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25.08.04 , 12:05 Uhr
SSW

Moderne Hochschulen brauchen leistungsgerechte Professorenbesoldung

Presseinformation
Kiel, den 25.08.2004 Es gilt das gesprochene Wort



Anke Spoorendonk
TOP 6 Änderung des Landesbesoldungsgesetzes Drs. 15/3594


Die vorliegende Änderung des Landesbesoldungsgesetzes ergibt sich aus dem Professo-
renbesoldungsreformgesetz des Bundes vom 16. Februar 2002. Übergeordnet hat der
Bundesgesetzgeber zwar die besoldungsrechtlichen Regelungen vorgegeben, aber die
Ausgestaltung macht dennoch eine landesgesetzliche Umsetzung erforderlich.


Der SSW begrüßt die Intention des Gesetzes, in Zukunft bei der Professorenbesoldung
den Leistungsgedanken verstärkt in den Vordergrund zu stellen. Es ist aus unserer Sicht
richtig, dass - anstelle von nach dem Dienstalter aufsteigenden Grundgehältern - nun-
mehr feste Grundgehälter treten. Diese Grundgehälter sollen ergänzt werden durch
individuelle Bezüge nach Leistung und Qualifikation der Professoren. Damit gehen wir
endlich auch in der Bundesrepublik einen Weg, der in Skandinavien oder im angelsächsi-
schen Raum bei den Hochschulen und in der öffentlichen Verwaltung schon länger gang
und gäbe ist. 2

Wer moderne und leistungsfähige Hochschulen haben will, braucht auch eine Besol-
dung, die sich verstärkt an der Leistung der Professoren orientiert. Der Leistungsgedanke
muss auch in den Hochschulen Einzug halten. Damit will ich nicht gesagt haben, dass die
heutigen Professoren an unseren Universitäten und Hochschulen keine Leistung erbrin-
gen. Das ist natürlich schon der Fall. Aber wer gute und neue Kräfte an die Hochschulen
unseres Landes binden will, der muss diese auch mit finanziellen Angeboten ködern
können. Dies gilt natürlich insbesondere für den Bereich der Forschung, wo durch die
jetzt geschaffene Möglichkeit der Teilhabe an eingeworbenen Mitteln privater Dritter
eine Attraktivitätssteigerung bewirkt wird.


Angesichts der heutigen Finanzlage dürfen wir uns nicht darüber wundern, dass die
Finanzministerkonferenz angemahnt hat, die Umsetzung dieses Gesetzes kostenneutral
zu gestalten. Das wird natürlich im Einzellfall innerhalb einer Hochschule vielleicht nicht
ohne Konflikte abgehen. Denn wenn einer mehr bekommt, dann kriegt ein anderer
weniger. Allerdings sind die Grundbezüge, die jeder Professor immer noch erhält, auf
einem sehr hohen Niveau.


Positiv am Gesetzentwurf ist auch, dass die notwendige Flexibilisierung der Professoren-
besoldung zwar in den Kernpunkten landeseinheitlich verbindlich geregelt wird. Aber
durch die Erarbeitung eigener Regelungen für ihren Bereich können die einzelnen Hoch-
schulen den Besonderheiten ihrer jeweiligen Bildungseinrichtungen gerecht werden.
Durch diese Gestaltungsspielräume wird die Eigenständigkeit der Hochschulen in
Schleswig-Holstein weiter gestärkt. Denn so haben die Hochschulleitungen mit der
flexiblen Professorenbesoldung die Möglichkeit, mehr eigene Prioritäten in ihrem Bud-
get zu setzen. Der SSW wird den Gesetzentwurf in der Ausschussarbeit positiv begleiten.

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