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Länderkompetenzen für Ladensöffnungszeiten
Presseinformation Kiel, den 25.08.2004 Es gilt das gesprochene WortLars HarmsTOP 13 Länderkompetenz für LadenöffnungszeitenDrs. 15/3588Das Thema Ladenöffnungszeiten wird in Deutschland immer wieder gerne angeführt,wenn es darum geht, die Wirtschaft anzukurbeln, den Unternehmen mehr Handlungs-spielraum einzuräumen und Arbeitsplätze zu sichern. Aus diesem Grund haben wir sei-nerzeit den Antrag der CDU zur „Liberalisierung des Ladenschlusses“ unterstützt, zumalwir ja gerade die Binnenkonjunktur ankurbeln müssen.Für uns ging es seinerzeit darum, für Unternehmen die rechtlichen Rahmenbedingungenso zu gestalten, dass Konsum leichter möglich ist. Und wir sehen in der Öffnung derLadenschlusszeiten durchaus diese Möglichkeit. Wenn die Läden länger offen sind, ent-stehen mehr Möglichkeiten zum Konsum. Durch dieses Mehr an Möglichkeiten, schaffenwir die Basis, Arbeitsplätze zu erhalten oder gar auszubauen. Und mit dem heute vorlie-genden Antrag, steht es uns frei, die Rahmenbedingungen so zu ändern, dass wie so vielGestaltungsspielraum wie notwendig bekommen. 2Wir wissen, dass sich die Arbeitsverhältnisse heute in vielen Bereichen dahingehendverändert haben, dass eben nicht mehr nur von 8 bis 16 Uhr gearbeitet wird. Die Anforde-rungen an Arbeitnehmer – auch was die Arbeitszeiten angeht - sind gestiegen. Arbeit-nehmer müssen heute flexibler sein. Und es ist auch nicht nachvollziehbar, wenn ange-führt wird, dass die erweiterten Arbeitszeiten oder Schichtdienst sich nicht mit demFamilienleben vereinbaren lassen. Viele Millionen Arbeitnehmer machen bereits vor,dass es durchaus möglich ist. Wichtig ist für uns aber, dass die notwendigen Rahmenbe-dingungen rechtlich verbindlich sind und Tarife zwischen den Parteien ausgehandeltwerden, um unverhältnismäßige Arbeitszeiten auszuschließen.Der uns heute vorliegende Antrag der FDP zielt nun darauf ab, den Ländern bei derGestaltung des Ladenschlusses im Verhältnis zum Bund mehr Kompetenz zuzuweisen.Dies ist das Ergebnis des Urteils vom Bundesverfassungsgericht vom Juni diesen Jahres.Wenn wir also keine rein bundesstaatliche Regelung für Ladenöffnungszeiten wollen,dann muss die Bundesgesetzgebung so gestaltet werden, dass dies möglich wird. Undeben dieses Ziel wird mit dem FDP Antrag verfolgt.Angesichts der aktuellen Föderalismusdebatte, die in Deutschland geführt wird, mussman feststellen, das dieser Antrag durchaus dazu beiträgt, die Länderkompetenz zustärken, indem ihnen das Recht eingeräumt wird, eigene Regelungen über Ladenöff-nungszeiten zu erlassen. Dieser Ansatz findet auch die Unterstützung des SSW.Schleswig-Holstein hat die Chance durch Unterstützung dieser Bundesratsinitiativemehr Eigenverantwortung in diesem Bereich zu erlangen und es steht uns frei, darüberhinaus immer noch auf regionale Besonderheiten Rücksicht zu nehmen. Stichwort Bä-derregelung in den touristischen Hochburgen, die sich zu einem regionalen wirtschaftli-chen Standbein entwickelt hat. Gleiches gilt für den Grenzhandel, der ebenso wie dieBäderregelung von Sonntagsöffnungszeiten abhängig ist. Dies kann bei uns aber nurfunktionieren, wenn vom Land die entsprechenden Sonderegelungen beibehalten wer-den. Diese Möglichkeiten bleiben gewahrt, wenn Schleswig-Holstein den baden-württembergischen Antrag unterstützt.