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Moderne Hochschulen brauchen leistungsgerechte Professorenbesoldung
Presseinformation Kiel, den 25.08.2004 Es gilt das gesprochene WortAnke SpoorendonkTOP 6 Änderung des Landesbesoldungsgesetzes Drs. 15/3594Die vorliegende Änderung des Landesbesoldungsgesetzes ergibt sich aus dem Professo-renbesoldungsreformgesetz des Bundes vom 16. Februar 2002. Übergeordnet hat derBundesgesetzgeber zwar die besoldungsrechtlichen Regelungen vorgegeben, aber dieAusgestaltung macht dennoch eine landesgesetzliche Umsetzung erforderlich.Der SSW begrüßt die Intention des Gesetzes, in Zukunft bei der Professorenbesoldungden Leistungsgedanken verstärkt in den Vordergrund zu stellen. Es ist aus unserer Sichtrichtig, dass - anstelle von nach dem Dienstalter aufsteigenden Grundgehältern - nun-mehr feste Grundgehälter treten. Diese Grundgehälter sollen ergänzt werden durchindividuelle Bezüge nach Leistung und Qualifikation der Professoren. Damit gehen wirendlich auch in der Bundesrepublik einen Weg, der in Skandinavien oder im angelsächsi-schen Raum bei den Hochschulen und in der öffentlichen Verwaltung schon länger gangund gäbe ist. 2Wer moderne und leistungsfähige Hochschulen haben will, braucht auch eine Besol-dung, die sich verstärkt an der Leistung der Professoren orientiert. Der Leistungsgedankemuss auch in den Hochschulen Einzug halten. Damit will ich nicht gesagt haben, dass dieheutigen Professoren an unseren Universitäten und Hochschulen keine Leistung erbrin-gen. Das ist natürlich schon der Fall. Aber wer gute und neue Kräfte an die Hochschulenunseres Landes binden will, der muss diese auch mit finanziellen Angeboten ködernkönnen. Dies gilt natürlich insbesondere für den Bereich der Forschung, wo durch diejetzt geschaffene Möglichkeit der Teilhabe an eingeworbenen Mitteln privater Drittereine Attraktivitätssteigerung bewirkt wird.Angesichts der heutigen Finanzlage dürfen wir uns nicht darüber wundern, dass dieFinanzministerkonferenz angemahnt hat, die Umsetzung dieses Gesetzes kostenneutralzu gestalten. Das wird natürlich im Einzellfall innerhalb einer Hochschule vielleicht nichtohne Konflikte abgehen. Denn wenn einer mehr bekommt, dann kriegt ein andererweniger. Allerdings sind die Grundbezüge, die jeder Professor immer noch erhält, aufeinem sehr hohen Niveau.Positiv am Gesetzentwurf ist auch, dass die notwendige Flexibilisierung der Professoren-besoldung zwar in den Kernpunkten landeseinheitlich verbindlich geregelt wird. Aberdurch die Erarbeitung eigener Regelungen für ihren Bereich können die einzelnen Hoch-schulen den Besonderheiten ihrer jeweiligen Bildungseinrichtungen gerecht werden.Durch diese Gestaltungsspielräume wird die Eigenständigkeit der Hochschulen inSchleswig-Holstein weiter gestärkt. Denn so haben die Hochschulleitungen mit derflexiblen Professorenbesoldung die Möglichkeit, mehr eigene Prioritäten in ihrem Bud-get zu setzen. Der SSW wird den Gesetzentwurf in der Ausschussarbeit positiv begleiten.