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25.08.04 , 12:51 Uhr
B 90/Grüne

Monika Heinold zu NordwestLotto

Fraktion im Landtag PRESSEDIENST Schleswig-Holstein Pressesprecherin Es gilt das gesprochene Wort! Claudia Jacob Landeshaus TOP 23– NordwestLotto Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel
Dazu sagt die Parlamentarische Geschäftsführerin Durchwahl: 0431/988-1503 Zentrale: 0431/988-1500 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Telefax: 0431/988-1501 Monika Heinold: Mobil: 0172/541 83 53 E-Mail: presse@gruene.ltsh.de Internet: www.gruene-landtag-sh.de

Nr. 273.04 / 25.08.2004


Im Märchen fallen die Sterntaler vom Himmel – im wirklichen Leben ist auch der Verkauf von Tafelsilber ein kompliziertes Geschäft!
Mit dem Doppelhaushalt „004/05 haben wir beschlossen, Nordwestlotto zu verkaufen und wir haben die prognostizierten Einnahmen in den Haushalt eingestellt. Der politische Be- schluss zum Verkauf ist damit bereits im Dezember 2003 gefallen. Nun geht es für meine Fraktion darum zu prüfen, ob Preis, Verfahren und Wirtschaftlichkeit stimmen.
Besonders wichtig war meiner Fraktion immer, dass sich die Höhe der Lotteriesteuer und der Zweckerträge - bei gleich bleibender Spielermentalität der Bevölkerung – durch den Verkauf nicht verringert. Diese Forderung ist mit der Investitionsbank als Partner erfüllt. Auch wenn der Investitionsbank zukünftig zu Lasten des Landeshaushaltes – der jährliche Überschuss aus Lotto zusteht um die Kosten aus diesem Geschäft zu de- cken, so steht der darüber hinausgehende Überschuss jedoch wiederum dem Land zu.
Dieser Überschuss wird - wie bisher - für die Förderzwecke der I-Bank zur Verfügung ge- stellt werden. In guten Zeiten wird damit unser Förderinstitut gestärkt – in schlechten Zei- ten trägt die Investitionsbank das Risiko.
Der Landesrechnungshof ist vom Parlament gebeten worden, den geplanten Verkauf auf seine Wirtschaftlichkeit und seine Rechtssicherheit hin zu überprüfen.
Ich möchte mich an dieser Stelle beim Rechnungshof für seine klare Stellungnahme be- danken, da sie uns schon im Vorfeld die Möglichkeit gibt, eventuelle Fallstricke zu disku- tieren und auszuräumen.
1/2 Die Kritik des Rechnungshofes bezieht sich auf drei Punkte: Die Wirtschaftlichkeit, die Frage der Eu-Konformität und auf die Frage, ob das Land die Einnahmen aus dem Ver- kauf haushaltsrechtlich wie ein Kredit des Landes behandeln muss.
Zuerst zur Wirtschaftlichkeit: Im Finanzausschuss ist deutlich geworden, dass Re- chungshof und Finanzministerium in ihrer Berechnung von grundsätzlich unterschiedli- chen Annahmen ausgegangen sind. Dieses ist gerade im Zinsbereich, der für die Zukunft schwer vorhersehbar ist, nachvollziehbar – zumal prognostizierte Zinsschätzungen teil- weise schon Glaubensfragen sind.
Auch ist verständlich, dass die Folgen der „Regionalisierung der Lottoeinnahmen“ schwer kalkulierbar sind, und dass die Landesregierung deshalb die Überschüsse vorsichtig prognostiziert hat.
Ich gehe davon aus, dass die Zahlen und Annahmen der Regierung genauso belastbar sind wie die des Rechnungshofes und dass wir beide Berechnungen gleichberechtigt ne- beneinander stehen lassen können.
Nun zur Frage, ob es gegen das EU-Wettbewerbsrecht verstößt, wenn die Investitions- bank ihre günstigen Konditionen am Kreditmarkt nutzt, um Anteile an der GmbH& Co.KG NordwestLotto zu kaufen.
Wir haben die Erfahrung gemacht, dass die EU-Kommission das Wettbewerbsrecht päpstlicher als der Papst auslegt. Deshalb ist es gut, dass sich der Finanzminister mit dem Bundesfinanzministerium in Verbindung gesetzt hat und von dort die Aussage mit- gebracht hat, dass das von der Landesregierung vorgeschlagene Verfahren EU-konform ist.
Die Begründung leuchtet ein: Nur die Landesaufgabe wird auf die IB übertragen, was im Sinne von Ausgliederungen zur Steigerung der Effizienz grundsätzlich richtig ist. Das Nordwestlotto selbst wird in eine privatrechtliche Gesellschaft ausgegliedert.
Auch bei der dritten Frage, ob die Einnahmen aus der Veräußerung von Lotto haushalts- rechtlich wie ein Kredit des Landes behandelt werden müssen, gibt es eine grundsätzlich unterschiedliche Auffassung von Regierung und Rechnungshof.
Die Argumentation der Landesregierung ist für meine Fraktion nachvollziehbar: Anders als bei dem Verkauf der Immobilien refinanziert das Land den aufgenommenen Kredit der Investitionsbank nicht durch anschließende laufende Zahlungen, sondern die Investi- tionsbank finanziert ihre Belastung aus dem Kauf der Gesellschaftsanteile durch die Ein- nahmen des Glücksspiels.
In der weiteren parlamentarischen Beratung müssen und können wir nun beide Argu- mentationen abwägen um dann zu einer politischen Bewertung und Entscheidung zu kommen. ***

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