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25.08.04 , 17:23 Uhr
B 90/Grüne

Karl-Martin Hentschel zum Ladenschluss

Fraktion im Landtag PRESSEDIENST Schleswig-Holstein Pressesprecherin Es gilt das gesprochene Wort! Claudia Jacob Landeshaus TOP 13 – Ladenöffnungszeiten Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel
Durchwahl: 0431/988-1503 Zentrale: 0431/988-1500 Dazu sagt der wirtschaftspolitische Sprecher Telefax: 0431/988-1501 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Mobil: 0172/541 83 53 E-Mail: presse@gruene.ltsh.de Karl-Martin Hentschel: Internet: www.gruene-landtag-sh.de

Nr. 276.04 / 25.08.2004


Die Geschäfte sollen im Ort bleiben!

Die Grüne Landtagsfraktion begrüßt den Antrag der FDP. Wir sind dafür, dass die Bundes- länder das Recht erhalten, eigene Regelungen für Ladenöffnungszeiten zu erlassen.
Bei den konkreten Regelungen für Schleswig-Holstein wollen wir eine strukturpolitische Lö- sung, die mit den Kommunen, den Gewerkschaften und auch mit den Einzelhandelsverbän- den abgestimmt werden sollte.
Eine völlige Freigabe wollen wir nicht. Das ist reine Ideologie. Wir brauchen aber kluge Lö- sungen für unser Land.
Die völlige Aufhebung des Ladenschlusses soll den Einzelhandel und die Innenstädte stär- ken und den Service für die VerbraucherInnen verbessern. Diese Ziele wird man aber mit dieser Maßnahme nicht erreichen. Vielmehr ist zu befürchten, dass wenige riesige „Rund- um-die-Uhr-Supermärkte“ mit großem Parkplatz auf der grünen Wiese entstehen, während die kleinen Geschäfte und die Innenstädte einmal mehr die Leidtragenden wären.
Eine vollständige Aufhebung der Ladenschlusszeiten bedeutet für die Beschäftigten im Ein- zelhandel eine Verschlechterung bei ihren arbeitszeitlichen Anforderungen. Eine Vereinbar- keit von Familie und Beruf ist kaum noch gegeben. Wir sollten nicht vergessen, dass die ü- berwiegende Mehrzahl der Beschäftigten im Einzelhandel Frauen sind, die immer noch mehr in die Familienarbeit eingebunden sind als Männer.


1/2 Deshalb schlage ich folgende Punkte für eine Neuregelung vor: Der Sonn- und Feiertags- schutz bleibt bestehen. Auch eine temporäre Öffnung an den Adventssonntagen lehne ich ab. Die Gliederung der Woche in Sonntag und Werktage ist eine kulturelle Errungenschaft, die nicht weiter angegriffen werden sollte.
Statt allgemeiner Liberalisierungen sollten gezielte Liberalisierungen vorgenommen werden, um strukturpolitische Ziele zu erreichen. Dazu gehören:
1. Das City-Privileg: Das Isensee-Gutachten vom Frühjahr 2003 hat die Verfas- sungskonformität eines Cityprivilegs bestätigt. Die Kommunen sollten gezielt städtische Einzelhandelsgebiete in den von der Landesplanung ausgewiesenen Ober- und Mittelzentren mit erweiterter Ladenöffnungszeit ausweisen können.
2. Die Tourismus-Regelung: Es sollten vereinfachte Sonderregelungen für Kommu- nen mit starkem Tourismus eingeführt werden. Es ergibt keinen Sinn, dass Ge- schäfte morgens für zwei Stunden aufmachen, um Brötchen zu verkaufen, dann wieder für eine Stunde den Laden schließen, und dann andere Waren verkaufen.
3. Tante-Emma-Läden: Unter bestimmten Bedingungen (z.B. Familienbetriebe ohne zusätzliche ArbeitnehmerInnen) sollten die Kommunen Läden in Wohngebieten oder Dörfern zur Versorgung der umliegenden BewohnerInnen mit Artikeln des täglichen Bedarfs vom Ladenschluss ausnehmen können. Dies gälte dann auch für Nebenerwerbsgeschäfte in ländlichen Betrieben und Gaststätten.
So sehr die VerbraucherInnen eine Ausweitung der Regelungen befürworten werden, es bleibt eine Illusion, dass damit die Konsumausgaben steigen. Warum sollten sie auch, die Familienbudgets bleiben gleich.
Die bisherige Regelung einer werktäglichen Öffnung bis 20.00 Uhr hat eines gezeigt: Die letzte Stunde ist der Zeitraum mit dem geringsten Umsatz am Tag. Die Kosten sind aber ge- nauso hoch wie in umsatzstarken Stunden. In der Kieler Innenstadt hat das dazu geführt, dass von Montag bis Freitag ein einheitlicher Ladenschluss von 19:00 Uhr eingeführt wurde.
Soviel zum Unterschied zwischen Realität und reiner Ideologie.

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