, eher sogar unter „Normal-Null“. Das passt zu einer „Land-unter-Regierung“, die sich anschickt, ins Meer zu gehen. Wie man dann noch im Wettbewerb um die famosen Schröderschen Eliteuniversitäten oder wissenschaftlichen „Exzellenz-Zentren“ mithalten will, ist allerdings ein absolutes Rätsel.
Punkt 2: Das ‚Centrum für Hochschulentwicklung’ (CHE) - unbestritten eine der führenden ‚Denkfabriken’ in Sachen moderner Hochschulrefom - , plädiert unter der Überschrift ‚Herausforderung W-Besoldung’ ganz entschieden für die niedrigstmögliche Regelungsdichte seitens der Landesgesetzgeber. Auf Detailsteuerung möge man ganz und gar verzichten, etwa hinsichtlich der Kriterien oder der Befristung von Leistungsbezügen. Im Sinne der Hochschulautonomie sollten Universitäten und Fachhochschulen im Rahmen ihrer Globalbudgets eigene Entscheidungen treffen können. Gegen diese Zielvorgabe verstößt der Gesetzentwurf der rot-grünen Landesregierung gleich reihenweise, angefangen mit der Verordnungsermächtigung für die Festlegung von Kriterien für Leistungsbezüge, deren Teilnahme an Besoldungsanpassungen , Verfahrungsvorschriften und anderes. Nach alles wollen und sollen Frau Erdsiek-Rave und Herr Stegner per Verordnung bestimmen können - nach § 15 des Gesetzentwurfes.
Ich zitiere aus dem CHE-Papier zur W-Besoldung: „Kriterien-Vorgaben durch das Land sind nicht wissenschaftsadäquat und würden die Hochschulen in ihrer Profilbildung einschränken“. Und weiter: „Die Hochschulen müssen unter Maßgabe der bundesgesetzlichen Bestimmungen selbst definieren können, was sie als ‚besondere Leistungen’ ansehen, wie und in welcher Höhe sie diese definieren, welche Verfahren und Kriterien dabei im Einzelnen zur Anwendung kommen und welche Gehaltsspreizung möglich sein soll“.
Die rot-grüne Landesregierung ist, im Gegensatz zu den zitierten Vorstellungen, ein Advokat der staatlichen Gängelung, der Detailsteuerung von Hochschulen durch Ministerien und der Kontroll-Süchte von Ministerialbürokratien.
Vieles andere wäre ebenfalls noch zu erwähnen: Auch die Wettbewerbsfähigkeit der schleswig-holsteinischen Fachhochschulen wird durch die im Gesetzentwurf enthaltenen Vorgaben erheblich eingeschränkt. W 3-Stellen sollen hier auf 10% des Hochschullehrerpersonals beschränkt werden. Länder wie Baden-Württemberg oder sogar Mecklenburg-Vorpommern nennen dagegen für ihre Fachhochschulen Obergrenzen von 25% oder verzichten sogar völlig auf eine Kontingentierung – wie Hamburg und Bremen.
Rot-Grün spricht ja so gern von der ‚Zukunft Meer’. Für die schleswig- holsteinischen Hochschulen verbirgt sich dahinter in Wirklichkeit eine rot-grüne Land-unter-Strategie.“

Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, 2 Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/

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