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Anna Schlosser-Keichel zu TOP 3: Bestattungen werden modern und zeitgemäß geregelt
Sozialdemokratischer Informationsbrief Kiel, 25.08.2004 Landtag Es gilt das gesprochene Wort! Sperrfrist: Redebeginn aktuell TOP 3 – Entwurf eines Gesetzes über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen (Bestattungsge- setz)Anna Schlosser-Keichel:Bestattungen werden modern und zeitgemäß geregeltDie Vorschriften, die heute regeln, wie wir mit unseren Verstorbenen umzugehen haben, stammen teilweise noch aus dem Dritten Reich und sind über ein Sammelsurium von Ge- setzen und Verordnungen verteilt. Diese zusammenzufassen, zu straffen und sich zu öffnen für eine veränderte Trauerkultur und auch für andere Religionen, ist dringend nötig.Die Landesregierung hat deshalb einen modernen Entwurf für ein umfassendes Bestat- tungsgesetz erarbeitet. In diesen sind bereits wesentliche Ergebnisse einer ausführlichen Diskussion eingeflossen, die im Vorfeld mit Verbänden, Kirchen usw. geführt worden ist. Viele Abgeordnete waren in den Wahlkreisen ja in den Diskurs einbezogen.Um es kurz zu sagen: Die mögliche Privatisierung von Friedhöfen, die in diesen Diskussio- nen für Aufregung gesorgt hat, ist vom Tisch. Das ist gut so, denn die Trägerschaft von Kommunen und Kirchen und ihre Zusammenarbeit hat sich im Grunde bewährt. Dort wo Gemeinden sich bisher vornehm zurückgehalten haben, werden sie nun allerdings gesetz- lich verpflichtet, sich an den ungedeckten Kosten eines kirchlichen Friedhofs zu beteiligen.Einer der Dreh- und Angelpunkte des Gesetzes war und ist die Frage, ob künftig die Bestat- tung nach dem Wunsch der Verstorbenen bzw. ihrer Hinterbliebenen wahlweise in einem Schleswig- HolsteinHerausgeber: SPD-Landtagsfraktion Verantwortlich: Petra Bräutigam Landeshaus Postfach 7121, 24171 Kiel Tel: 0431/ 988-1305/1307 Fax: 0431/ 988-1308 E-Mail: pressestelle@spd.ltsh.de Internet: www.spd.ltsh.de SPD -2-Sarg oder aber in einem Leichentuch erfolgen kann. Nach dem vorliegenden Gesetzentwurf soll es grundsätzlich bei der Sargpflicht bleiben. Damit ist auch die ohnehin recht weit her geholte, aber immer wieder vorgebrachte Befürchtung ausgeräumt, Kommunen könnten – wenn sie im Rahmen der Sozialhilfe Beerdigungskosten zu übernehmen haben – die mögli- cherweise günstigere Bestattung im Leichentuch wählen. Um aber insbesondere die Bestat- tung nach islamischen Riten zu ermöglichen, sind Ausnahmeregelungen von der Sargpflicht vorgesehen – für den Fall, dass religiöse und weltanschauliche Gründe vorgebracht werden.Im Gegensatz zu anderen Bundesländern, in denen die Lockerung der Sargpflicht den Friedhofssatzungen überlassen bleibt, wird in Schleswig-Holstein den Trägern von Friedhö- fen zwingend vorgegeben, dass sie eine Bestattung im Leichentuch ermöglichen müssen – gegebenenfalls in Kooperation mit anderen Friedhofsträgern.Auch im Hinblick auf die Feuerbestattung öffnet sich der Gesetzentwurf neuen Formen der Bestattung. Der Transport der Asche darf den Hinterbliebenen überlassen werden. Diese müssen dann aber nachweisen, dass die Beisetzung in der versiegelten Urne erfolgt ist.Im Grundsatz geht der Gesetzentwurf davon aus, dass die Urne in einem Grab beigesetzt wird. Erstmals wird aber auch die Urnenbeisetzung auf See gesetzlich geregelt. Bisher wa- ren dafür Ausnahmegenehmigungen nötig. Die Friedhofsordnungen können außerdem die Beisetzung in Urnenhallen, Urnenmauern oder etwa an einem Baum im Urnenhain eines Friedhofs vorsehen und damit auf persönliche Wünsche eingehen.Unzulässig wird in Schleswig-Holstein auch in Zukunft das Aufbewahren der Urne im priva- ten Bereich oder das Ausstreuen der Asche sein. Auch dies ist ein Ergebnis der Diskussion im Vorfeld. Ich bin der Meinung, auch dies ist eine gute Entscheidung.Einen dritten Punkt will ich noch benennen, der ebenfalls die Gemüter bewegt: die Bestat- tungspflicht für totgeborene Kinder mit einem Gewicht von weniger als 1000 Gramm. Der -3-vorliegende Gesetzentwurf nimmt diese Kinder (ebenso wie Fehlgeburten) von der Bestat- tungspflicht aus, sieht aber ein Wahlrecht der Eltern vor. Das entspricht der jetzigen Rechts- lage.Neu ist, dass durch die Geburtshelfer sichergestellt werden soll, dass die Eltern über diese Möglichkeit, ihr extrem früh und deshalb tot geborenes Kind zu beerdigen, informiert wer- den. Möglicherweise sollten wir dazu kommen, diese Sollvorschrift in ein „Muss“ abzuän- dern, um deutlich zu machen, wie wichtig diese Beratung für die Eltern und deren Trauerar- beit ist.Ich rege an, dass wir im Ausschuss auch grundsätzlich über diese Gewichtsgrenze beraten bzw. im Rahmen einer Anhörung beraten lassen. Angesichts der Tatsache, dass lebend ge- boren Kinder trotz eines extrem niedrigen Gewichts von 500 bis 1000 Gramm heute reelle Überlebenschancen haben, habe nicht nur ich große Probleme mit dieser Regelung.Ich bin sicher, wir werden im Ausschuss interessante Beratungen über diesen Gesetzent- wurf haben.