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Jost de Jager: CDU trägt Bestattungsgesetz mit
Nr. 417/04 25. August 2004 IM SCHLESWIG-HOLSTEINISCHEN LANDTAG PRESSEMITTEILUNG PRESSESPRECHER Torsten Haase Landeshaus, 24105 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1444 E-mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.deInnenpolitik TOP 3 Jost de Jager: CDU trägt Bestattungsgesetz mit Mit dem vorliegenden Entwurf eines Bestattungsgesetzes unternimmt die Landesre- gierung den Versuch, die verschiedenen Bestimmungen zum Bestattungswesen in Schleswig-Holstein zu bündeln und in einem Gesetz zusammenzuführen. Es ist rich- tig, das zu tun und es ist ebenfalls richtig, bei einer solchen Gelegenheit zu überprü- fen, ob einzelne Bestimmungen des Bestattungsgesetzes mit der gesellschaftlichen Realität noch übereinstimmen.Basis einer gesetzlichen Neuregelung darf bei diesem Thema allerdings nicht nur die Frage sein, welche Bestattungsarten der Einzelne heute für sich beanspruchen kann. Vielmehr geht es ebenso darum abzuwägen, in welcher Weise sich Veränderungen auf das Erscheinungsbild unserer Friedhöfe und die Bestattungskultur auswirken. Denn in der Bestattungskultur bildet sich nicht nur das Verhältnis des Einzelnen zu seinem eigenen Tod ab, sondern auch der Umgang einer ganzen Gesellschaft mit dem Thema Tod überhaupt. Die Neuerungen dürfen nicht als Wirkungsverstärker für gewisse gesellschaftliche Tendenzen wie eine weitere Anonymisierung des Todes oder gar „Entsorgungsmentalitäten“ gelten.Deshalb ist es richtig, dass die Landesregierung in dem vorliegenden Gesetzentwurf ursprünglich einmal angedachten Veränderungen wie die allgemeine Befreiung der Sargpflicht oder die Privatisierung von Friedhöfen nicht weiter verfolgt hat.Ausnahmen von der SargpflichtEin Punkt, an dem gesellschaftliche Veränderungen stattgefunden haben, ist die He- terogenität der Religionsangehörigkeiten in der Bevölkerung. Die CDU-Fraktion un- terstützt deshalb die vor allem auf Intervention der Kirchen gefundene Regelung, die Ausnahme von der Sargpflicht auf religiöse Gründe zu beschränken. Eine allgemeine Abschaffung der Sargpflicht hätte in der Tat die Gefahr beinhaltet, dass dies zu einer billigen Beisetzungsform geworden wäre.Aus Sicht der CDU-Fraktion müssen aber diejenigen, deren Glauben andere Beiset- zungsformen vorsehen, die Möglichkeit haben, auch ohne Sarg, etwa in einem Lei- chentuch, beigesetzt zu werden. Dies bezieht sich nicht nur, aber vor allem auf die 3,25 Millionen Moslems in Deutschland. Gängige Praxis ist derzeit, dass die verstor- benen Moslems in ihre Heimatländer geflogen und dort beigesetzt werden. Für dieje- nigen Angehörigen des Islam, die in der zweiten oder dritten Generation in Deutsch- land leben und hier geboren sind, ist dies hier aber die Heimaterde und insofern ist es ein richtiger und wichtiger Beitrag zur Integration, diese Bestattungsformen hier zuzulassen.Lassen Sie mich allerdings anmerken: Ich bin mir nicht sicher, dass der gegenwärtige Wortlaut von § 26 Abs. 4 präzise genug formuliert ist, um eine klare Abgrenzung für die Ausnahmeregelung vorzunehmen. Nach der derzeitigen Formulierung kann eine Bestattung ohne Sarg aus religiösen und weltanschaulichen Gründen zugelassen werden. Ich persönlich könnte mir vorstellen, dass man es an die tatsächliche Ange- hörigkeit einer Glaubensgemeinschaft bindet.Privatisierung von FriedhöfenErleichtert bin ich, dass die Privatisierung von Friedhöfen aus dem Gesetz weitge- hend verschwunden ist. Dies hat nichts damit zu tun, dass meine Fraktion auf einmal gegen Privatisierung wäre. Im Gegenteil. Ich würde nur das Bestattungswesen von anderen Schlachtfeldern der Privatisierungsdebatte lösen wollen. Zu einen: Die auf Dauerhaftigkeit angelegte Totenruhe und Privatisierung vertragen sich nicht recht miteinander. Zum anderen würden weitreichende Privatisierungstendenzen in diesem Bereich den Kostendruck für die bestehenden Friedhöfe derartig erhöhen, dass wir die Friedhöfe bald nicht wieder erkennen würden. Insofern zolle ich der Regierung Respekt dafür, an dieser Stelle ihre Meinung geändert zu haben.Lassen Sie mich zum Schluss auf ein weiteres Thema kommen, das in der Tat hoch sensibel ist. Das ist die Frage der Bestattung von Totgeburten unter 1.000 g und ü- ber 500 g. Ich halte es für richtig, dass den Eltern aufgrund der ganz besonderen Be- lastungen, die mit einer Fehlgeburt einhergehen, die Entscheidung allein treffen kön- nen, ob sie das Kind selber beerdigen wollen oder nicht. Wir sollten - das gehört nun einmal zu den Dingen, die man regeln muss, wenn man ein Bestattungsgesetz ver- fasst – in den Ausschüssen noch einmal sehr behutsam, aber sehr genau beraten, was mit Totgeburten geschieht, die von ihren Eltern nicht beigesetzt werden. Es sind schon kleine Menschen, kein Klinikabfall. Ich bin der Auffassung, dass Totgeburten in jedem Fall beigesetzt werden müssen. Dies und anders wird im Ausschuss und in der Anhörung zu besprochen sein. Insgesamt ist der Gesetzentwurf der Landesregie- rung tragfähig.