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25.08.04 , 15:27 Uhr
B 90/Grüne

Karl-Martin Hentschel zur Ämterverfassung

Fraktion im Landtag PRESSEDIENST Schleswig-Holstein Pressesprecherin Claudia Jacob Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel Es gilt das gesprochene Wort! Durchwahl: 0431/988-1503 Zentrale: 0431/988-1500 TOP 7 + 22 Gesetz zur Verbesserung der kommuna- Telefax: 0431/988-1501 len Verwaltungsstruktur + Ämterverfassung Mobil: 0172/541 83 53 E-Mail: presse@gruene.ltsh.de Dazu sagt der Vorsitzende der Fraktion Internet: www.gruene-landtag-sh.de
Bündnis 90/Die Grünen, Nr. 274.04 / 25.08.2004 Karl-Martin Hentschel:

Auf dem Weg zu einer modernen Amtsverfassung

Schleswig-Holstein hat bekanntlich die kleinsten Gemeinden und die teuersten Kom- munalverwaltungen von ganz Deutschland. Deshalb wird seit dreißig Jahren über eine Änderung der Strukturen diskutiert. Nun ist in den letzten Monaten regelrecht Bewe- gung in die kommunale Landschaft gekommen. Auch wenn viele Hardliner immer noch jede Änderung ablehnen – so werden doch in vielen Kommunen und Ämtern mittlerwei- le Zusammenschlüsse diskutiert.
Denn solche Zusammenschlüsse führen ja nicht nur zu Einsparungen. Sie ermöglichen den Kommunen auch, mehr Aufgaben von den Kreisen zu übernehmen und so dem Bürger vor Ort mehr Service zu bieten. Von der Anmeldung des Autos zur Verwaltung der Schulen, vom Bauamt bis hin zum Jugendamt – in den meisten Kommunen in Schleswig-Holstein gibt es das heute nicht und der Bürger muss zum Kreis fahren.
Ein aktuelles Beispiel ist meine Heimatgemeinde Heikendorf, wo ein kluger Kommunal- politiker beschlossen hat, mit den Nachbargemeinden Mönkeberg und Schönkirchen ein gemeinsames Amt mit einer gemeinsamen Verwaltung zu bilden. Ich finde das mu- tig und klug.
Durch diesen Zusammenschluss sind aber Probleme aufgetreten, die eine Änderung der Kommunalverfassung erfordern. Dabei geht es um vier Punkte:


1/3 1. Das neue Amt soll wegen seiner Größe eine hauptamtliche BürgermeisterIn ha- ben. 2. Das neue Amt soll eigene Wirtschaftsbetriebe haben können, so wie es die Ge- meinden heute auch haben 3. Die Kompetenzen des Amtes sollen denen einer Gemeinde angenähert werden. 4. Es soll für die bisherigen hauptamtlichen Bürgermeister und für die bisherigen Frauenbeauftragten Übergangsregelungen geben.
Sind diese Neuerungen nun so schlimm, wie einige sagen? Ich finde nicht – im Gegen- teil, sie sind sinnvoll und logisch. Man fragt sich, warum die Opposition nun schon wie- der Zeter und Mordio schreit.
Unser Gesetzentwurf ist noch keine umfassende Novelle der Amtsverfassung. Er ist nur der erste Schritt. Sie können sich denken, dass ich gerne mehr gehabt hätte. Denn wenn ich den Ämtern wachsende Aufgaben und Kompetenzen übergebe, dann muss ich meines Erachtens auch die nächste Konsequenz ziehen und eine Amtsvertretung wählen.
Deswegen haben die GRÜNEN vorgeschlagen, die Bildung von Amtsgemeinden mit ei- ner eigenen Amtsvertretung und einem Amtsbürgermeister zu ermöglichen. Dann hät- ten die Gemeinden und Ämter, die diesen Weg gehen wollen, ihn schon mal beschrei- ten können.
Unser Koalitionspartner wollte nicht so weit gehen – und so haben wir uns darauf geei- nigt, zunächst nur einen gewählten Bürgermeister einzuführen und die Aufgaben der Ämter zu erweitern. In den Koalitionsverhandlungen werden wir dann die nächsten Schritte verhandeln können.
Der Bürgermeister oder die Bürgermeisterin soll alle sechs Jahre von einer Amtsver- sammlung gewählt werden. Das kann man sich vorstellen, wie bei der Wahl des Bun- despräsidenten. Die Amtsversammlung soll aus allen gewählten Gemeindevertretern al- ler Kommunen des Amtes bestehen. Die kommen zusammen, und wählen den neuen Bürgermeister. Ich kann mir gut vorstellen, dass das auch dazu beiträgt, die Identität der Gemeindevertreter mit ihrem Amt zu stärken.
Und die kleinen Gemeinden unter 70 EinwohnerInnen, die keinen Gemeinderat haben, werden durch ihre BürgermeisterIn und seine StellvertreterIn in der Amtsversammlung vertreten.
Das einzige relevante Argument der Opposition ist die Behauptung, es werden mehr Kosten auftreten. Dies ist aber mit Sicherheit nicht der Fall. Alle konkreten Fälle zeigen, dass es binnen weniger Jahre zu erheblichen Verwaltungseinsparungen kommen kann. Und natürlich kann das Amt in Zukunft auf den Verwaltungsleiter verzichten, wenn es einen Bürgermeister hat. Auch dieses Argument zieht also nicht.
Ich schlage deshalb der Opposition vor, sich die Sache noch einmal zu überlegen. Bis- lang haben sie immer von Freiwilligkeit bei der Gemeindereform geredet. Sie haben immer betont, niemand soll gezwungen werden, aber natürlich sei eine Reform sinnvoll.
Nun finden Zusammenschlüsse statt, und wir wollen die nötigen gesetzlichen Regelun- gen treffen. Auf einmal hat die Opposition auch da gegen etwas einzuwenden. Ich fin- de, das geht zu weit. Denn dass sie Reformen nun auch noch aktiv behindern wollen, dass hatten sie bisher nicht verkündet.
Aber noch haben sie eine Chance. Sie stehen vor einer historischen Entscheidung: Sind sie eine Blockadepartei – oder sind sie mutig und dynamisch? In den nächsten Ausschusssitzungen müssen sie sich entscheiden!

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